Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von ... - BunBo
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von ... - BunBo
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von ... - BunBo
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Floatingstar Ltd. durchgeführt. Die Floatingstar Ltd. akzeptiert keine Erstattung <strong>von</strong><br />
Auslagen/Kosten, <strong>die</strong> der Charterer eigenmächtig veranlasst hat (zum Beispiel Reparaturen<br />
durch Fremdfirmen o. ä.). Ein ersatzfähiger Schaden entsteht nur dann, wenn das Schiff durch<br />
eine Störung, bzw. durch einen Schaden <strong>für</strong> mindestens 5 Stunden nicht mehr benutzt werden<br />
kann. Ausfallzeiten <strong>von</strong> weniger als 5 Stunden - ab Eingang der Meldung bei Floatingstar Ltd.<br />
- begründen keinen Schadensersatzanspruch, es sei denn, <strong>die</strong> Floatingstar Ltd. trifft Vorsatz<br />
oder grobe Fahrlässigkeit. Störungen an Kühlschrank oder anderen Geräten sowie<br />
Beleuchtung, Türgriffen und Schlössern, Scheibenwischern werden nicht als Störung<br />
angesehen, <strong>die</strong> das Schiff unbenutzbar machen. Diese Störungen begründen daher weder<br />
Anspruch auf Schadensersatz noch berechtigen sie zu einer Minderung. Einsätze des MOBILE-<br />
SERVICE der Floatingstar Limited, <strong>die</strong> wegen vom Charterer oder seiner Crew selbst<br />
verschuldeter Schäden oder Störungen <strong>von</strong> Schiff und/oder Ausstattung (wie zum Beispiel<br />
Toilettenverstopfung durch Binden, Tampons, Papier, nicht ins WC gehörende Gegenstände<br />
etc.) erfolgen, sind kostenpflichtig. Es wird <strong>die</strong> ortsübliche Vergütung berechnet und der <strong>die</strong>ser<br />
entsprechende Betrag <strong>von</strong> der Kaution einbehalten.<br />
Haustiere: Haustiere sind an Bord nur mit Genehmigung des Vermieters gestattet. Preise<br />
erhalten Sie auf Anfrage (<strong>für</strong> Hunde - wie auf der Website veröffentlicht) in Abhängigkeit vom<br />
erhöhten Reinigungsaufwand. Für Schäden, <strong>die</strong> Haustiere am Boot oder dessen Ausrüstung<br />
verursachen, haftet der Charterer.<br />
Parkplätze: genügend Parkplätze sind an der Charterbasis vorhanden. Parkplätze auf der<br />
Charterbasis, <strong>die</strong> nachts abgeschlossen ist, werden wie auf der Website ausgeschrieben<br />
abgerechnet.<br />
Mietpreis: Der vereinbarte Mietpreis umfasst das Schiff mit Ausstattung (Geschirr, Bettdecken<br />
und Kissen, Kartenmaterial, Bordbuch, Zubehör). Das Schiff wird mit ausreichend<br />
Treibstoffvorrat übergeben, der Verbrauch wird ggf. bei Fahrtende abgerechnet. (siehe vor)<br />
Unsere Betten sind aus hygienischen Gründen nur mit Bettwäsche zu benutzen! Bettwäsche<br />
und Handtücher sind mitzubringen oder können gegen Gebühr vor Ort ausgeliehen werden.<br />
Führerschein: Für <strong>die</strong> Schiffsführung auf unseren Schiffen ist der amtliche<br />
Sportbootführerschein Binnen sehr willkommen.<br />
Ab 2013 bietet <strong>die</strong> Floatingstar Ltd. eine Motorisierung mit 11,03 KW (15 PS) an, welche im<br />
Bereich der Peene/ Kummerower See führerscheinfrei gefahren werden kann. Der Charterer<br />
muss aber ein Mindestalter <strong>von</strong> 25 Jahre nachweisen und sich vor Fahrantritt einer<br />
kostenpflichtigen Kurzeinweisung mit Theorie und Praxis unterziehen, der den Charterer dann<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> Zeit der Charter zum Führen des Bootes berechtigt. Dabei sind Einschränkungen<br />
bezüglich Fahrgebiet und Fahrzeiten zu beachten, sowie alle gesetzlichen Regelungen <strong>für</strong><br />
Binnenwasserstraßen und gesetzlichen Bestimmungen der Naturparke. Charterer und<br />
Schiffsführer ohne amtlichen Sportbootführerschein müssen <strong>die</strong> gleiche Person sein. Die Anzahl<br />
der Besatzung erfordert mindestens 2 Personen.<br />
Einweisung: Sie werden <strong>von</strong> uns umfassend eingewiesen, bei Bedarf oder Erfordernis auch<br />
mit Probefahrt (siehe Punkt vor)<br />
Fahrgebiet: Nur Peene und Kummerower See, keine Küstengewässer, beim Fahren ohne<br />
amtlichen Sportbootführerschein sind Einschränkungen zu beachten.<br />
Endreinigung: Am Ende der Charterreise muss das Schiff in einem ordentlichen Zustand<br />
abgeliefert werden. Die Endreinigung kostet 45,- € (<strong>BunBo</strong> 990) bzw. 48,- € (<strong>BunBo</strong> 1160) und<br />
beinhaltet <strong>die</strong> Gebühr <strong>für</strong> das Abpumpen des Fäkalientanks in Höhe <strong>von</strong> 5,-- Euro.<br />
Am Standort Wasserwanderrastplatz Anklam muss der Charterer im Hafen auf Weisung des<br />
Hafenmeisters unter Umständen direkt zur Absaugstelle und anschließend zum Liegeplatz<br />
fahren. Eine selbständige Be<strong>die</strong>nung der Fäkalienpumpe ist in Anklam nicht möglich.<br />
Der Charterer kann <strong>die</strong> Endreinigung auch selbst durchführen. In <strong>die</strong>sem Fall ist das Schiff mit<br />
komplett leerem Fäkalientank zu übergeben. Der zwingend erforderliche Reinheitszustand des<br />
<strong>BunBo</strong> wird durch das Personal vor Ort festgestellt, <strong>die</strong> Kosten eventueller Nacharbeiten trägt<br />
der Charterer.<br />
Bei groben Verschmutzungen (z.B. Flecken in den Sitzmöbeln) behalten wir uns eine<br />
zusätzliche Reinigungsgebühr vor.