Kreisschützenverband Gifhorn e.V.
Kreisschützenverband Gifhorn e.V.
Kreisschützenverband Gifhorn e.V.
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Sicherheitshinweise<br />
Gültig für alle Waffen!<br />
Waffen<br />
dürfen auf der Schießanlage nur in den dafür bestimmten Transportbehältern (Koffer/Taschen)<br />
transportiert werden<br />
dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen zur Waffenkontrolle aus- /eingepackt werden<br />
dürfen nur an dem Schützenstand nach der Freigabe durch den Schießleiter ausgepackt und<br />
zusammengebaut werden.<br />
dürfen nur nach der Abnahme durch die Standaufsicht an dem Schützenstand eingepackt<br />
werden.<br />
dürfen auf dem Schießstand nicht außerhalb des Transportbehälters (Koffer / Tasche)<br />
transportiert werden!<br />
dürfen nur abgelegt werden, wenn sie nicht geladen sind. Eine Nichtbeachtung hat die<br />
Disqualifikation zur Folge.<br />
Feuerwaffen<br />
Alle Feuerwaffen müssen mit einer Sicherheitskennzeichnung versehen sein. Munitionsattrappen<br />
bzw. Teile von echter Munition sind nicht erlaubt. Eine Nichtbeachtung hat die Disqualifikation<br />
zur Folge!<br />
8. Startgelder / Mannschaftsummeldungen / Einsprüche<br />
Das Startgeld beträgt für: Schüler je Schütze 6,00 EURO<br />
Alle anderen Klassen je Schütze 8,00 EURO<br />
Die Startgelder werden den Vereinen in Rechnung gestellt und müssen auf das Konto des KSV<br />
<strong>Gifhorn</strong> überwiesen werden. Eine eigenmächtige Kürzung der Rechnung ist nicht zulässig.<br />
Mannschaftsummeldungen haben mindestens eine halbe Stunde vor Startbeginn, auf dem Vordruck<br />
des KSV <strong>Gifhorn</strong>, bei der Waffenkontrolle zu erfolgen. (siehe 0.9.5.1 der SpO).<br />
Proteste und Einsprüche werden lt. Beschluss der Sportkommission vom 10.02.1987 sofort, nach<br />
Beendigung des jeweiligen Wettbewerbs, vom Kampfgericht bzw. von den Verantwortlichen der<br />
einzelnen Wettbewerbe behandelt.<br />
Die Einspruchsgebühr wird auf 40,00 EURO festgelegt (siehe 0.13.2 der SpO).<br />
Scheiben stellt der Veranstalter –Munition der Schütze<br />
Diese Ausschreibung ist ein Beschluss der Sportkommission des KSV <strong>Gifhorn</strong><br />
Änderungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten!<br />
<strong>Gifhorn</strong>, den 01.08.2011<br />
Santelmann<br />
Kreisschießsportleiter<br />
4