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Uvp-Preisliste - Telecom Behnke

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Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir<br />

Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in<br />

der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten<br />

einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für<br />

den uns entstehenden Ausfall.<br />

5. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im<br />

ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur berechtigt, weil er uns<br />

hiermit schon jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages<br />

(einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung abtritt,<br />

die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder Dritte<br />

erwachsen. Wird die Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung<br />

oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich<br />

im Eigentum des Bestellers stehen, veräußert, so tritt der<br />

Besteller schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden<br />

Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich<br />

Umsatzsteuer) unserer Forderung an uns ab.<br />

6. Wird Vorbehaltsware vom Besteller – nach Verarbeitung/Verbindung<br />

– zusammen mit uns nicht gehörender Ware veräußert,<br />

so tritt der Besteller schon jetzt die aus der Weiterveräußerung<br />

entstehenden Forderungen in Höhe des Faktura Endbetrages<br />

(einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung mit allen<br />

Nebenrechten und Rang von dem Rest ab.<br />

7. Wir nehmen die Abtretungen hiermit an.<br />

8. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach<br />

Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen,<br />

bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch,<br />

die Forderung nicht einzuziehen, so lange der Besteller seinen<br />

Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät<br />

und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />

gestellt hat oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber<br />

dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die<br />

abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle<br />

zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen<br />

Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung<br />

mitteilt.<br />

9. Die unserem Besteller im Voraus abgetretene Forderung bezieht<br />

sich auch auf den anerkannten Saldo sowie im Fall der Insolvenz<br />

des Abnehmers auf den dann vorhandenen „kausalen“ Saldo.<br />

10. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt<br />

der Besteller für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen<br />

entstehen. Bei einer Verarbeitung, Verbindung, Vermischung<br />

oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns<br />

gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil<br />

an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der<br />

Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt<br />

der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu.<br />

Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, so<br />

sind der Besteller und wir uns darüber einig, dass der Besteller<br />

uns im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen,<br />

vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der<br />

neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.<br />

11. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises<br />

Irrtümer, technische Änderungen und Preisänderungen vorbehalten – gültig ab 01.04.2012.<br />

UnVerbindLiche Liefer- PreisemPfehLUng Und montagebedingUngen<br />

endkUnden<br />

durch den Besteller eine wechselmäßige Haftung für uns<br />

begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem<br />

zu Grunde liegende Forderung aus Warenlieferung nicht vor<br />

Einlösung des Wechsels durch den Besteller als Bezogenen.<br />

12. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden<br />

Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, sind wir auf Verlangen<br />

des Bestellers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Die Auswahl<br />

der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.<br />

§ 5 Mängelhaftung<br />

1. Die Mängelrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser<br />

die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch uns, soweit es<br />

nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, untersucht<br />

hat und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich hierüber<br />

Anzeige gemacht hat; diese Regelung erstreckt sich auf solche<br />

Mängel, die bei einer ordnungsgemäßen Mängeluntersuchung<br />

auch wirklich entdeckbar sind.<br />

2. Soweit danach ein Mangel vorliegt und uns gegenüber<br />

rechtzeitig gerügt worden ist, sind die mangelhaften Teile oder<br />

Leistungen nach Wahl des Bestellers unentgeltlich nachzubessern,<br />

neu zu liefern oder neu zu erbringen. Uns verbleibt aber<br />

das vorrangige Wahlrecht, die Teile oder das gesamte Produkt<br />

neu zu liefern, statt unentgeltlich nachzubessern, wenn dadurch<br />

dem Besteller keine Nachteile entstehen. Für etwaige ihm<br />

hieraus entstehende Nachteile ist der Besteller darlegungs- und<br />

beweisbelastet.<br />

3. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum<br />

Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen,<br />

insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu<br />

tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache<br />

nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht<br />

wurde.<br />

Im Falle der Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur<br />

bis zur Höhe des Kaufpreises.<br />

4. Schlägt die vom Besteller oder von uns gewählte Nacherfüllung<br />

fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt,<br />

Rücktritt oder Minderung zu verlangen.<br />

5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der<br />

Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz<br />

oder grobe Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder<br />

grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen<br />

beruht. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet<br />

wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,<br />

typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.<br />

6. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir<br />

schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen;<br />

in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,<br />

typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.<br />

7. Soweit dem Besteller ein Anspruch auf Ersatz des Schadens<br />

statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen<br />

von Abs. 3 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden<br />

Schadens begrenzt.<br />

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