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Download der Stadionordnung - FC Erzgebirge Aue

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§ 5 Verhalten im Stadion<br />

1. Innerhalb <strong>der</strong> Stadionanlage hat sich je<strong>der</strong> Besucher so zu verhalten, dass kein an<strong>der</strong>er<br />

geschädigt, gefährdet o<strong>der</strong> - mehr als nach den Umständen unvermeidbar - behin<strong>der</strong>t o<strong>der</strong><br />

belästigt wird.<br />

2. Die Besucher haben den Anordnungen <strong>der</strong> Polizei, <strong>der</strong> Feuerwehr, des Kontroll-, des<br />

Ordnungs- und des Rettungsdienstes sowie des Stadionsprechers Folge zu leisten.<br />

3. Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf<br />

Anweisung <strong>der</strong> Polizei o<strong>der</strong> des Kontroll- und Ordnungsdienstes an<strong>der</strong>e Plätze als auf ihrer<br />

Eintrittskarte vermerkt - auch in an<strong>der</strong>en Blöcken - einzunehmen.<br />

4. Alle Auf- und Abgänge sowie die Rettungswege sind freizuhalten.<br />

§ 6 Verbote<br />

1. Den Besuchern des Stadions ist das Mitführen folgen<strong>der</strong> Gegenstände untersagt:<br />

a) rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales und diskriminierendes<br />

Propagandamaterial;<br />

b) politische und religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schil<strong>der</strong>, Symbole<br />

und Flugblätter<br />

c) Waffen je<strong>der</strong> Art;<br />

d) Sachen, die als Waffen o<strong>der</strong> Wurfgeschosse Verwendung finden können;<br />

e) Gassprühdosen, ätzende o<strong>der</strong> färbende Substanzen;<br />

f) Flaschen, Becher, Krüge o<strong>der</strong> Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s<br />

hartem Material hergestellt sind;<br />

g) sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer;<br />

h) Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und an<strong>der</strong>en pyrotechnischen Gegenstände;<br />

i) mechanisch betriebene Lärminstrumente;<br />

j) alkoholische Getränke aller Art;<br />

k) Tiere;<br />

l) Laser-Pointer.<br />

m) Fahnen, Doppelhalter, Spruchbän<strong>der</strong> usw. mit beleidigenden Buchstabenkombinationen,<br />

Worten o<strong>der</strong> Sprüchen (z.B. A.C.A.B. o.ä.) sowie Kleidungsstücke mit diesen Aufschriften,<br />

welche von allen Besuchern gezeigt o<strong>der</strong> getragen werden.<br />

2. Verboten ist den Besuchern weiterhin:<br />

a) rassistische, fremdenfeindliche, rechtsradikale o<strong>der</strong> diskriminierende Parolen zu äußern<br />

o<strong>der</strong> zu verbreiten;<br />

b) nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbeson<strong>der</strong>e<br />

Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen <strong>der</strong> Spielfläche, Absperrungen,<br />

Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Maste aller Art und Dächer zu besteigen o<strong>der</strong><br />

zu übersteigen;<br />

c) Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z.B. das Spielfeld, den Innenraum, die<br />

Funktionsräume), zu betreten;<br />

d) mit Gegenständen aller Art zu werfen;<br />

e) Feuer zu machen, Feuerwerkskörper o<strong>der</strong> Leuchtkugeln abzubrennen o<strong>der</strong> abzuschießen;<br />

f) ohne Erlaubnis <strong>der</strong> Stadt o<strong>der</strong> des Stadionnutzers Waren und Eintrittskarten zu verkaufen,<br />

Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen;<br />

g) bauliche Anlagen, Einrichtungen o<strong>der</strong> Wege zu beschriften, zu bemalen o<strong>der</strong> zu bekleben;

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