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Informationsbroschüre Arbeitsrecht [Download,*.pdf, 0,24 MB]

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III. Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer?<br />

ren Vertragspartners. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Arbeit so auszuführen,<br />

dass die Interessen des Arbeitgebers und des Betriebes gewahrt sind.<br />

Arbeitsschutzpflicht<br />

Sichere und gesunde Arbeitsplätze sind Grundvoraussetzung im Arbeitsleben.<br />

Der Arbeitnehmer ist deshalb gehalten, sich stets sicherheitsgerecht zu verhalten<br />

und im Rahmen seiner Möglichkeiten und der (Unter-)Weisung des Arbeitgebers<br />

zur Förderung des allgemeinen Arbeitsschutzniveaus im Betrieb beizutragen.<br />

Wettbewerbsverbot<br />

Während des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer jeden Wettbewerb<br />

mit seinem Arbeitgeber zu unterlassen.<br />

Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet grundsätzlich auch die<br />

Pflicht des Arbeitnehmers gegenüber seinem bisherigen Arbeitgeber, diesem<br />

keine Konkurrenz zu machen.<br />

Ein Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss<br />

schriftlich vereinbart und kann höchstens auf 2 Jahre erstreckt werden. Der bisherige<br />

Arbeitgeber muss dafür Entschädigung leisten.<br />

Verletzung der Arbeitnehmerpflichten<br />

Kommt der Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht überhaupt nicht oder nur unzureichend<br />

nach oder verletzt er die Nebenpflichten des Arbeitsvertrags, kann<br />

dies zu drei Rechtsfolgen führen:<br />

3 Entgeltminderung<br />

3 Kündigung<br />

3 Schadensersatz<br />

Entgeltminderung<br />

Ein schuldhaftes fehlerhaftes Arbeitsergebnis berechtigt noch nicht zur Entgeltminderung,<br />

wohl aber bewußtes Langsam- oder Schlechtarbeiten.<br />

Kündigung<br />

Die Schlechtleistung oder die Verletzung von arbeitsrechtlichen Nebenpflichten

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