Informationsbroschüre Arbeitsrecht [Download,*.pdf, 0,24 MB]
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III. Welche Pflichten hat der Arbeitnehmer?<br />
ren Vertragspartners. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Arbeit so auszuführen,<br />
dass die Interessen des Arbeitgebers und des Betriebes gewahrt sind.<br />
Arbeitsschutzpflicht<br />
Sichere und gesunde Arbeitsplätze sind Grundvoraussetzung im Arbeitsleben.<br />
Der Arbeitnehmer ist deshalb gehalten, sich stets sicherheitsgerecht zu verhalten<br />
und im Rahmen seiner Möglichkeiten und der (Unter-)Weisung des Arbeitgebers<br />
zur Förderung des allgemeinen Arbeitsschutzniveaus im Betrieb beizutragen.<br />
Wettbewerbsverbot<br />
Während des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer jeden Wettbewerb<br />
mit seinem Arbeitgeber zu unterlassen.<br />
Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet grundsätzlich auch die<br />
Pflicht des Arbeitnehmers gegenüber seinem bisherigen Arbeitgeber, diesem<br />
keine Konkurrenz zu machen.<br />
Ein Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss<br />
schriftlich vereinbart und kann höchstens auf 2 Jahre erstreckt werden. Der bisherige<br />
Arbeitgeber muss dafür Entschädigung leisten.<br />
Verletzung der Arbeitnehmerpflichten<br />
Kommt der Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht überhaupt nicht oder nur unzureichend<br />
nach oder verletzt er die Nebenpflichten des Arbeitsvertrags, kann<br />
dies zu drei Rechtsfolgen führen:<br />
3 Entgeltminderung<br />
3 Kündigung<br />
3 Schadensersatz<br />
Entgeltminderung<br />
Ein schuldhaftes fehlerhaftes Arbeitsergebnis berechtigt noch nicht zur Entgeltminderung,<br />
wohl aber bewußtes Langsam- oder Schlechtarbeiten.<br />
Kündigung<br />
Die Schlechtleistung oder die Verletzung von arbeitsrechtlichen Nebenpflichten