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Gemeinde Tornesch

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7<br />

Zu B:<br />

Der planungsrechtliche Entwurf wird nach den bekannten Festsetzungskriterien erarbeitet<br />

und zur Sitzung vorgestellt.<br />

Zu C:<br />

Die Umweltauswirkungen werden im grünordnerischen Beitrag erfasst und mit<br />

Ausgleichsmaßnahmen versehen.<br />

Zu D: ./.<br />

Zu E.:<br />

Der Bau- und Planungsausschuss beschließt:<br />

„Der Entwurf des B-Plans 59 „Friedensallee - Friedlandstraße“ wird mit der<br />

Begründung beschlossen und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />

bestimmt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden. Die<br />

Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.“<br />

gez. Roland Krügel

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