Gemeinde Tornesch
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7<br />
Zu B:<br />
Der planungsrechtliche Entwurf wird nach den bekannten Festsetzungskriterien erarbeitet<br />
und zur Sitzung vorgestellt.<br />
Zu C:<br />
Die Umweltauswirkungen werden im grünordnerischen Beitrag erfasst und mit<br />
Ausgleichsmaßnahmen versehen.<br />
Zu D: ./.<br />
Zu E.:<br />
Der Bau- und Planungsausschuss beschließt:<br />
„Der Entwurf des B-Plans 59 „Friedensallee - Friedlandstraße“ wird mit der<br />
Begründung beschlossen und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />
bestimmt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden. Die<br />
Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.“<br />
gez. Roland Krügel