Mietvertrag KULTURRAUM - KULT-UR-RAUMs
Mietvertrag KULTURRAUM - KULT-UR-RAUMs
Mietvertrag KULTURRAUM - KULT-UR-RAUMs
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
c) Bei Rücktritt des Mieters hat der Vermieter Anspruch auf folgende Ausfallgebühren:<br />
- bei Rücktritt bis zu 8 Wochen vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises<br />
- bei Rücktritt bis zu 4 Wochen vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises<br />
- bei Rücktritt innerhalb von 4 Wochen vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises<br />
Die Rücktrittserklärung kann telefonisch, per Email oder schriftlich erfolgen.<br />
§ 4 Versicherungen / Schadensersatz / Haftung<br />
Der Vermieter haftet nicht für Personenschäden sowie Verluste oder Beschädigungen von eingebrachten<br />
Ausstattungs-, Ausstellungsstücken oder Garderobe. Alle notwendigen Versicherungen hat der Mieter<br />
abzuschließen.<br />
Der Mieter haftet als Gesamtschuldner ohne Verschuldungsnachweis für alle Personenschäden sowie<br />
Sachschäden am Vermögen des Vermieters, die durch ihn, sein Personal oder die Teilnehmer an der<br />
Veranstaltung während derselben und / oder während des Auf- und Abbaues verursacht werden. Der Mieter<br />
hat die Pflicht, Beschädigungen der Räume oder des Inventars unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch für<br />
besondere Vorkommnisse wie zum Beispiel Beschwerden von Nachbarn.<br />
§ 5 Nutzung der Räume / Rückgabe der Mietsache<br />
Die Seminarräume stehen dem Mieter eine halbe Stunde vor und nach Mietbeginn zur Verfügung. Eine<br />
Verlängerung der Inanspruchnahme dieser Räume bedarf der vorherigen Absprache mit dem Vermieter. Der<br />
Vermieter bittet darum, die Seminarräume nicht mit Straßenschuhen zu betreten und keine Speisen und<br />
Getränke mit in diese Räume mitzunehmen. Die Küche steht den Seminarteilnehmern aus beiden<br />
Seminarräumen zur Verfügung und muss vollständig aufgeräumt hinterlassen werden.<br />
Das Anbringen und der Aufbau von Dekorationen und Kulissen, das Befestigen von Plaketten, Hinweisschildern<br />
und das Auslegen von Schriftmaterial bedürfen der Genehmigung des Vermieters. Eingebrachte Gegenstände<br />
sind unmittelbar nach Beendigung des Mietzeitraumes vom Mieter zu entfernen. Der Mieter hat die Räume so<br />
zu verlassen wie sie übernommen wurden (z.B. Stühle wieder in den Keller tragen, Matten zusammenlegen,<br />
etc.).<br />
Die Räume werden vom Vermieter gereinigt.<br />
Falls Sie zusätzliche Wünsche haben, sprechen Sie uns bitte an.<br />
Prien, den _________________ _____________, den ________________<br />
<strong>KULT</strong>-<strong>UR</strong>-RAUM e. V. __________________________________<br />
(Vermieter) (Mieter)<br />
_______________________________ ___________________________________<br />
Bitte senden Sie uns den Vertrag innerhalb von 7 Tagen an die untenstehende Anschrift unterschrieben zurück:<br />
oder per Fax: 08642 - 597362<br />
<strong>KULT</strong>-<strong>UR</strong>-RAUM e.V. * Ernsdorfer Str. 2 * 83209 Prien am Chiemsee<br />
kulturraum.termine@gmail.com * Tel. 08051-9652130 * www.kult-ur-raum.de