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DIE BETRIEBSANWEISUNG<br />
Die Betriebsanweisung (BA) ist im Gegensatz zu einer Betriebsanleitung ein Dokument, welches ausschließlich<br />
auf Gefahren und Schutzmaßnahmen hinweisen soll. Diese müssen in Deutschland für biologische Arbeitsstoffe,<br />
Gefahrstoffe und deren Zubereitungen, die diese Stoffe über bestimmte Prozentsätze hinaus enthalten und für<br />
Maschinen und andere technische Anlagen, erstellt werden.<br />
Betriebsanweisungen sind arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene verbindliche schriftliche Anordnungen und Verhaltensregeln<br />
des Arbeitgebers an Beschäftigte zum Schutz vor Unfall- und Gesundheitsgefahren, Brand- und<br />
Explosionsgefahren sowie zum Schutz der Umwelt bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Die notwendigen Informationen<br />
können aus den für Gefahrstoffe vorgeschriebenen Sicherheitsdatenblättern abgeleitet werden. Hinweise<br />
auf die Notwendigkeit von Betriebsanweisungen ergeben sich z. B. aus den Vorschriften der Berufsgenossenschaften,<br />
aus dem Arbeitsschutzgesetz, aus der Betriebssicherheitsverordnung, aus der Biostoffverordnung und<br />
aus der Gefahrstoffverordnung.<br />
CPL -KENNZEICHNUNG | GEFAHRENSYMBOLE<br />
Was ist CLP?<br />
CLP bzw. die CLP-Verordnung ist die neue europäische Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung<br />
(„Classification, Labelling and Packaging“) von chemischen Stoffen und Gemischen. Diese Rechtsvorschrift<br />
führt in der gesamten EU ein neues System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ein, das<br />
sich auf das Global Harmonisierte System der Vereinten Nationen (UN-GHS) stützt.<br />
CLP befasst sich mit den Gefahren, die von chemischen Stoffen und Gemischen ausgehen, und wie Dritte darüber<br />
zu informieren sind. Es ist Aufgabe der Industrie, zu ermitteln, welche die Gefahren von Stoffen und Gemischen<br />
sind, bevor diese in Verkehr gebracht werden, und sie den identifizierten Gefahren entsprechend<br />
einzustufen. Falls ein Stoff oder ein Gemisch gefährlich ist, muss er/es so gekennzeichnet werden, dass Arbeitnehmer<br />
und Verbraucher über seine Wirkungen informiert sind, bevor sie ihn/es handhaben. Es ist zu beachten,<br />
dass „Gemisch“ das gleiche bedeutet wie der bisher verwendete Begriff „Zubereitung“.<br />
Es gibt bestimmte Zeitvorgaben für die Industrie, um ihre Stoffe und Gemische gemäß CLP einzustufen und zu<br />
kennzeichnen. Außerdem muss die Industrie gefährliche Stoffe und Gemische an ein zentrales Verzeichnis melden.<br />
DIE WARNZEICHEN<br />
Warnzeichen dienen der Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen, an denen Gefährdung z. B. Anstoss-,<br />
Quetsch-, Sturz- oder Stolpergefahr oder die Gefahr des Fallens von Lasten, besteht.<br />
Nach DIN 4844-2 sind Warnzeichen mit dem Kennzeichnungsbuchstaben W eine Untergruppe der Sicherheitszeichen.<br />
DIE GEBOTSZEICHEN<br />
Als Gebotszeichen werden Piktogramme bezeichnet, die auf ein Gebot hinweisen. Diese Piktogramme sind weiß<br />
und befinden sich auf einem runden Schild mit blauem Hintergrund (RAL 5005 Signalblau) und weißem Rand.<br />
In der Unfallverhütung am Arbeitsplatz/Arbeitsschutz weisen sie hauptsächlich auf zu tragende Schutzeinrichtungen<br />
hin.<br />
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Informationen<br />
Betriebsanweisung, Symbole & Zeichen<br />
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