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Arbeitshilfe für Betriebsräte: Unser Werkzeug

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so entscheidet die Einigungsstelle. 3 Der Spruch der Einigungsstelle<br />

ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. [...]<br />

In Betrieben mit mehr als 500 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat<br />

die Aufstellung von Richtlinien verlangen, die die persönlichen und<br />

fachlichen Voraussetzungen festlegen, die Werkvertragnehmer/-in-<br />

nen mitbringen müssen, um im Betrieb eingesetzt werden zu können.<br />

Bei der Berechnung der Arbeitnehmerzahl sind die Leiharbeitskräfte,<br />

die im Betrieb beschäftigt sind, nicht zu berücksichtigen.<br />

Natürlich können diese Richtlinien auch Regelungen enthalten unter<br />

denen der Einsatz von Werkvertragnehmer/-innen ausgeschlossen sein<br />

soll.<br />

Betriebe mit weniger als 500 Arbeitnehmern können solche Aus-<br />

wahlrichtlinien nur in Abstimmung mit dem Arbeitgeber aufstellen.<br />

Das Recht ist in diesen Betrieben nicht erzwingbar.<br />

56 57<br />

Viel Arbeit am Rand.<br />

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