17.08.2013 Aufrufe

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von ... - BunBo

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von ... - BunBo

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von ... - BunBo

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Floatingstar Ltd. durchgeführt. Die Floatingstar Ltd. akzeptiert keine Erstattung <strong>von</strong><br />

Auslagen/Kosten, <strong>die</strong> der Charterer eigenmächtig veranlasst hat (zum Beispiel Reparaturen<br />

durch Fremdfirmen o. ä.). Ein ersatzfähiger Schaden entsteht nur dann, wenn das Schiff durch<br />

eine Störung, bzw. durch einen Schaden <strong>für</strong> mindestens 5 Stunden nicht mehr benutzt werden<br />

kann. Ausfallzeiten <strong>von</strong> weniger als 5 Stunden - ab Eingang der Meldung bei Floatingstar Ltd.<br />

- begründen keinen Schadensersatzanspruch, es sei denn, <strong>die</strong> Floatingstar Ltd. trifft Vorsatz<br />

oder grobe Fahrlässigkeit. Störungen an Kühlschrank oder anderen Geräten sowie<br />

Beleuchtung, Türgriffen und Schlössern, Scheibenwischern werden nicht als Störung<br />

angesehen, <strong>die</strong> das Schiff unbenutzbar machen. Diese Störungen begründen daher weder<br />

Anspruch auf Schadensersatz noch berechtigen sie zu einer Minderung. Einsätze des MOBILE-<br />

SERVICE der Floatingstar Limited, <strong>die</strong> wegen vom Charterer oder seiner Crew selbst<br />

verschuldeter Schäden oder Störungen <strong>von</strong> Schiff und/oder Ausstattung (wie zum Beispiel<br />

Toilettenverstopfung durch Binden, Tampons, Papier, nicht ins WC gehörende Gegenstände<br />

etc.) erfolgen, sind kostenpflichtig. Es wird <strong>die</strong> ortsübliche Vergütung berechnet und der <strong>die</strong>ser<br />

entsprechende Betrag <strong>von</strong> der Kaution einbehalten.<br />

Haustiere: Haustiere sind an Bord nur mit Genehmigung des Vermieters gestattet. Preise<br />

erhalten Sie auf Anfrage (<strong>für</strong> Hunde - wie auf der Website veröffentlicht) in Abhängigkeit vom<br />

erhöhten Reinigungsaufwand. Für Schäden, <strong>die</strong> Haustiere am Boot oder dessen Ausrüstung<br />

verursachen, haftet der Charterer.<br />

Parkplätze: genügend Parkplätze sind an der Charterbasis vorhanden. Parkplätze auf der<br />

Charterbasis, <strong>die</strong> nachts abgeschlossen ist, werden wie auf der Website ausgeschrieben<br />

abgerechnet.<br />

Mietpreis: Der vereinbarte Mietpreis umfasst das Schiff mit Ausstattung (Geschirr, Bettdecken<br />

und Kissen, Kartenmaterial, Bordbuch, Zubehör). Das Schiff wird mit ausreichend<br />

Treibstoffvorrat übergeben, der Verbrauch wird ggf. bei Fahrtende abgerechnet. (siehe vor)<br />

Unsere Betten sind aus hygienischen Gründen nur mit Bettwäsche zu benutzen! Bettwäsche<br />

und Handtücher sind mitzubringen oder können gegen Gebühr vor Ort ausgeliehen werden.<br />

Führerschein: Für <strong>die</strong> Schiffsführung auf unseren Schiffen ist der amtliche<br />

Sportbootführerschein Binnen sehr willkommen.<br />

Ab 2013 bietet <strong>die</strong> Floatingstar Ltd. eine Motorisierung mit 11,03 KW (15 PS) an, welche im<br />

Bereich der Peene/ Kummerower See führerscheinfrei gefahren werden kann. Der Charterer<br />

muss aber ein Mindestalter <strong>von</strong> 25 Jahre nachweisen und sich vor Fahrantritt einer<br />

kostenpflichtigen Kurzeinweisung mit Theorie und Praxis unterziehen, der den Charterer dann<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Zeit der Charter zum Führen des Bootes berechtigt. Dabei sind Einschränkungen<br />

bezüglich Fahrgebiet und Fahrzeiten zu beachten, sowie alle gesetzlichen Regelungen <strong>für</strong><br />

Binnenwasserstraßen und gesetzlichen Bestimmungen der Naturparke. Charterer und<br />

Schiffsführer ohne amtlichen Sportbootführerschein müssen <strong>die</strong> gleiche Person sein. Die Anzahl<br />

der Besatzung erfordert mindestens 2 Personen.<br />

Einweisung: Sie werden <strong>von</strong> uns umfassend eingewiesen, bei Bedarf oder Erfordernis auch<br />

mit Probefahrt (siehe Punkt vor)<br />

Fahrgebiet: Nur Peene und Kummerower See, keine Küstengewässer, beim Fahren ohne<br />

amtlichen Sportbootführerschein sind Einschränkungen zu beachten.<br />

Endreinigung: Am Ende der Charterreise muss das Schiff in einem ordentlichen Zustand<br />

abgeliefert werden. Die Endreinigung kostet 45,- € (<strong>BunBo</strong> 990) bzw. 48,- € (<strong>BunBo</strong> 1160) und<br />

beinhaltet <strong>die</strong> Gebühr <strong>für</strong> das Abpumpen des Fäkalientanks in Höhe <strong>von</strong> 5,-- Euro.<br />

Am Standort Wasserwanderrastplatz Anklam muss der Charterer im Hafen auf Weisung des<br />

Hafenmeisters unter Umständen direkt zur Absaugstelle und anschließend zum Liegeplatz<br />

fahren. Eine selbständige Be<strong>die</strong>nung der Fäkalienpumpe ist in Anklam nicht möglich.<br />

Der Charterer kann <strong>die</strong> Endreinigung auch selbst durchführen. In <strong>die</strong>sem Fall ist das Schiff mit<br />

komplett leerem Fäkalientank zu übergeben. Der zwingend erforderliche Reinheitszustand des<br />

<strong>BunBo</strong> wird durch das Personal vor Ort festgestellt, <strong>die</strong> Kosten eventueller Nacharbeiten trägt<br />

der Charterer.<br />

Bei groben Verschmutzungen (z.B. Flecken in den Sitzmöbeln) behalten wir uns eine<br />

zusätzliche Reinigungsgebühr vor.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!