Uvp-Preisliste - Telecom Behnke
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Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir<br />
Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in<br />
der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten<br />
einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für<br />
den uns entstehenden Ausfall.<br />
5. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im<br />
ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur berechtigt, weil er uns<br />
hiermit schon jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages<br />
(einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung abtritt,<br />
die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte<br />
erwachsen. Wird die Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung<br />
oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich<br />
im Eigentum des Bestellers stehen, veräußert, so tritt der<br />
Besteller schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden<br />
Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich<br />
Umsatzsteuer) unserer Forderung an uns ab.<br />
6. Wird Vorbehaltsware vom Besteller – nach Verarbeitung/Verbindung<br />
– zusammen mit uns nicht gehörender Ware veräußert,<br />
so tritt der Besteller schon jetzt die aus der Weiterveräußerung<br />
entstehenden Forderungen in Höhe des Faktura Endbetrages<br />
(einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung mit allen<br />
Nebenrechten und Rang von dem Rest ab.<br />
7. Wir nehmen die Abtretungen hiermit an.<br />
8. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach<br />
Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen,<br />
bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch,<br />
die Forderung nicht einzuziehen, so lange der Besteller seinen<br />
Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät<br />
und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />
gestellt hat oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber<br />
dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die<br />
abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle<br />
zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen<br />
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung<br />
mitteilt.<br />
9. Die unserem Besteller im Voraus abgetretene Forderung bezieht<br />
sich auch auf den anerkannten Saldo sowie im Fall der Insolvenz<br />
des Abnehmers auf den dann vorhandenen „kausalen“ Saldo.<br />
10. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt<br />
der Besteller für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen<br />
entstehen. Bei einer Verarbeitung, Verbindung, Vermischung<br />
oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns<br />
gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil<br />
an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der<br />
Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt<br />
der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu.<br />
Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, so<br />
sind der Besteller und wir uns darüber einig, dass der Besteller<br />
uns im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen,<br />
vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der<br />
neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.<br />
11. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises<br />
Irrtümer, technische Änderungen und Preisänderungen vorbehalten – gültig ab 01.04.2012.<br />
UnVerbindLiche Liefer- PreisemPfehLUng Und montagebedingUngen<br />
endkUnden<br />
durch den Besteller eine wechselmäßige Haftung für uns<br />
begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem<br />
zu Grunde liegende Forderung aus Warenlieferung nicht vor<br />
Einlösung des Wechsels durch den Besteller als Bezogenen.<br />
12. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden<br />
Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, sind wir auf Verlangen<br />
des Bestellers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Die Auswahl<br />
der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.<br />
§ 5 Mängelhaftung<br />
1. Die Mängelrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser<br />
die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch uns, soweit es<br />
nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, untersucht<br />
hat und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich hierüber<br />
Anzeige gemacht hat; diese Regelung erstreckt sich auf solche<br />
Mängel, die bei einer ordnungsgemäßen Mängeluntersuchung<br />
auch wirklich entdeckbar sind.<br />
2. Soweit danach ein Mangel vorliegt und uns gegenüber<br />
rechtzeitig gerügt worden ist, sind die mangelhaften Teile oder<br />
Leistungen nach Wahl des Bestellers unentgeltlich nachzubessern,<br />
neu zu liefern oder neu zu erbringen. Uns verbleibt aber<br />
das vorrangige Wahlrecht, die Teile oder das gesamte Produkt<br />
neu zu liefern, statt unentgeltlich nachzubessern, wenn dadurch<br />
dem Besteller keine Nachteile entstehen. Für etwaige ihm<br />
hieraus entstehende Nachteile ist der Besteller darlegungs- und<br />
beweisbelastet.<br />
3. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum<br />
Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen,<br />
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu<br />
tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache<br />
nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht<br />
wurde.<br />
Im Falle der Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur<br />
bis zur Höhe des Kaufpreises.<br />
4. Schlägt die vom Besteller oder von uns gewählte Nacherfüllung<br />
fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt,<br />
Rücktritt oder Minderung zu verlangen.<br />
5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der<br />
Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz<br />
oder grobe Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder<br />
grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen<br />
beruht. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet<br />
wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,<br />
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.<br />
6. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir<br />
schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen;<br />
in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,<br />
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.<br />
7. Soweit dem Besteller ein Anspruch auf Ersatz des Schadens<br />
statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen<br />
von Abs. 3 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden<br />
Schadens begrenzt.<br />
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