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Regelbuch Teil 2 - EWU LV Baden-Württemberg

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■ Abschnitt B.76: Western Riding<br />

§ 7600<br />

Allgemeines und Bewertungskriterien<br />

Western Riding bedeutet die Vorstellung eines sensiblen, losgelassen und sich<br />

mühelos bewegenden Pferdes. Das Pferd wird nach der Qualität seiner Gangarten<br />

und Galoppwechsel, nach seiner Durchlässigkeit, Feinheit, Veranlagung und<br />

Willigkeit gegenüber dem Reiter (Harmonie) bewertet. Pluspunkte werden vergeben<br />

für weiche, taktreine Gänge bei gleichbleibendem Tempo während des gesamten<br />

Patterns, für die Fähigkeit des Pferdes, den Galoppwechsel präzise und leicht in der<br />

Mitte zwischen 2 Markern bzw. auf der Bahnmittellinie gleichzeitig auf der Vor- und<br />

Hinterhand durchzuführen. Ein Nachspringen der Hinterhand wird als Fehler gewertet.<br />

Die Gangarten werden ausgeführt, wie in Abschnitt B.70 beschrieben. Das Pferd<br />

soll bei dieser Aufgabe eine entspannte Kopfhaltung zeigen, die Zügelhilfen des<br />

Reiters willig annehmen und eine angemessene Beizäumung im Genick zeigen. Die<br />

Pferde dürfen mit leichtem Kontakt zum Maul oder am angemessen lockeren Zügel<br />

geritten werden. Es soll das Hindernis im Jog bzw. Lope ohne Wechsel der Gangart<br />

oder Änderung des Gangmaßes überwinden. Die Galoppgeschwindigkeit soll bis<br />

zum Ende der Prüfung gleichmäßig bleiben.<br />

§ 7601<br />

Western Riding-Pattern<br />

Die folgenden Pattern sind vorgeschrieben. Der Richter bestimmt die Auswahl des<br />

Pattern für die jeweilige Klasse. Die Angabe des Pattern muss eine Stunde vor Turnierbeginn<br />

ausgehängt werden. Das Aushängen einer Zeichnung ist nicht notwendig.<br />

Erläuterungen zu den Patternzeichnungen:<br />

1. Die Kreise stellen Marker dar. Auf der langen Seite mit 5 Markern betragen die<br />

Abstände mind. 8,5 m und höchstens 15 m. In Pattern 1 müssen die 3 Marker auf<br />

der gegenüberliegenden Seite exakt auf der Höhe der 3 dazugehörigen Marker<br />

stehen. Die Bahnlänge sollte mind. 45 m betragen. Zu empfehlen ist ein Mindestabstand<br />

von 3 m zwischen Markern und Bande. Der Richter ist für den korrekten<br />

Aufbau des Parcours verantwortlich.<br />

2. Das schmale Rechteck stellt ein Hindernis dar (empfehlenswert eine Bodenstange,<br />

Mindestlänge 2,50 m).<br />

3. Die Linien geben die Richtung und die Gangarten an. Die gepunktete Linie ist<br />

im Walk, die gestrichelte im Jog und die durchgezogene im Lope zu reiten; die<br />

geschlängelte Linie bedeutet Rückwärtsrichten. Der empfohlene Wechselbereich<br />

erstreckt sich 1/2 Galoppsprung vor bzw. hinter der Mitte der Strecke zwischen je<br />

2 Markern.<br />

§ 7601 a<br />

Patternauswahl<br />

Die Pattern 6, 7 und 8 sind speziell für Prüfungen der LK 3 und für Junior Klassen.<br />

Für Junior Klassen sind diese vorgeschrieben, für LK 3 können diese Pattern<br />

ausgewählt werden.<br />

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