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Allgemeine Wartungsbedingungen für Comarch eBilanz

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<strong>Allgemeine</strong> <strong>Wartungsbedingungen</strong><br />

<strong>für</strong><br />

<strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong><br />

– Software <strong>für</strong> starke Unternehmen.<br />

<strong>Comarch</strong> Software und Beratung AG<br />

Messerschmittstraße 4, D-80992 München<br />

Telefon +49 (89) 143 29-0, Telefax +49 (89) 143 29-1114<br />

www.comarch.com<br />

<strong>Comarch</strong> Software und Beratung AG - Messerschmittstr. 4, 80992 München<br />

Aufsichtsrat: Konrad Taranski (Vorsitzender)<br />

Vorstand: Dr. Christoph Kurpinski (Vorsitzender), Prof. Janusz Filipiak, Łukasz Wąsek<br />

Sitz: München - Amtsgericht München HRB 111531 - Steuernummer 143/103/00102 - USt-ID-Nr.: DE 129457436


1 Anwendungsbereich<br />

Die vorliegenden <strong>Wartungsbedingungen</strong> sind Bestandteil der Verträge zwischen<br />

<strong>Comarch</strong> und ihren Kunden über den Erwerb von Rechten an dem Softwareprodukt<br />

<strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong>. Sofern ein Angebot von <strong>Comarch</strong> Bestimmungen enthält, die von<br />

den Bestimmungen dieser <strong>Wartungsbedingungen</strong> abweichen, gehen die Bestimmungen<br />

im Angebot vor.<br />

2 Wartungsleistungen<br />

<strong>Comarch</strong> erbringt im Rahmen dieses Vertrages im Hinblick auf das Softwareprodukt<br />

<strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong> folgende Leistungen:<br />

3 Korrekturen<br />

- Korrekturen (Ziffer 3)<br />

- Lieferung von neuen Releases (Ziffer 4)<br />

<strong>Comarch</strong> beseitigt Fehler des Softwareproduktes <strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong>, indem <strong>Comarch</strong><br />

dem Kunden Korrektursoftware zur Verfügung stellt. Als Fehler ist ein solches Funktionieren<br />

des Softwareproduktes <strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong> zu verstehen, das mit der Funktionalitätsbeschreibung<br />

nicht vereinbar ist.<br />

Die Korrektur geschieht entweder auf Fehlermeldung vom Kunden oder auch vorsorglich,<br />

wenn der Fehler nicht beim Kunden selbst, sondern bei anderen Kunden<br />

von <strong>Comarch</strong> aufgetreten ist.<br />

4 Neue Releases des Softwareproduktes <strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong><br />

4.1 <strong>Comarch</strong> liefert dem Kunden das jeweils neueste freigegebene Release des Softwareproduktes<br />

<strong>Comarch</strong> eBilaz. Zu neuen Releases liefert <strong>Comarch</strong> auch, soweit<br />

notwendig, jeweils eine neue Dokumentation bzw. eine Ergänzung der Dokumentation.<br />

4.2 Der Funktionsumfang des neuen Releases ergibt sich jeweils aus der dazugehörigen<br />

Leistungsbeschreibung.<br />

5 Beginn, Art und Weise der Leistungserbringung<br />

5.1 <strong>Comarch</strong> erbringt die Wartungsleistungen ab der Lieferung des Softwareproduktes<br />

<strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong> an den Kunden.<br />

5.2 Die Lieferung von neuen Releases und Korrekturen erfolgt an den im Bestellschein<br />

angegebenen Standort nach Wahl von <strong>Comarch</strong> durch Versand eines Datenträgers<br />

oder per Datenfernübertragung oder durch Bereitstellung zum Download im Internet.<br />

6 Nicht von diesem Vertrag umfasste Leistungen<br />

Von den Wartungsleistungen nicht umfasst sind folgende Leistungen:<br />

Leistungen, die sich nicht auf die jeweils aktuelle Version des Softwareproduktes<br />

<strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong> oder das jeweilige Vorrelease beziehen.<br />

<strong>Wartungsbedingungen</strong> <strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong> - <strong>Comarch</strong> Software und Beratung AG Seite - 2<br />

Stand: 09/2012


Beratungsleistungen zur Handhabung des Softwareproduktes <strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong>.<br />

Leistungen, die auf Anforderung des Kunden außerhalb der normalen Geschäftszeit<br />

von <strong>Comarch</strong> vorgenommen werden.<br />

Leistungen, die durch unsachgemäße Behandlung des Softwareproduktes<br />

<strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong> erforderlich werden, gleichgültig, ob diese durch den<br />

Kunden, seinen Erfüllungsgehilfen oder anderen, von <strong>Comarch</strong> nicht autorisierten<br />

Personen erfolgt sind.<br />

Leistungen, die erforderlich werden, weil der Kunde Anwendungs- oder<br />

Korrekturhinweise von <strong>Comarch</strong> nicht richtig umsetzt oder Korrekturen oder<br />

neue Releases des Softwareproduktes <strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong> nicht sofort<br />

nach deren Lieferung eingespielt hat (siehe Ziffer 10.2).<br />

Sämtliche Leistungen, die durch höhere Gewalt oder durch äußere Einwirkung<br />

oder durch Verwendung von Betriebsmaterialien und Zubehör entstehen,<br />

das nicht den Spezifikationen von <strong>Comarch</strong> oder Dritter entspricht.<br />

Vor-Ort-Einsätze von <strong>Comarch</strong> (vgl. Ziffer 9.3)<br />

7 Ausschluss der Leistungspflicht<br />

7.1 Ändert der Kunde das Softwareprodukt <strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong> unberechtigt oder verwendet<br />

er es in Verbindung mit Produkten, <strong>für</strong> die <strong>Comarch</strong> das Softwareprodukt <strong>Comarch</strong><br />

<strong>eBilanz</strong> nicht freigegeben hat, entfallen sämtliche Leistungspflichten von<br />

<strong>Comarch</strong>.<br />

Die Verpflichtung von <strong>Comarch</strong> entfällt nicht, wenn Änderungen mit Zustimmung<br />

von <strong>Comarch</strong> erfolgt sind oder von <strong>Comarch</strong> selbst durchgeführt wurden oder der<br />

Kunde zu den Änderungen gesetzlich berechtigt ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis<br />

vorbehalten, dass die Wartungsleistungen von <strong>Comarch</strong> durch die Änderungen<br />

nicht erschwert werden.<br />

7.2 Soweit <strong>Comarch</strong> in den Fällen der Ziffer 7.1 trotz Wegfall der Leistungspflicht Wartungsleistungen<br />

erbringt, ist <strong>Comarch</strong> berechtigt, diese Leistungen entsprechend<br />

seiner jeweils gültigen Dienstleistungspreisliste abzurechnen (auch Spesen, Reisekosten<br />

und Reisezeiten). <strong>Comarch</strong> wird den Kunden bei der Feststellung von Tatsachen,<br />

die eine gesonderte Berechnung der Leistungen rechtfertigen, so früh wie<br />

möglich informieren.<br />

8 Nutzungsrechte<br />

Das Nutzungsrecht an Korrekturen und / oder neuen Releases entspricht dem Nutzungsrecht,<br />

das dem Kunden an dem Softwareprodukt <strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong> eingeräumt<br />

wurde.<br />

9 Vergütung<br />

9.1 Für die Wartungsleistungen von <strong>Comarch</strong> gemäß den Ziffern 2 bis 5 entrichtet der<br />

Kunde die in dem Bestellschein vereinbarte jährliche Vergütung zzgl. der jeweils<br />

gültigen Mehrwertsteuer.<br />

9.2 Die Wartung beginnt mit der Lieferung des Softwareproduktes <strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong> an<br />

<strong>Wartungsbedingungen</strong> <strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong> - <strong>Comarch</strong> Software und Beratung AG Seite - 3<br />

Stand: 09/2012


den Kunden.<br />

9.3 Die jährliche Wartungsvergütung ist jeweils im Voraus zum 01.01. des Kalenderjahres<br />

fällig. Beginnt die Wartung unterjährig, ist die Vergütung zum 01. des auf die<br />

Lieferung des Softwareproduktes <strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong> folgenden Kalendermonats jahresanteilig<br />

im Voraus zu entrichten.<br />

9.4 Bei Vor-Ort-Einsätzen von <strong>Comarch</strong> wird die anfallende Arbeits- und Reisezeit sowie<br />

Reisekosten und Spesen entsprechend den jeweils gültigen Dienstleistungspreislisten<br />

abgerechnet.<br />

9.5 Im Falle des Verzuges, berechnet <strong>Comarch</strong> Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten<br />

über dem jeweiligen Basiszinssatz. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten,<br />

dass <strong>Comarch</strong> kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. <strong>Comarch</strong> ist berechtigt,<br />

weitergehende Verzögerungsschäden geltend zu machen.<br />

9.6 <strong>Comarch</strong> ist berechtigt, die Vergütung <strong>für</strong> die Wartungsleistungen mit einer Ankündigungsfrist<br />

von drei Monaten, erstmals zum Ende des ersten vollen Kalenderjahres<br />

zu erhöhen. Bei einer Anhebung der Wartungsvergütung von über 10 % im Kalenderjahr<br />

ist der Kunde berechtigt, die Wartungsvereinbarung mit einer Kündigungsfrist<br />

von zwei Monaten zu beenden.<br />

10 Mitwirkung des Kunden<br />

10.1 Für Leistungen von <strong>Comarch</strong> stellt der Kunde die notwendigen Arbeitsmittel zur<br />

Verfügung, insbesondere soweit Leistungen vor Ort beim Kunden erforderlich sind,<br />

die da<strong>für</strong> notwendigen Räumlichkeiten, organisatorische und technische IT-/TK-<br />

Kapazität und Infrastruktur sowie Daten und Testdaten.<br />

Der Kunde stellt eine Datenfernübertragungsleitung zum Server, und – sofern auch<br />

PC-Client-Produkte zum Einsatz kommen – zu einem PC-Client Referenzsystem zur<br />

Verfügung. Für die Wartung mittels Datenfernübertragung wird der Kunde auf eigene<br />

Kosten ggf. die notwendigen von <strong>Comarch</strong> festzulegenden Drittprodukte erwerben<br />

und betriebsbereit installieren. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von<br />

<strong>Comarch</strong> bestmöglich zu unterstützen.<br />

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, sofort nach Lieferung das neue Release oder die Korrektur<br />

bei sich einzuspielen und auf evtl. Sachmängel zu untersuchen und festgestellte<br />

Sachmängel sofort gegenüber <strong>Comarch</strong> geltend zu machen.<br />

10.3 Aufgetretene Sachmängel sind vom Kunden in <strong>für</strong> <strong>Comarch</strong> nachvollziehbarer Weise<br />

zu dokumentieren und schriftlich unmittelbar nach deren Feststellung zu melden.<br />

11 Sach- und Rechtsmängel bei neuen Releases<br />

11.1 Ein Sachmangel liegt dann vor, wenn die neuen Releases nicht die vereinbarte Beschaffenheit<br />

haben (Ziffer 4.2) oder, wenn sich die neuen Releases nicht zu der bestimmungsgemäßen<br />

Verwendung eignen, die in der Leistungsbeschreibung festgelegt<br />

ist. Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn dem Kunden die <strong>für</strong> die vertragliche Verwendung<br />

der neuen Releases erforderlichen Rechte nicht wirksam eingeräumt werden<br />

konnten.<br />

11.2 Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren ein Jahr nach Ablieferung<br />

eines neuen Releases. Bei Arglist gelten statt dessen die gesetzlichen Fristen.<br />

<strong>Wartungsbedingungen</strong> <strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong> - <strong>Comarch</strong> Software und Beratung AG Seite - 4<br />

Stand: 09/2012


Sofern <strong>Comarch</strong> ein neues Release mittels Datenträger liefert, ist Ablieferungszeitpunkt<br />

der Zugang des Datenträgers beim Kunden.<br />

Sofern <strong>Comarch</strong> ein neues Release durch Datenfernübertragung liefert, ist Ablieferungszeitpunkt<br />

der Zeitpunkt, in dem die Datenfernübertragung abgeschlossen ist.<br />

Sofern <strong>Comarch</strong> ein neues Release im Internet zum Download bereitgestellt hat, ist<br />

Ablieferungszeitpunkt der Zeitpunkt, in dem der Kunde die zum Download notwendigen<br />

Informationen erhalten hat.<br />

11.3 Der Kunde kann keine Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln geltend machen,<br />

wenn der Kunde selbst die Releases unberechtigt verändert hat oder durch<br />

Dritte verändern ließ, es sei denn der Kunde weist nach, dass diese Änderung den<br />

Analyse- und Bearbeitungsaufwand nicht wesentlich erschwert und der Mangel dem<br />

jeweiligen Release bei Ablieferung anhaftete.<br />

11.4 Der Kunde wird das jeweilige Release möglichst unverzüglich nach Ablieferung auf<br />

etwaige Mängel hin untersuchen und solche unverzüglich nach ihrer Entdeckung<br />

möglichst schriftlich mitteilen. Werden entdeckte Mängel nicht unverzüglich mitgeteilt,<br />

kann der Kunde wegen dieser Mängel keine Ansprüche wegen Sach- und<br />

Rechtsmängeln mehr geltend machen.<br />

11.5 Werden <strong>Comarch</strong> während der Verjährungsfrist Sachmängel gemeldet, wird <strong>Comarch</strong><br />

kostenlos nacherfüllen.<br />

- <strong>Comarch</strong> wird zunächst versuchen, den Sachmangel zu beseitigen. Dies gilt<br />

nicht, sofern dem Kunden die Mängelbeseitigung unzumutbar ist.<br />

- Schlägt die Mängelbeseitigung innerhalb angemessener Frist fehl, ist <strong>Comarch</strong><br />

berechtigt, dem Kunden ein neues Exemplar des Releases zu liefern, das diesen<br />

Sachmangel nicht enthält.<br />

<strong>Comarch</strong> ist berechtigt, geltend zu machen, dass die Mängelbeseitigung und/oder<br />

die Neulieferung unzumutbar ist.<br />

Erfolgt die Nacherfüllung durch Neulieferung eines mangelfreien Releases, so ist der<br />

Kunde verpflichtet, das bis zur Neulieferung bei ihm im Produktivbetrieb befindliche<br />

Release zurückzugewähren.<br />

11.6 Ist die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist, die mindestens zwei<br />

Nachbesserungsversuche ermöglicht, nicht erfolgreich, ist der Kunde nach seiner<br />

Wahl zur Minderung der Wartungsvergütung oder zur außerordentlichen Kündigung<br />

der Wartungsvereinbarung berechtigt. Im Fall der Kündigung ist <strong>Comarch</strong> berechtigt<br />

die bereits erhaltene Vergütung <strong>für</strong> Wartungsleistungen zu behalten.<br />

Die Nacherfüllung gilt nicht schon mit dem zweiten Nachbesserungsversuch als<br />

endgültig fehlgeschlagen. Vielmehr steht <strong>Comarch</strong> während der angemessenen Frist<br />

die Anzahl der Nachbesserungsversuche frei.<br />

Das Abwarten von Fristen und Fristsetzung durch den Kunden ist entbehrlich, wenn<br />

dies dem Kunden nicht mehr zumutbar ist, insbesondere, wenn <strong>Comarch</strong> die Nacherfüllung<br />

endgültig und ernsthaft verweigert hat.<br />

11.7 Der Kunde ist zur außerordentlichen Kündigung nicht berechtigt, wenn der Sachmangel<br />

eines Releases unerheblich ist.<br />

<strong>Wartungsbedingungen</strong> <strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong> - <strong>Comarch</strong> Software und Beratung AG Seite - 5<br />

Stand: 09/2012


11.8 Im Falle der berechtigten außerordentlichen Kündigung ist <strong>Comarch</strong> berechtigt, <strong>für</strong><br />

den vom Kunden bis zur außerordentlichen Kündigung gezogenen Nutzen aus dem<br />

Release eine angemessene Nutzungsentschädigung zu verlangen.<br />

Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden von <strong>Comarch</strong> als auch auf ein Verschulden<br />

des Kunden zurückzuführen, muss sich der Kunde einen entsprechenden Mitverschuldensanteil<br />

anrechnen lassen.<br />

12 Laufzeit dieses Vertrages<br />

12.1 Die Wartungsvereinbarung tritt mit Bestätigung der Bestellung des Softwareproduktes<br />

<strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong> in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit.<br />

12.2 Die Wartungsvereinbarung ist <strong>für</strong> jeden Vertragspartner jeweils jährlich zum Kalenderjahresende,<br />

erstmals nach Ablauf des ersten vollen Kalenderjahres mit einer<br />

Frist von drei Monaten schriftlich kündbar.<br />

12.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.<br />

Besteht der wichtige Grund in Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus dem Vertrag,<br />

ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten<br />

angemessenen Frist, jedoch nicht kürzer als 30 Tage, zulässig.<br />

13 Haftung<br />

13.1. <strong>Comarch</strong> haftet uneingeschränkt:<br />

<strong>für</strong> Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,<br />

unabhängig von der Schwere des Verschuldens, und<br />

<strong>für</strong> Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.<br />

13.2. In Falle leichter Fahrlässigkeit gleich aus welchem Rechtsgrund ist die Gesamthaftung<br />

von <strong>Comarch</strong> auf die vertraglich geschuldete Vergütung in der Höhe einer<br />

Jahresgebühr beschränkt.<br />

13.3 Die Haftung <strong>für</strong> entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.<br />

13.4 Die unter dieser Ziffer 13 bestimmte Haftungsregelung gilt <strong>für</strong> den gesetzlichen<br />

Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entsprechend.<br />

13.5 Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden von <strong>Comarch</strong> als auch auf ein Verschulden<br />

vom Kunden zurückzuführen, muss sich der Kunde sein Mitverschulden<br />

anrechnen lassen. Insbesondere ist der Kunde <strong>für</strong> eine regelmäßige Sicherung<br />

seiner Daten verantwortlich.<br />

13.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.<br />

14 Schlussbestimmungen<br />

14.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus einer Wartungsvereinbarung bedarf<br />

der Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartners.<br />

14.2 Gegen Forderungen von <strong>Comarch</strong> kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder<br />

rechtskräftigen Forderungen aufrechnen.<br />

<strong>Wartungsbedingungen</strong> <strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong> - <strong>Comarch</strong> Software und Beratung AG Seite - 6<br />

Stand: 09/2012


14.3 Jede Wartungsvereinbarung unterliegt deutschem Recht. Die Anwendung des Wiener<br />

UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG)<br />

ist ausgeschlossen.<br />

14.4 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von <strong>Comarch</strong>.<br />

14.5 Änderungen und Ergänzungen und sonstige Nachträge zu einer Wartungsvereinbarung<br />

bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet<br />

sein.<br />

14.6 Sollten einzelne Bestimmungen der Wartungsvereinbarung ganz oder teilweise nicht<br />

rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, wird die Gültigkeit der<br />

übrigen Bestimmungen der Wartungsvereinbarung dadurch nicht berührt. Das gleiche<br />

gilt <strong>für</strong> den Fall, dass die Wartungsvereinbarung eine Regelungslücke enthält.<br />

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung<br />

der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich,<br />

dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt hätten, sofern sie bei<br />

Abschluss der Wartungsvereinbarung diesen Punkt bedacht hätten.<br />

<strong>Wartungsbedingungen</strong> <strong>Comarch</strong> <strong>eBilanz</strong> - <strong>Comarch</strong> Software und Beratung AG Seite - 7<br />

Stand: 09/2012

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