19.09.2013 Aufrufe

Allgemeine Anstellungsbedingungen und Richtlöhne - Crew United

Allgemeine Anstellungsbedingungen und Richtlöhne - Crew United

Allgemeine Anstellungsbedingungen und Richtlöhne - Crew United

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

H. Beilegung von Streitfällen <strong>und</strong> ergänzendes Recht<br />

29. Verfahren<br />

29.1 Vor Einleitung eines ordentlichen Verfahrens versuchen die Pgotoeien einen Rechtsstreit aus diesem Vertrag gütlich zu<br />

schlichten.<br />

29.2 Streitfälle im Rahmen diese Vertrages müssen vor Anrufung eines ordentlichen Gerichtes der Paritätischen Kommission<br />

vorgelegt werden. Die Paritätische Kommission muss innerhalb von 4 Wochen dazu Stellung nehmen.<br />

29.3 Die Arbeitgeberverbände resp. der Arbeitnehmerverband stellen in einem gerichtlichen Verfahren die allenfalls nötigen<br />

Sachverständigen.<br />

30. Gerichtsstand<br />

Gerichtsstand für Streite aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Produzenten.<br />

Für Koproduktionen im In- <strong>und</strong> Ausland gilt als Gerichtsstand der Sitz des schweizerischen Koproduzenten.<br />

31. Ergänzendes Recht<br />

Wo dieser Vertrag keine abweichende Regelung vorsieht, sind die Vorschriften des schweizerischen Obligationenrechts<br />

anwendbar, insbesondere die goto. 319 ff. über den Einzelarbeitsvertrag.<br />

Paritätische Kommission<br />

Gemäss Beschluss der zuständigen Organe der Verbände SDF, VSFG, SFTV <strong>und</strong> AAV werden die "<strong>Allgemeine</strong>n<br />

<strong>Anstellungsbedingungen</strong> für technische <strong>und</strong> künstlerische Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter der Film- <strong>und</strong> Audiovisionsproduktion,<br />

Ausgabe 1991" mit folgenden Ergänzungen versehen <strong>und</strong> unbefristet mit einer gegenseitigen Kündigungsfrist von 6 Monaten<br />

verlängert. Ergänzungen<br />

Artikel 6<br />

- Die Vertragswoche muss nicht mit der Kalenderwoche übereinstimmen.<br />

Artikel 11.4<br />

- Das Lenken von Fahrzeugen im Auftrag des Prioduzenten gilt als Arbeitszeit.<br />

Artikel 16.6<br />

- Bei Kompensation entfallen die Zuschläge von 25%.<br />

- Höhere Zuschläge, sowie Zuschläge für Nachtarbeit gelten auch bei Kompensation <strong>und</strong> müssen ausbezahlt oder kompensiert<br />

werden.<br />

Bei Unstimmigkeiten oder Interpretationsschwierigkeiten können die Verbandssekretariate kontaktiert werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!