04.10.2013 Aufrufe

Die Eigentümerversammlung

Die Eigentümerversammlung

Die Eigentümerversammlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

A. Grundlagen und Allgemeines<br />

F¸r die Eigent¸merversammlung gelten die<br />

Bestimmungen der ßß 23 bis 25 WEG mit den<br />

Hinweisen auf Tagesordnungspunkte,<br />

Versammlungseinberufung, -Vorsitz und Niederschrift<br />

¸ber die Eigent¸merversammlung und den<br />

Mehrheitsbeschluss selbst.<br />

Gem‰fl ß 24 Abs. 1 WEG hat der Verwalter mindestens<br />

einmal im Jahr eine Eigent¸merversammlung<br />

einzuberufen.<br />

In der Eigent¸merversammlung f¸hrt grunds‰tzlich<br />

gem‰fl ß 24 Abs. 5 WEG der Verwalter den Vorsitz,<br />

wenn die Versammlung nichts anderes beschlieflt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!