Umweltbericht 2003 - FMO
Umweltbericht 2003 - FMO
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Schallschutzprogramm<br />
Fluglärm stellt für unsere Nachbarn eine bedeutende<br />
Umweltauswirkung dar. Deshalb beabsichtigt<br />
der <strong>FMO</strong> ein Konzept zur Durchführung<br />
von freiwilligen Schallschutzmaßnahmen an<br />
Wohnungen und Häusern, in dem von Fluglärm<br />
am stärksten betroffenen Gebieten (insb. nördlicher<br />
Bereich von Ladbergen), zu erarbeiten.<br />
Boing 737 beim Start<br />
Nachtflugregelung<br />
Im November 2002 trat die neue Nachtflugregelung<br />
am <strong>FMO</strong> in Kraft. Sie ist gültig für fünf Jahre<br />
und beinhaltet eine Neuregelung der Nachtflugbeschränkung<br />
auf Flugzeuge mit einer Lärmzulassung<br />
nach Annex 16, Band 1, Kapitel 3, die<br />
in der jeweiligen geltenden Fassung der Bonusliste<br />
des Bundesministeriums für Verkehr,<br />
Bau- und Wohnungswesen enthalten sind.<br />
Bislang galt nur eine Beschränkung für Flug-<br />
8<br />
Ein Lärmminderungskonzept in Form eines passiven<br />
Schallschutzes kann z. B. durch Einbau von<br />
lärmgedämmten Lüftungsgeräten zur Sicherstellung<br />
einer ausreichenden Frischluftzufuhr auch<br />
bei geschlossenen Fenstern in Schlafräumen<br />
bzw. durch Installation spezieller Schallschutzfenster<br />
bei höheren Außenlärmpegeln in den<br />
betroffenen Wohngebieten auf Kosten des <strong>FMO</strong><br />
erfolgen. Berücksichtigung in dem Konzept finden<br />
die Größe des Schallschutzgebietes mit<br />
Anspruch auf schalldämmende Maßnahmen<br />
sowie die Art der Maßnahme wie z. B. Lüfter<br />
oder Schallschutzfenster und die Laufzeit des<br />
Programmes. Ein derartiges Konzept wurde<br />
bereits entwickelt und im Mai <strong>2003</strong> der Lärmschutzkommission<br />
vorgestellt.<br />
zeuge mit einer Zulassung nach Kapitel 3 in der<br />
Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr. Somit dürfen<br />
nachts nur noch besonders leise Flugzeuge am<br />
<strong>FMO</strong> verkehren.<br />
Luftseitige Ansicht bei Nacht