Download der Stadionordnung - FC Erzgebirge Aue
Download der Stadionordnung - FC Erzgebirge Aue
Download der Stadionordnung - FC Erzgebirge Aue
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
§ 5 Verhalten im Stadion<br />
1. Innerhalb <strong>der</strong> Stadionanlage hat sich je<strong>der</strong> Besucher so zu verhalten, dass kein an<strong>der</strong>er<br />
geschädigt, gefährdet o<strong>der</strong> - mehr als nach den Umständen unvermeidbar - behin<strong>der</strong>t o<strong>der</strong><br />
belästigt wird.<br />
2. Die Besucher haben den Anordnungen <strong>der</strong> Polizei, <strong>der</strong> Feuerwehr, des Kontroll-, des<br />
Ordnungs- und des Rettungsdienstes sowie des Stadionsprechers Folge zu leisten.<br />
3. Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf<br />
Anweisung <strong>der</strong> Polizei o<strong>der</strong> des Kontroll- und Ordnungsdienstes an<strong>der</strong>e Plätze als auf ihrer<br />
Eintrittskarte vermerkt - auch in an<strong>der</strong>en Blöcken - einzunehmen.<br />
4. Alle Auf- und Abgänge sowie die Rettungswege sind freizuhalten.<br />
§ 6 Verbote<br />
1. Den Besuchern des Stadions ist das Mitführen folgen<strong>der</strong> Gegenstände untersagt:<br />
a) rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales und diskriminierendes<br />
Propagandamaterial;<br />
b) politische und religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schil<strong>der</strong>, Symbole<br />
und Flugblätter<br />
c) Waffen je<strong>der</strong> Art;<br />
d) Sachen, die als Waffen o<strong>der</strong> Wurfgeschosse Verwendung finden können;<br />
e) Gassprühdosen, ätzende o<strong>der</strong> färbende Substanzen;<br />
f) Flaschen, Becher, Krüge o<strong>der</strong> Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s<br />
hartem Material hergestellt sind;<br />
g) sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer;<br />
h) Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und an<strong>der</strong>en pyrotechnischen Gegenstände;<br />
i) mechanisch betriebene Lärminstrumente;<br />
j) alkoholische Getränke aller Art;<br />
k) Tiere;<br />
l) Laser-Pointer.<br />
m) Fahnen, Doppelhalter, Spruchbän<strong>der</strong> usw. mit beleidigenden Buchstabenkombinationen,<br />
Worten o<strong>der</strong> Sprüchen (z.B. A.C.A.B. o.ä.) sowie Kleidungsstücke mit diesen Aufschriften,<br />
welche von allen Besuchern gezeigt o<strong>der</strong> getragen werden.<br />
2. Verboten ist den Besuchern weiterhin:<br />
a) rassistische, fremdenfeindliche, rechtsradikale o<strong>der</strong> diskriminierende Parolen zu äußern<br />
o<strong>der</strong> zu verbreiten;<br />
b) nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbeson<strong>der</strong>e<br />
Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen <strong>der</strong> Spielfläche, Absperrungen,<br />
Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Maste aller Art und Dächer zu besteigen o<strong>der</strong><br />
zu übersteigen;<br />
c) Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z.B. das Spielfeld, den Innenraum, die<br />
Funktionsräume), zu betreten;<br />
d) mit Gegenständen aller Art zu werfen;<br />
e) Feuer zu machen, Feuerwerkskörper o<strong>der</strong> Leuchtkugeln abzubrennen o<strong>der</strong> abzuschießen;<br />
f) ohne Erlaubnis <strong>der</strong> Stadt o<strong>der</strong> des Stadionnutzers Waren und Eintrittskarten zu verkaufen,<br />
Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen;<br />
g) bauliche Anlagen, Einrichtungen o<strong>der</strong> Wege zu beschriften, zu bemalen o<strong>der</strong> zu bekleben;