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Allgeme<strong>in</strong>e Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen für Anzeigen und Fremdbeilagen <strong>in</strong> <strong>Zeitung</strong>en und Zeitschriften<br />

1. „Anzeigenauftrag“ im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> nachfolgenden Allgeme<strong>in</strong>en Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen ist <strong>der</strong> Vertrag über die Veröffentlichung e<strong>in</strong>er o<strong>der</strong> mehrerer<br />

Anzeigen e<strong>in</strong>es <strong>Werbung</strong>treibenden o<strong>der</strong> sonstigen Inserenten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Druckschrift zum Zwecke <strong>der</strong> Verbreitung.<br />

2. Anzeigen s<strong>in</strong>d im Zweifel zur Veröffentlichung <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen e<strong>in</strong>es Abschlusses das<br />

Recht zum Abruf e<strong>in</strong>zelner Anzeigen e<strong>in</strong>geräumt, so ist <strong>der</strong> Auftrag <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Jahres seit Ersche<strong>in</strong>en <strong>der</strong> ersten Anzeige abzuwickeln,<br />

sofern die erste Anzeige <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> <strong>in</strong> Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.<br />

3. Bei Abschlüssen ist <strong>der</strong> Auftraggeber berechtigt, <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> vere<strong>in</strong>barten bzw. <strong>der</strong> <strong>in</strong> Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag<br />

genannte Anzeigenmenge h<strong>in</strong>aus weitere Anzeigen abzurufen.<br />

4. Wird e<strong>in</strong> Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die <strong>der</strong> Verlag nicht zu vertreten hat, so hat <strong>der</strong> Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer<br />

Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem <strong>der</strong> tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu<br />

erstatten.<br />

Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.<br />

5. Bei <strong>der</strong> Errechnung <strong>der</strong> Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend <strong>in</strong> Anzeigen-Millimeter umgerechnet.<br />

6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich <strong>in</strong> bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben o<strong>der</strong> an<br />

bestimmten Plätzen <strong>der</strong> Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag e<strong>in</strong>gehen, dass dem Auftraggeber noch<br />

vor Anzeigenschluss <strong>mit</strong>geteilt werden kann, wenn <strong>der</strong> Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden <strong>in</strong> <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Rubrik abgedruckt, ohne dass dies <strong>der</strong> ausdrücklichen Vere<strong>in</strong>barung bedarf.<br />

7. Textteil-Anzeigen s<strong>in</strong>d Anzeigen, die <strong>mit</strong> m<strong>in</strong>destens drei Seiten an den Text und nicht an an<strong>der</strong>e Anzeigen angrenzen.<br />

Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar s<strong>in</strong>d, werden als solche vom Verlag <strong>mit</strong> dem Wort<br />

„Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.<br />

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch e<strong>in</strong>zelne Abrufe im Rahmen e<strong>in</strong>es Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts,<br />

<strong>der</strong> Herkunft o<strong>der</strong> <strong>der</strong> technischen Form nach e<strong>in</strong>heitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn <strong>der</strong>en Inhalt<br />

gegen Gesetze o<strong>der</strong> behördliche Bestimmungen verstößt o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge,<br />

die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen o<strong>der</strong> Vertretern aufgegeben werden.<br />

Beilagenaufträge s<strong>in</strong>d für den Verlag erst nach Vorlage e<strong>in</strong>es Musters <strong>der</strong> Beilage und <strong>der</strong>en Billigung b<strong>in</strong>dend. Beilagen, die durch Format o<strong>der</strong><br />

Aufmachung beim Leser den E<strong>in</strong>druck e<strong>in</strong>es Bestandteils <strong>der</strong> <strong>Zeitung</strong> o<strong>der</strong> Zeitschrift erwecken o<strong>der</strong> Fremdanzeigen enthalten, werden nicht<br />

angenommen.<br />

Die Ablehnung e<strong>in</strong>es Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich <strong>mit</strong>geteilt.<br />

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und e<strong>in</strong>wandfreier Druckunterlagen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Beilagen ist <strong>der</strong> Auftraggeber verantwortlich. Für<br />

erkennbar ungeeignete o<strong>der</strong> beschädigte Druckunterlagen for<strong>der</strong>t <strong>der</strong> Verlag unverzüglich Ersatz an.<br />

Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen <strong>der</strong> durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.<br />

10. Der Auftraggeber hat bei ganz o<strong>der</strong> teilweise unleserlichem, unrichtigem o<strong>der</strong> bei unvollständigem Abdruck <strong>der</strong> Anzeige Anspruch auf<br />

Zahlungsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>wandfreie Ersatzanzeige, aber nur <strong>in</strong> dem Ausmaß, <strong>in</strong> dem <strong>der</strong> Zweck <strong>der</strong> Anzeige bee<strong>in</strong>trächtigt wurde. Lässt<br />

<strong>der</strong> Verlag e<strong>in</strong>e ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen o<strong>der</strong> ist die Ersatzanzeige erneut nicht e<strong>in</strong>wandfrei, so hat <strong>der</strong> Auftraggeber<br />

e<strong>in</strong> Recht auf Zahlungsm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Rückgängigmachung des Auftrages.<br />

AGB<br />

Schadensersatzansprüche aus positiver For<strong>der</strong>ungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung s<strong>in</strong>d – auch bei<br />

telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit <strong>der</strong> Leistung und Verzug s<strong>in</strong>d beschränkt auf<br />

Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige o<strong>der</strong> Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und<br />

grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, se<strong>in</strong>es gesetzlichen Vertreters und se<strong>in</strong>es Erfüllungsgehilfen. E<strong>in</strong>e Haftung des Verlages für Schäden wegen<br />

des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.<br />

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet <strong>der</strong> Verlag darüber h<strong>in</strong>aus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; <strong>in</strong> den übrigen<br />

Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des<br />

betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.<br />

Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – <strong>in</strong>nerhalb von vier Wochen nach E<strong>in</strong>gang von Rechnung und Beleg geltend<br />

gemacht werden.<br />

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit <strong>der</strong> zurückgesandten<br />

Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist<br />

<strong>mit</strong>geteilt werden.<br />

12. S<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>en Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art <strong>der</strong> Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe <strong>der</strong> Berechnung zugrunde<br />

gelegt.<br />

13. Falls <strong>der</strong> Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, nach Veröffentlichung <strong>der</strong> Anzeige übersandt.<br />

Die Rechnung ist <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> aus <strong>der</strong> Preisliste ersichtlichen, vom Empfang <strong>der</strong> Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im e<strong>in</strong>zelnen<br />

Fall e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Zahlungsfrist o<strong>der</strong> Vorauszahlung vere<strong>in</strong>bart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach <strong>der</strong> Preisliste<br />

gewährt.<br />

14. Bei Zahlungsverzug o<strong>der</strong> Stundung werden Z<strong>in</strong>sen sowie die E<strong>in</strong>ziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere<br />

Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.<br />

Bei Vorliegen begründeter Zweifel an <strong>der</strong> Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist <strong>der</strong> Verlag berechtigt, auch während <strong>der</strong> Laufzeit e<strong>in</strong>es<br />

Anzeigenabschlusses das Ersche<strong>in</strong>en weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf e<strong>in</strong> ursprünglich vere<strong>in</strong>bartes Zahlungsziel von <strong>der</strong> Vorauszahlung<br />

des Betrages und von dem Ausgleich offen stehen<strong>der</strong> Rechnungsbeträge abhängig zu machen.<br />

15. Der Verlag liefert <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Rechnung auf Wunsch e<strong>in</strong>en Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte,<br />

Belegseiten o<strong>der</strong> vollständige Belegnummern geliefert. Kann e<strong>in</strong> Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an se<strong>in</strong>e Stelle e<strong>in</strong>e<br />

rechtsverb<strong>in</strong>dliche Besche<strong>in</strong>igung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung <strong>der</strong> Anzeige.<br />

16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte o<strong>der</strong> zu vertretende erhebliche<br />

Än<strong>der</strong>ungen ursprünglich vere<strong>in</strong>barter Ausführungen hat <strong>der</strong> Auftraggeber zu tragen.<br />

17. Aus e<strong>in</strong>er Auflagenm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung kann bei e<strong>in</strong>em Abschluss über mehrere Anzeigen e<strong>in</strong> Anspruch auf Preism<strong>in</strong><strong>der</strong>ung hergeleitet werden, wenn<br />

im Gesamtdurchschnitt des <strong>mit</strong> <strong>der</strong> ersten Anzeige beg<strong>in</strong>nenden Insertionsjahres die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Preisliste o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>er Weise genannte durchschnittliche<br />

Auflage o<strong>der</strong> – wenn e<strong>in</strong>e Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durch-<br />

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