20.09.2013 Aufrufe

Folien zum dritten Kursabend - HB9ZZ

Folien zum dritten Kursabend - HB9ZZ

Folien zum dritten Kursabend - HB9ZZ

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

8.3. Antennenverbotszonen (RTVG)<br />

Art. 67 RTVG Kantonale Antennenverbote<br />

1 Die Kantone können k nnen in bestimmten Gebieten das Errichten von<br />

Aussenantennen verbieten, wenn:<br />

a. dies für f r den Schutz bedeutender Orts- Orts und Landschaftsbilder,<br />

geschichtlicher Stätten St tten oder von Natur- Natur und Kunstdenkmälern<br />

Kunstdenkm lern<br />

notwendig ist; und<br />

b. der Empfang der in der Region üblichen blichen Programme unter<br />

<strong>zum</strong>utbaren Bedingungen gewährleistet gew hrleistet bleibt.<br />

2 Das Errichten einer Aussenantenne, mit der weitere<br />

Programme empfangen werden können, k nnen, muss ausnahmsweise<br />

bewilligt werden, wenn das Interesse am Empfang der<br />

Programme das Interesse am Orts- Orts und Landschaftsschutz<br />

überwiegt berwiegt

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!