Regelbuch Teil 2 - EWU LV Baden-Württemberg
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■ Abschnitt B.76: Western Riding<br />
§ 7600<br />
Allgemeines und Bewertungskriterien<br />
Western Riding bedeutet die Vorstellung eines sensiblen, losgelassen und sich<br />
mühelos bewegenden Pferdes. Das Pferd wird nach der Qualität seiner Gangarten<br />
und Galoppwechsel, nach seiner Durchlässigkeit, Feinheit, Veranlagung und<br />
Willigkeit gegenüber dem Reiter (Harmonie) bewertet. Pluspunkte werden vergeben<br />
für weiche, taktreine Gänge bei gleichbleibendem Tempo während des gesamten<br />
Patterns, für die Fähigkeit des Pferdes, den Galoppwechsel präzise und leicht in der<br />
Mitte zwischen 2 Markern bzw. auf der Bahnmittellinie gleichzeitig auf der Vor- und<br />
Hinterhand durchzuführen. Ein Nachspringen der Hinterhand wird als Fehler gewertet.<br />
Die Gangarten werden ausgeführt, wie in Abschnitt B.70 beschrieben. Das Pferd<br />
soll bei dieser Aufgabe eine entspannte Kopfhaltung zeigen, die Zügelhilfen des<br />
Reiters willig annehmen und eine angemessene Beizäumung im Genick zeigen. Die<br />
Pferde dürfen mit leichtem Kontakt zum Maul oder am angemessen lockeren Zügel<br />
geritten werden. Es soll das Hindernis im Jog bzw. Lope ohne Wechsel der Gangart<br />
oder Änderung des Gangmaßes überwinden. Die Galoppgeschwindigkeit soll bis<br />
zum Ende der Prüfung gleichmäßig bleiben.<br />
§ 7601<br />
Western Riding-Pattern<br />
Die folgenden Pattern sind vorgeschrieben. Der Richter bestimmt die Auswahl des<br />
Pattern für die jeweilige Klasse. Die Angabe des Pattern muss eine Stunde vor Turnierbeginn<br />
ausgehängt werden. Das Aushängen einer Zeichnung ist nicht notwendig.<br />
Erläuterungen zu den Patternzeichnungen:<br />
1. Die Kreise stellen Marker dar. Auf der langen Seite mit 5 Markern betragen die<br />
Abstände mind. 8,5 m und höchstens 15 m. In Pattern 1 müssen die 3 Marker auf<br />
der gegenüberliegenden Seite exakt auf der Höhe der 3 dazugehörigen Marker<br />
stehen. Die Bahnlänge sollte mind. 45 m betragen. Zu empfehlen ist ein Mindestabstand<br />
von 3 m zwischen Markern und Bande. Der Richter ist für den korrekten<br />
Aufbau des Parcours verantwortlich.<br />
2. Das schmale Rechteck stellt ein Hindernis dar (empfehlenswert eine Bodenstange,<br />
Mindestlänge 2,50 m).<br />
3. Die Linien geben die Richtung und die Gangarten an. Die gepunktete Linie ist<br />
im Walk, die gestrichelte im Jog und die durchgezogene im Lope zu reiten; die<br />
geschlängelte Linie bedeutet Rückwärtsrichten. Der empfohlene Wechselbereich<br />
erstreckt sich 1/2 Galoppsprung vor bzw. hinter der Mitte der Strecke zwischen je<br />
2 Markern.<br />
§ 7601 a<br />
Patternauswahl<br />
Die Pattern 6, 7 und 8 sind speziell für Prüfungen der LK 3 und für Junior Klassen.<br />
Für Junior Klassen sind diese vorgeschrieben, für LK 3 können diese Pattern<br />
ausgewählt werden.<br />
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