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AKTUELLE LESEFASSUNG Satzung des Staatlich anerkannten ...

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(2) Gegen den Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung die Klage<br />

im Verwaltungsstreitverfahren erhoben werden.<br />

(3) Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung.<br />

§ 14<br />

Fälligkeit der Abgabe<br />

Die Abgabe ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang <strong>des</strong> Heranziehungsbeschei<strong>des</strong> fällig und an die<br />

Gemeinde Karlshagen in einer Summe zu entrichten.<br />

§ 15<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

Wer entgegen § 10 Abs. 1 dieser <strong>Satzung</strong> der Gemeinde Karlshagen die Aufnahme der abgabenpflichtigen<br />

Tätigkeit nicht anzeigt oder auf Anforderung die erforderlichen Angaben zur Berech-<br />

nung der Abgabe nicht oder nicht vollständig mitteilt, begeht eine Ordnungswidrigkeit gem. § 17<br />

<strong>des</strong> Kommunalabgabegesetzes. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis 5.000 Euro<br />

geahndet werden.<br />

§ 16<br />

Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Satzung</strong> tritt mit Wirkung vom 01.01.2002 in Kraft.<br />

Damit tritt die <strong>Satzung</strong> vom 30.03.2000 außer Kraft.<br />

Seebad Karlshagen, d. 29-11-2001<br />

Seiffert<br />

Bürgermeisterin<br />

Die Bekanntmachung der <strong>Satzung</strong> erfolgte am 11. Dezember 2001.

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