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Eintritt frei - Bietigheimer Zeitung

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Messe für Immo und Bau Bietigheim-Bissingen / Halle am Viadukt<br />

Messeort Halle am Viadukt, Bietigheim-Bissingen<br />

Ausschreibung: Immo + BAU Messe<br />

Veranstalter: <strong>Bietigheimer</strong> <strong>Zeitung</strong>, Druck- und Verlagsgesellschaft Bietigheim mbH<br />

Termin: Samstag, 9. Juni 2012 / Sonntag, 10. Juni 2012, 11.00 bis 18.00 Uhr<br />

<strong>Eintritt</strong> <strong>frei</strong><br />

<strong>Eintritt</strong> <strong>frei</strong><br />

Allgemeine Vertragsbedingungen für Veranstaltungen der Druck- und Verlagsgesellschaft Bietigheim mbH<br />

1. Veranstalter<br />

Druck- und Verlagsgesellschaft Bietigheim mbH, Kronenbergstraße 10,<br />

74321 Bietigheim-Bissingen<br />

2. Anmeldung<br />

Die Anmeldung zur Messebeteiligung erfolgt unter Verwendung des<br />

Anmeldeformulars, das rechtsverbindlich unterschrieben und vollständig<br />

ausgefüllt sein muss. In die Anmeldung aufgenommene Bedingungen<br />

haben keine Gültigkeit. Mit der Anmeldung anerkennt der Aussteller die<br />

„Allgemeinen Vertragsbedingungen“ als verbindlich für sich und alle von<br />

ihm auf der Messe Beschäftigten an. Mit der Anmeldung verpflichtet sich<br />

der Aussteller die gesetzlichen, polizeilichen, arbeits- und gewerberechtlichen<br />

Vorschriften, besonders für Umweltschutz, Feuerschutz, Unfallverhütung<br />

einzuhalten.<br />

3. Standmiete und Kosten<br />

Es gelten die auf den Messeunterlagen abgedruckten Preise zuzüglich der<br />

gesetzlichen MwSt.<br />

4. Zulassung<br />

Auf Zulassung zur Messe besteht kein Rechtsanspruch. Konkurrenzausschluss<br />

darf weder verlangt noch zugesagt werden. Die erteilte<br />

Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die<br />

Erteilung nicht mehr gegeben sind (Falschangaben zu den auszustellenden<br />

Artikeln bzw. Exponaten).<br />

5. Standeinteilung<br />

Der Veranstalter ist bemüht, dem Aussteller den gewünschten Stand zur<br />

Verfügung zu stellen. Aus organisatorischen Gründen und im Interesse eines<br />

optimalen Gesamtbildes der Messe können Stände sowie die Ein-, Aus-,<br />

Durch-, und Notausgänge umplatziert werden. Aus technischen Gründen<br />

muss der Aussteller damit rechnen, dass eine geringfügige Beschränkung<br />

des Standes auftreten kann. Dies kann maximal in der Tiefe und Breite<br />

10 cm betragen. Zur Minderung der Standmiete berechtigt dies nicht.<br />

6. Untervermietung<br />

Eine Untervermietung oder eine Standüberlassung an Dritte ist nur mit<br />

Genehmigung des Veranstalters gestattet. Der Vertragspartner und<br />

Rechnungsempfänger ist der Hauptaussteller.<br />

7. Zahlungsbedingungen<br />

25% der Standmiete ist gegen Rechnungsstellung bei der Anmeldung fällig.<br />

Die restlichen 75% werden 30 Tage vor Messebeginn eingezogen. Der<br />

Aussteller darf die Standfläche nur dann belegen und mit dem Aufbau<br />

beginnen, wenn die für die Messe gestellte Rechnung voll bezahlt wurde.<br />

Der Veranstalter kann nach vergeblichen Mahnungen den Vertrag mit sofortiger<br />

Wirkung auflösen und über die Standfläche anderweitig verfügen.<br />

8. Rücktritt durch den Aussteller<br />

Ein Rücktritt von der Veranstaltung kann nur schriftlich erfolgen. Er ist nur<br />

dann rechtswirksam, wenn der Veranstalter schriftlich das Einverständnis<br />

gibt. Stornierungen sind bis zwei Monate vor Beginn der Messe kostenlos<br />

möglich. Danach sind 25% des Paketpreises als Stornogebühr fällig. Ab 30<br />

Tage bis 14 Tage vor Messebeginn sind 50% und bei Stornierungen unter<br />

14 Tagen oder Nichterscheinen der Aussteller sind 100% des gebuchten<br />

Paketpreises fällig.<br />

9. Versicherung<br />

Der Veranstalter empfiehlt den Ausstellern, alle Ausstellungsgegenstände<br />

und Exponate zu versichern und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.<br />

10. Haftung<br />

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an Ausstellungsgegenständen<br />

und an der Standausstattung, auch nicht für Folgeschäden.<br />

Für alle Risiken des Transportes vor, während und nach der Messe, für<br />

Beschädigungen, Diebstahl sowie Schäden, die im Zusammenhang mit<br />

der Durchführung der Ausstellung durch Verschulden Dritter entstehen,<br />

übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Veranstalter schließt eine<br />

Haftpflichtversicherung für Besucher ab.<br />

11. Vorkehrungen – Höhere Gewalt<br />

Muss der Veranstalter aufgrund unvorhergesehener Ereignisse, höherer<br />

Gewalt, Naturkatastrophen usw. die Veranstaltung absagen, so hat der<br />

Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erstattung der<br />

Standkosten.<br />

12. Technik – Anschlüsse<br />

Der Veranstalter übernimmt die Kosten für die allgemeine Beleuchtung.<br />

Anschlüsse, die vom Aussteller benötigt und gewünscht werden, sind bei<br />

der Anmeldung mit anzugeben. Alle Installationen werden durch ein vom<br />

Veranstalter beauftragtes Unternehmen durchgeführt. Der Aussteller<br />

haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung und<br />

Handhabung an den Anschlüssen entstehen.<br />

13. Verbot der Sonntagsarbeit<br />

Jeder Aussteller muss dafür Sorge tragen, dass er für an seinem Stand<br />

beschäftigte Mitarbeiter, die nicht Familienangehörige sind, eine Be<strong>frei</strong>ung<br />

vom Verbot der Sonntagsarbeit im Sinne vom § 105 der Gewerbeordnung<br />

erlangt.<br />

14. Technische Richtlinien<br />

Der Aussteller verpflichtet sich, die technischen Bestimmungen, behördliche<br />

Anweisungen und Brandschutzmaßnahmen einzuhalten.<br />

a) Strom, Gas, Feuer<br />

Gas, Propangas und offene Flammen dürfen nur dann verwendet<br />

werden, wenn dem Veranstalter die schriftliche Genehmigung der<br />

zuständigen Feuerschutzbehörde vorliegt.<br />

Offenes Feuer ist untersagt!<br />

b) Dekoration<br />

Für die Dekoration sind folgende Feuerschutzbestimmungen zu<br />

beachten:<br />

Dekorationsstoffe und Papierverkleidungen dürfen nur verwendet<br />

werden, wenn sie nach DIN 4102 schwer entflammbar sind. Styropor<br />

und ähnliche Stoffe dürfen nur verwendet werden, wenn dem<br />

Veranstalter ein Nachweis erbracht wird, dass diese schwer entflammbar<br />

sind. Rohr-, Schilf- und Strohmatten dürfen nicht zu<br />

Dekorationszwecken verwendet werden, da eine Imprägnierung technisch<br />

nicht möglich ist.<br />

Jeder Aussteller haftet für alle Schäden, die durch die<br />

Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehen.<br />

15. Gerichtsstand / Erfüllungsort / Hausrecht<br />

Als Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag, seiner<br />

Durchführung sowie über die Gültigkeit des Vertrages wird der Sitz der<br />

Druck- und Verlagsgesellschaft Bietigheim vereinbart. Die Druck- und<br />

Verlagsgesellschaft Bietigheim mbH (BIETIGHEIMER ZEITUNG) übt das<br />

Hausrecht im gesamten Ausstellungsbereich aus. Sollten einzelne<br />

Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so hat dies<br />

auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss.<br />

November 2011

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