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Evaluierung der biologischen Gefahren von Lampen und Lasern

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Tabelle 3 – Schutzmaßnahmen (3) für Laser<br />

Lasereinrichtung Klasse<br />

Sicherheitsmaßnahmen<br />

Technische Schutzmaßnahmen<br />

1M 2 2M 3R 3B 4<br />

Einhausung<br />

Volle Einhausung anstreben (Risiko außerhalb <strong>der</strong> Einhausung<br />

entspricht jenem <strong>von</strong> Klasse 1 Produkten)<br />

Feste optische Schutzeinrichtung<br />

Strahlung (Streustrahlung) beschränken, wenn<br />

Fernbedienbare<br />

Sicherheitsverriegelung<br />

Bedienelemente<br />

Bauliche <strong>und</strong> installatorische<br />

Schutzmaßnahmen<br />

volle Einhausung nicht möglich<br />

Türkontakt, Kontakt <strong>der</strong><br />

Einhausungsabdeckung; schaltet Emission ab,<br />

wenn Kontakt geöffnet (nicht bei medizinischen<br />

Anwendungen)<br />

möglichst weit vom Strahl entfernt, Einstellhilfen<br />

nutzen<br />

durchsichtige Abschirmungen hohe Absorption, schwer entflammbar<br />

Laserbereich<br />

Betriebsanzeige<br />

erfor<strong>der</strong>lichenfalls<br />

kennzeichnen<br />

Abgrenzung<br />

optisch, an den Zugängen, je nach Risiko <strong>und</strong><br />

<strong>Gefahren</strong>bereich auch Schil<strong>der</strong><br />

Elektroinstallation ausreichende Anzahl Not-Aus-Schalter<br />

Lichtinstallation möglichst hell, regelbar<br />

Organisatorische<br />

Schutzmaßnahmen<br />

Laserbereich<br />

Grenzen festlegen, u. U. zeitlich begrenzen<br />

(Wartung)<br />

Zugangsbeschränkung<br />

Warnschil<strong>der</strong>; zeitlich begrenzen, Zugang nur<br />

für berechtigte Personen<br />

Schlüsselschalter<br />

Inbetriebnahme nur durch berechtigten<br />

Personenkreis muss gewährleistet sein<br />

Information <strong>und</strong> Unterweisung<br />

Persönliche<br />

Schutzmaßnahmen<br />

erfor<strong>der</strong>lich<br />

Laserschutzbrillen<br />

(1, 2)<br />

bei Tätigkeiten im <strong>Gefahren</strong>bereich<br />

Laser-Justierbrillen bei Justierarbeiten im <strong>Gefahren</strong>bereich (2)<br />

Schutzkleidung im <strong>Gefahren</strong>bereich (2)<br />

(1)<br />

Bei <strong>der</strong> Beurteilung ist zu berücksichtigen, ob eine Tätigkeit in <strong>Gefahren</strong>bereichen vorliegt o<strong>der</strong><br />

nicht. Laserschutzbrillen sind im <strong>Gefahren</strong>bereich anzuwenden. Bei <strong>Lasern</strong> <strong>der</strong> Klasse 3 R kann<br />

<strong>von</strong> <strong>der</strong> Verwendung <strong>von</strong> Laserschutzbrillen abgesehen werden, wenn durch geeignete kollektive<br />

Schutzmaßnahmen eine Gefahr für die Augen vermieden wird. Dafür ist es erfor<strong>der</strong>lich zunächst<br />

das Expositionsrisiko wie im Folgenden angeführt zu minimieren, so dass die organisatorische<br />

Maßnahme „Information <strong>und</strong> Unterweisung“ <strong>der</strong> Arbeitnehmer/innen ausreichend ist.<br />

Maßnahmen zur Minimierung des Expositionsrisikos sind z. B. die im Folgenden angeführten o<strong>der</strong><br />

vergleichbare:<br />

- Strahlgang so wählen, dass für Haupttätigkeiten die Kopfhöhe <strong>von</strong> Arbeitnehmer/innen nicht<br />

betroffen ist.<br />

- Arbeitsorganisation so planen, dass für Haupttätigkeiten <strong>der</strong> Blickbereich <strong>der</strong><br />

Arbeitnehmer/innen nicht zur Laserquelle orientiert ist.<br />

Anmerkung:<br />

Dies ist z.B. gegeben bei<br />

- Justierlasern für technische Anwendungen, bei denen <strong>der</strong> Laserstrahl ortsfest vertikal emittiert<br />

<strong>und</strong> bei<br />

- Pilotlaser medizinischer Anwendungen, (Führung des Handstücks durch den Arzt)<br />

(2)<br />

Zu bemerken ist, dass persönliche Schutzmaßnahmen nur bei Tätigkeiten im jeweiligen<br />

<strong>Gefahren</strong>bereich erfor<strong>der</strong>lich sind. Bei Gefährdung <strong>der</strong> Haut ist Hautschutz anzuwenden, soweit<br />

dies <strong>der</strong> Arbeitsvorgang zulässt <strong>und</strong> die Verfügbarkeit gegeben ist.<br />

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