Versicherungsbedingungen Rechtsschutzversicherung - Raiffeisen ...
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Börsegesetz 1989 (BörseG – i. d. F. BGBl Nr. 60/2007)<br />
§ 48a Z 3.„Finanzinstrumente“ sind<br />
a) Wertpapiere im Sinne von § 1 Z 4 WAG 2007,<br />
b) Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren,<br />
c) Geldmarktinstrumente,<br />
d) Finanzterminkontrakte (Futures) einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente,<br />
e) Zinsausgleichsvereinbarungen (Forward Rate Agreement),<br />
f) Zins- und Devisenswaps sowie Swaps auf Aktien oder Aktienindexbasis (Equity-Swaps),<br />
g) Kauf- und Verkaufsoptionen auf alle unter lit. a bis f fallenden Instrumente einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente;<br />
dazu gehören insbesondere Devisen- und Zinsoptionen<br />
h) Warenderivate,<br />
i) alle sonstigen Instrumente, die zum Handel auf einem geregelten Markt in einem Mitgliedstaat zugelassen sind oder für die ein Antrag<br />
auf Zulassung zum Handel auf einem solchen Markt gestellt wurde.<br />
Bundesgesetz über die Beaufsichtigung von Wertpapier-dienstleistungen - Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007 – i.d.F. BGBl<br />
Nr. 60/2007)<br />
Wertpapiere im Sinne von § 1 Z 4 WAG 2007 bedeutet:<br />
Übertragbare Wertpapiere: die Gattungen von Wertpapieren, die auf dem Kapitalmarkt gehandelt werden können, mit Ausnahme von Zahlungsmitteln,<br />
wie insbesondere<br />
a) Aktien und andere Anteile an in- oder ausländischen juristischen Personen, Personengesellschaften und sonstigen Unternehmen, soweit<br />
sie Aktien vergleichbar sind, sowie Aktienzertifikate;<br />
b) Schuldverschreibungen oder andere verbriefte Schuldtitel, einschließlich Zertifikaten (Hinterlegungsscheinen) für solche Wertpapiere;<br />
c) alle sonstigen Wertpapiere, die zum Kauf oder Verkauf solcher Wertpapiere berechtigen oder zu einer Barzahlung führen, die anhand von<br />
übertragbaren Wertpapieren, Währungen, Zinssätzen oder -erträgen, Waren oder anderen Indizes oder Messgrößen bestimmt wird.<br />
Allgemeine Bedingungen für die <strong>Rechtsschutzversicherung</strong> (ARB 10/2012) Seite 20 von 20