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Öffentlich-rechtliche Online-Angebote der nächsten Generation

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<strong>Öffentlich</strong>-<strong>rechtliche</strong> <strong>Online</strong>-<strong>Angebote</strong> <strong>der</strong> <strong>nächsten</strong> <strong>Generation</strong><br />

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Es wäre daher falsch davon auszugehen, dass es im Internet noch eine<br />

duale Rundfunkordnung gäbe. Sie ist sehr viel komplexer und vielschichtiger.<br />

Betrachtet man das zukünftige Programmprofil öffentlich-<strong>rechtliche</strong>r<br />

<strong>Online</strong>-<strong>Angebote</strong>, dann ist dieser neue Kontext zu berücksichtigen.<br />

das neue Wettbewerbsumfeld <strong>der</strong> digitalen<br />

Medienordnung<br />

(Auswahl; Anbieter <strong>der</strong> Produktion o<strong>der</strong> Aggregation publizistischer Inhalte;<br />

Stand: Anfang 2008)<br />

Suchmaschinen<br />

Tageszeitungen<br />

(Google, Yahoo)<br />

(Digg, Wikio,<br />

Google News)<br />

(FAZ, SZ, TAZ)<br />

Nachrichten-<br />

Aggregatoren<br />

öffl.-rechtl.<br />

RA<br />

(ARD, ZDF, DLF)<br />

Neue<br />

On-Demand-<br />

Anbieter<br />

(Maxdome, iTunes)<br />

Wochenpublikationen<br />

(Spiegel, Stern,<br />

Zeit, Focus)<br />

Videoportale<br />

(Youtube, MyVideo,<br />

Vimeo)<br />

Privat-TV-<br />

Anbieter<br />

(RTL, n-tv, N24)<br />

Special-<br />

Interest-Sites<br />

(Heise, Perlentauer,<br />

Sport1)<br />

(T-<strong>Online</strong>, Web.de,<br />

GMX.de)<br />

Abbildung 4: Das neue Wettbewerbsumfeld <strong>der</strong> digitalen Medienordnung (Auswahl)<br />

Blogs<br />

ISP-Portale<br />

(Facebook,<br />

Mayspace,<br />

Xing)<br />

Communities<br />

III. Die Diskussion um die öffentlich-<strong>rechtliche</strong> <strong>Online</strong>-Zukunft<br />

III. Die Diskussion um die öffentlich<strong>rechtliche</strong><br />

<strong>Online</strong>-Zukunft<br />

1. Das EU-Beihilfeverfahren<br />

Großen Einfluss auf die Gestaltung des zukünftigen ordnungspolitischen<br />

Rahmens hat die Mitteilung <strong>der</strong> EU-Kommission zur Einstellung des<br />

Beihilfeverfahrens zur Finanzierung des öffentlich-<strong>rechtliche</strong>n Rundfunks.<br />

(Europäische Kommission 2007) EU-Kommission und deutsche<br />

Behörden haben sich dabei auf einen Maßnahmenkatalog verständigt,<br />

um die Vereinbarkeit des öffentlich-<strong>rechtliche</strong>n Rundfunks mit EU-<br />

Recht auch in Zukunft zu gewährleisten. Bezogen auf <strong>der</strong>en <strong>Online</strong>-<br />

<strong>Angebote</strong> verlangt dieser Katalog:<br />

• Konkretisierung des bestehenden öffentlich-<strong>rechtliche</strong>n Auftrags<br />

und explizite Beauftragung für neue Digitalangebote.<br />

• Begrenzung <strong>der</strong> öffentlich-<strong>rechtliche</strong>n <strong>Online</strong>-Aktivitäten auf journalistisch-redaktionelle<br />

o<strong>der</strong> journalistisch-redaktionell veranlasste<br />

<strong>Angebote</strong>.<br />

• Nachweis eines publizistischen Mehrwerts neuer öffentlich-<strong>rechtliche</strong>r<br />

Digitalangebote und Evaluation ihrer Marktauswirkungen.<br />

Hierzu soll ein dreistufiges Prüfverfahren etabliert werden.<br />

Die von <strong>der</strong> EU-Kommission angestoßenen Maßnahmen stehen für einen<br />

Paradigmenwechsel mit Blick auf den öffentlich-<strong>rechtliche</strong>n Rundfunk.<br />

Für die EU-Kommission sind Rundfunkgebühren Subventionen<br />

im weiteren Sinne und <strong>der</strong> öffentlich-<strong>rechtliche</strong> Rundfunk Gegenstand<br />

des Wettbewerbsrechts. Die Entscheidung <strong>der</strong> EU-Kommission steht<br />

damit für eine zunehmend wettbewerbstheoretische Betrachtung des<br />

öffentlich-<strong>rechtliche</strong>n Systems. Der öffentlich-<strong>rechtliche</strong> Rundfunk soll<br />

seinen Mehrwert gegenüber den privatwirtschaftlichen <strong>Angebote</strong>n<br />

nachweisen und damit seine Subventionierung rechtfertigen.<br />

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