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Umweltbericht 2003 - FMO

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Schallschutzprogramm<br />

Fluglärm stellt für unsere Nachbarn eine bedeutende<br />

Umweltauswirkung dar. Deshalb beabsichtigt<br />

der <strong>FMO</strong> ein Konzept zur Durchführung<br />

von freiwilligen Schallschutzmaßnahmen an<br />

Wohnungen und Häusern, in dem von Fluglärm<br />

am stärksten betroffenen Gebieten (insb. nördlicher<br />

Bereich von Ladbergen), zu erarbeiten.<br />

Boing 737 beim Start<br />

Nachtflugregelung<br />

Im November 2002 trat die neue Nachtflugregelung<br />

am <strong>FMO</strong> in Kraft. Sie ist gültig für fünf Jahre<br />

und beinhaltet eine Neuregelung der Nachtflugbeschränkung<br />

auf Flugzeuge mit einer Lärmzulassung<br />

nach Annex 16, Band 1, Kapitel 3, die<br />

in der jeweiligen geltenden Fassung der Bonusliste<br />

des Bundesministeriums für Verkehr,<br />

Bau- und Wohnungswesen enthalten sind.<br />

Bislang galt nur eine Beschränkung für Flug-<br />

8<br />

Ein Lärmminderungskonzept in Form eines passiven<br />

Schallschutzes kann z. B. durch Einbau von<br />

lärmgedämmten Lüftungsgeräten zur Sicherstellung<br />

einer ausreichenden Frischluftzufuhr auch<br />

bei geschlossenen Fenstern in Schlafräumen<br />

bzw. durch Installation spezieller Schallschutzfenster<br />

bei höheren Außenlärmpegeln in den<br />

betroffenen Wohngebieten auf Kosten des <strong>FMO</strong><br />

erfolgen. Berücksichtigung in dem Konzept finden<br />

die Größe des Schallschutzgebietes mit<br />

Anspruch auf schalldämmende Maßnahmen<br />

sowie die Art der Maßnahme wie z. B. Lüfter<br />

oder Schallschutzfenster und die Laufzeit des<br />

Programmes. Ein derartiges Konzept wurde<br />

bereits entwickelt und im Mai <strong>2003</strong> der Lärmschutzkommission<br />

vorgestellt.<br />

zeuge mit einer Zulassung nach Kapitel 3 in der<br />

Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr. Somit dürfen<br />

nachts nur noch besonders leise Flugzeuge am<br />

<strong>FMO</strong> verkehren.<br />

Luftseitige Ansicht bei Nacht

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