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Tarifbestimmungen für den Aachener Verkehrsverbund (AVV)

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Minigruppen-Tickets weisen ein Feld zum Eintrag eines Namens auf, in welches der<br />

Fahrgast mit der längsten Reisestrecke vor Fahrtantritt seinen Namen und Vornamen in<br />

Druckbuchstaben einzutragen hat. Der betreffende Fahrgast ist verpflichtet, im Rahmen<br />

einer Fahrausweiskontrolle auf Anforderung seine I<strong>den</strong>tität durch einen amtlichen Lichtbildausweis<br />

nachzuweisen.<br />

Es wer<strong>den</strong> Minigruppen-Tickets <strong>für</strong> folgende Geltungsbereiche angeboten:<br />

a) <strong>für</strong> die Preisstufen 1 – 4<br />

b) <strong>für</strong> die <strong>AVV</strong>-Gebietskörperschaften<br />

1) Stadt Aachen<br />

2) StädteRegion Aachen (Stadt und Kreis)<br />

3) Kreis Düren<br />

4) Kreis Heinsberg<br />

Der Geltungsbereich entspricht <strong>den</strong> jeweiligen Bestimmungen <strong>für</strong> die entsprechen<strong>den</strong><br />

Tages-Tickets nach 5.2.2.1.<br />

5.2.2.3 Schönes-Wochenende-Ticket<br />

Schönes-Wochenende-Tickets wer<strong>den</strong> an jedermann ausgegeben und gelten an Samstagen<br />

oder Sonntagen <strong>für</strong><br />

- bis zu 5 Personen oder<br />

- eine Person mit beliebig vielen eigenen Kindern bzw. Enkelkindern bis einschließlich 14<br />

Jahren (sog. „Familienkinder“) und eine weitere Person<br />

zu beliebigen Fahrten im Gesamtnetz des <strong>AVV</strong>, auf allen Nahverkehrszügen der Deutschen<br />

Bahn und auf allen Linien der benachbarten Verkehrsverbünde VRS und VRR<br />

sowie innerhalb der Verkehrsverbünde, <strong>für</strong> die eine entsprechende Vereinbarung mit der<br />

DB gilt. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse der DB ist nicht möglich. Der Austausch von<br />

Personen nach Fahrtantritt ist ausgeschlossen.<br />

Es gelten im Übrigen die Beförderungsbedingungen Personenverkehr der Deutschen<br />

Bahn AG (BB Personenverkehr) sowie die jeweiligen Verbund- und Gemeinschaftstarife.<br />

5.2.2.4 Wochenend-Ticket <strong>für</strong> Jugendliche<br />

Wochenend-Tickets <strong>für</strong> Jugendliche wer<strong>den</strong> an Jugendliche bis zum vollendeten 18.<br />

Lebensjahr ausgegeben und berechtigen an einem Samstag oder Sonntag zu beliebigen<br />

Fahrten im Gesamtnetz des <strong>AVV</strong>.<br />

Die Tickets sind nicht übertragbar. Hierzu gelten die Bestimmungen <strong>für</strong> Ferien-Tickets <strong>für</strong><br />

Jugendliche nach 5.2.2.5 sinngemäß.<br />

Bei Wochenend-Tickets <strong>für</strong> Jugendliche besteht keine Mitnahmemöglichkeit.<br />

5.2.2.5 Ferien-Ticket <strong>für</strong> Jugendliche<br />

Für sämtliche Schulferien in NRW wer<strong>den</strong> allen Jugendlichen bis zum vollendeten 16.<br />

Lebensjahr sowie Schülern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Ferien-Tickets <strong>für</strong><br />

das Gesamtnetz des <strong>AVV</strong> angeboten.<br />

Die Gültigkeitsdauer umfasst jeweils die gesamte Ferienzeit. Die Preisstellung differiert<br />

nach Sommerferien bzw. Oster-/Herbst-/Weihnachtsferien.

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