Adressierte Werbesendungen: INFOPOSTund INFOBRIEF National.
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1 Voraussetzungen<br />
1.1 Anforderungen an den Inhalt<br />
INFOPOST und <strong>INFOBRIEF</strong> bieten unterschiedliche Versandmöglichkeiten.<br />
Das können Sie adressiert versenden:<br />
– schriftliche Mitteilungen und Unterlagen<br />
(z. B. Angebote, Produktinformationen)<br />
– Datenträger (z. B. CDs oder Disketten)<br />
– Bücher, Broschüren, Zeitungen und Zeitschriften<br />
– Kataloge 1<br />
1 INFOPOST-/<strong>INFOBRIEF</strong>-Bestandteile, wie schriftliche Mitteilungen oder<br />
Unterlagen, dürfen beigefügt werden. Anpreisungen in Büchern, Zeitungen<br />
und Zeitschriften sind keine Anpreisungen im Sinne von Katalogen.<br />
Inhaltsgleichheit der Sendungen<br />
Die Inhalte müssen gleich sein bezüglich<br />
– der Anzahl und Beschaffenheit und<br />
– der Gestaltung der Umhüllung und im Format und<br />
– der Anzahl und der Werte der verwendeten Postwert-<br />
zeichen (nur in Verbindung mit Absenderstempelung<br />
und FRANKIERSERVICE).<br />
4<br />
Beigefügt werden können:<br />
– Gratis-Proben, -Muster und -Werbeartikel<br />
– Fremdbeilagen (Sendungsteile anderer Absender) 2<br />
Das können Sie nicht versenden:<br />
– Verkaufswaren (ausgenommen Bücher, Broschüren,<br />
Zeitungen und Zeitschriften)<br />
2 Um eine Fremdbeilage handelt es sich auch, wenn der Sendungsteil des anderen<br />
Absenders mit den zu versendenden schriftlichen Mitteilungen o. Ä. fest<br />
verbunden ist. Als anderer Absender gilt derjenige, der aus dem jeweiligen<br />
Sendungsteil als Anbieter der betreffenden Leistung erkennbar ist.<br />
Hinweis: Alle für INFOPOST und <strong>INFOBRIEF</strong> genannten Voraussetzungen und Informationen<br />
gelten auch für Kataloge. Unter Katalogen versteht die Deutsche Post AG<br />
Anpreisungen von Waren und/oder Dienstleistungen, die auf Papier gedruckt<br />
oder mittels Datenträger übermittelt werden.