23.10.2013 Aufrufe

Gruppen 2014

Wer mit Freunden reist, der kann was erleben – vor allem im Emsland. Aktiv im (Fahrrad-)Sattel oder auf dem Kanu-Sitz, geruhsam in der Kutsche oder im Fahrgastschiff. Genussvoll in der Kornbrennerei oder im Brauhaus, abenteuerlich auf Schmalspurbahnen und Bohlenwegen durchs Moor. Staunend bei den Kreuzfahrtgiganten der Meyer Werft oder an den mystischen Megalithgräbern, den ältesten Bauwerken Nordwesteuropas. Das Emsland bietet ein volles Programm – egal ob für Tagesausflüge oder mehrtägige Touren.

Wer mit Freunden reist, der kann was erleben – vor allem im Emsland. Aktiv im (Fahrrad-)Sattel oder auf
dem Kanu-Sitz, geruhsam in der Kutsche oder im Fahrgastschiff. Genussvoll in der Kornbrennerei oder im
Brauhaus, abenteuerlich auf Schmalspurbahnen und Bohlenwegen durchs Moor. Staunend bei den Kreuzfahrtgiganten
der Meyer Werft oder an den mystischen Megalithgräbern, den ältesten Bauwerken Nordwesteuropas.
Das Emsland bietet ein volles Programm – egal ob für Tagesausflüge oder mehrtägige Touren.

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<strong>Gruppen</strong> <strong>2014</strong><br />

Tages- und Mehrtagestouren<br />

für Cliquen, Clubs & Vereine<br />

Typisch<br />

und<br />

voller<br />

Ideen


<strong>Gruppen</strong><br />

2<br />

Tipp:<br />

<strong>Gruppen</strong>reisen<br />

Wir haben die Ideen für Sie!<br />

Urlaubs-TV auf<br />

www.emsland.com<br />

reinschauen und sich<br />

inspirieren lassen,<br />

z.B. von unserem<br />

Film „Emsland<br />

für <strong>Gruppen</strong> –<br />

typisch und<br />

voller Ideen“.<br />

Das Schönste im Emsland?<br />

Lässt sich am besten gemeinsam erleben!<br />

Wer mit Freunden reist, der kann was erleben – vor allem im Emsland. Aktiv im (Fahrrad-)Sattel oder auf<br />

dem Kanu-Sitz, geruhsam in der Kutsche oder im Fahrgastschiff. Genussvoll in der Kornbrennerei oder im<br />

Brauhaus, abenteuerlich auf Schmalspurbahnen und Bohlenwegen durchs Moor. Staunend bei den Kreuzfahrtgiganten<br />

der Meyer Werft oder an den mystischen Megalithgräbern, den ältesten Bauwerken Nordwesteuropas.<br />

Das Emsland bietet ein volles Programm – egal ob für Tagesausflüge oder mehrtägige Touren.<br />

Hier können Sie gemeinsam mehr erleben – mit der ganzen Familie, mit Freunden, Nachbarn, Arbeitskollegen<br />

oder gleich mit dem ganzen Verein.<br />

Überlassen Sie uns die Organisation, wir überlassen Ihnen den Spaß!<br />

Bei unseren Reiseangeboten ist das Richtige für Sie dabei? Prima.<br />

Sie haben individuelle Vorstellungen? Dann rufen Sie uns einfach an: Telefon 05931 44 22 66.<br />

Reiseplanung nach Wunsch<br />

Wir kennen unser Emsland. Und damit Sie unsere Urlaubsregion von der besten Seite kennenlernen,<br />

beraten wir Sie gerne, geben Insider-Tipps gemeinsam Ihre Wunsch-Reise zusammen.<br />

Passt der Termin?<br />

Besprechen Sie das in Ruhe mit Ihren Mitreisenden – wir reservieren dann erst mal Ihren Wunschtermin.<br />

Immer richtig verbunden…<br />

…sind Sie mit unserer Service-Nummer. Hier sprechen Sie stets mit der richtigen Ansprechpartnerin für<br />

Ihr komplettes Reise-Programm.<br />

Hier liegen Sie richtig:<br />

Die Gastgeber in unseren komfortablen Partnerhotels bieten beste Bedingungen für Ihre <strong>Gruppen</strong>reise.<br />

Separate Räume bilden den gemütlichen Rahmen, in dem Sie in Ruhe Fotos anschauen, die Erlebnisse<br />

des Tages Revue passieren lassen können. In dem Sie aber auch die Feste feiern können, wie sie fallen:<br />

Vielleicht möchten Sie Jubilare ehren oder auf einen Geburtstag anstoßen. Und wann das Essen auf den<br />

Tisch kommt, bestimmen allein Sie und ihr Tagesprogramm.<br />

Für alle Touren gilt:<br />

Wir empfehlen eine Reiserücktritts-Versicherung, die im „RundumSorglos-<strong>Gruppen</strong> Schutz Paket“<br />

enthalten ist.<br />

Die genannten Preise verstehen sich bei Anreise mit eigenem Verkehrsmittel. Änderungen vorbehalten.<br />

Für alle, die mehr wollen: www.emsland.com


Blütenzauber & Barock<br />

„Ein ereignisreicher Tag wartet auf Sie!“<br />

Liebevoll widmet sich die Familie Kasten in Papenburg der Aufzucht<br />

von Orchideen. Lassen Sie sich von der Farbenvielfalt der<br />

beliebten „Phalaenopsis“ bezaubern.<br />

Der zweite Programmpunkt führt Sie zum repräsentativen Gut<br />

Altenkamp. Der künstlerisch effektvoll gestaltete Barockgarten<br />

ist ein architektonisches Gesamtkunstwerk.<br />

Stärken Sie sich bei einem emsländischen Mittagessen, bevor<br />

es in die benachbarten Niederlande geht. Ein Muss ist dort die<br />

sternförmig angelegte Festungsanlage Bourtange. Sie verbindet<br />

beeindruckende Baukunst im Moor mit dem Charme eines niederländischen<br />

Städtchens.<br />

Inklusivleistungen:<br />

Führung Orchideenfarm Kasten<br />

Eintritt und Führung Gut Altenkamp<br />

Mittagessen im Gewölbekeller von Gut Altenkamp (Buffet)<br />

Führung Festung Bourtange<br />

Preis pro Person: 27,50 €<br />

Hinweise:<br />

Termine: ganzjährig<br />

Programmdauer: ca. 7 Stunden<br />

Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen<br />

Moor-Erlebnis &<br />

Ems-Romantik<br />

„Nur eine echte Pionierleistung konnte die<br />

Moore im Emsland lebenswert machen!“<br />

Unvorstellbares haben die Menschen geleistet, um die unwirtlichen<br />

Moore im Emsland urbar zu machen. Und genauso groß ist<br />

jetzt die Herausforderung, die Moore wieder herzustellen.<br />

Einen Einblick in die Moorentstehung, die Kultivierung per Muskel-<br />

und Maschinenkraft sowie die Mühen der Renaturierung stellt das<br />

Emsland Moormuseum in seiner Ausstellung anschaulich dar.<br />

Die Fahrt mit der Schmalspurbahn über das Außengelände, unter<br />

anderem zum größten Tiefpflug der Welt und zum Archehof mit<br />

seinen „Bunten Bentheimer Schweinen“, wird Sie begeistern.<br />

Typisch für die Moore ist der Buchweizen. Daher bieten wir Ihnen<br />

zum Mittagessen einen leckeren Buchweizenpfannkuchen mit<br />

Apfelmus, Preiselbeeren und Schwarzbrot an.<br />

Zum Abschluss des Tages machen Sie eine gemütliche Schifffahrt<br />

auf der Ems.<br />

Inklusivleistungen<br />

„Erlebnisstunden“ im Emsland Moormuseum<br />

(inkl. Eintritt, Begrüßungsschluck, Führung, Feldbahnfahrt)<br />

Buchweizenpfannkuchen zum Sattessen<br />

2-stündige Schifffahrt auf der Ems<br />

Preis pro Person: 28,– €<br />

Wunschleistung:<br />

Hinweise:<br />

Kaffeegedeck an Bord<br />

Termine: April bis Oktober<br />

Programmdauer: ca. 6 Stunden<br />

Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen<br />

Ihr Direktkontakt zu unserem Serviceteam +49 (0)5931 442266<br />

<strong>Gruppen</strong><br />

3<br />

Tagestouren


<strong>Gruppen</strong><br />

4<br />

Tagestouren<br />

Emsland -<br />

Highlights<br />

„Erleben Sie an nur einem Tag<br />

drei echte Emsland - Highlights!“<br />

In die Welt der Traumschiffe entführt Sie die<br />

Meyer Werft. Der Bau der Kreuzfahrtriesen ist<br />

eine technische Höchstleistung.<br />

Sie stärken sich vor dem Mühlenbesuch mit einem<br />

Essen vom Buffet in einem emsländischen<br />

Gasthaus. Die Hüvener Mühle ist eine der wenigen<br />

in Europa erhaltenen kombinierten Wind-<br />

und Wassermühlen.<br />

Die anmutige Schlossanlage Clemenswerth<br />

liegt inmitten der Wälder auf dem Höhenrücken<br />

Hümmling und wird Sie mit dem Charme der<br />

Pavillons und den imposanten Alleen und Taxus-<br />

hecken bezaubern. Eine Dienstmagd berichtet<br />

von interessanten Begebenheiten rund um das<br />

damalige Leben, Jagen und Feiern auf Schloss<br />

Clemenswerth.<br />

Inklusivleistungen:<br />

Führung Meyer Werft<br />

Mittagessen (Buffet)<br />

Kostümführung Schloss Clemenswerth<br />

Preis pro Person: 29,– €<br />

Wunschleistung: Kaffeegedeck<br />

Hinweise:<br />

Termine: ganzjährig<br />

Programmdauer: ca. 6 Stunden<br />

Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen<br />

Emsland –<br />

Gartenträume<br />

„Da blüht Ihnen was!“<br />

½ Milliarde Pflanzen verlassen im Jahr den Erlebnispark<br />

Emsflower in Emsbüren. Für seine<br />

Besucher bietet sich ein einmaliger Blick in die<br />

Aufzucht der Pflanzen und über die endlosen Anbauflächen.<br />

Sehenswert sind der große Tropengarten,<br />

die Fuchsien-Ausstellung, die Orchideen<br />

und zahlreichen Gemüsesorten. Im benachbarten<br />

Gartencenter können Sie ein Stück Emsflower<br />

mit nach Hause nehmen.<br />

Idylle pur erleben Sie im Kräuterhof Rosen.<br />

Eingefasst von Buchsbaum wachsen hier über<br />

40 verschiedene Küchen- und Heilkräuter. Bei<br />

einem Vortrag über Küchenkräuter erhalten Sie<br />

wertvolle Tipps für die Verwendung zu Hause.<br />

Die Kräuter sind selbstverständlich Bestandteil<br />

der herzhaften Brotmahlzeit im Kräutergarten.<br />

Im Hofladen haben Sie dann die Möglichkeit,<br />

verschiedenste Kräuterteemischungen, Brot<br />

aus der eigenen Backstube, Aufstriche, Liköre<br />

und diverse Spezialitäten zu erwerben.<br />

Inklusivleistungen<br />

Führung Erlebnispark Emsflower<br />

Besuch im Kräuterhof Rosen<br />

(inkl. Führung durch den Kräutergarten<br />

und Naturvortrag „Küchenkräuter zum<br />

Kochen und Kennenlernen“)<br />

Herzhafte Brotmahlzeit<br />

Preis pro Person: 24,– €<br />

Wunschleistung:<br />

Hinweise:<br />

Mittagessen im<br />

Erlebnispark Emsflower<br />

Termine: April bis Oktober<br />

Programmdauer: ca. 6 Stunden<br />

Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen<br />

Für alle, die mehr wollen: www.emsland.com<br />

Der Spargelbauer<br />

lädt ein<br />

„Regionale Gaumenfreuden“<br />

Bei der Hofführung mit einem Spargelbauern<br />

wandern Sie auf den Spuren des „königlichen<br />

Gemüses“. Im urigen Hofcafé heißt es dann<br />

„Ran an den Spargel!“. Sie beginnen mit einer<br />

Spargelcremesuppe und genießen anschließend<br />

den erstklassigen Spargel, zu dem verschiedene<br />

Beilagen serviert werden. Essen Sie<br />

so viel Sie mögen.<br />

Frisch gestärkt reisen Sie zu Enking´s Mühle.<br />

Bei einer Führung durch den über 200 Jahre<br />

alten Galerieholländer erfahren Sie direkt vom<br />

Müller alles über die Geschichte und Tradition<br />

des Familienbetriebs. In der Mühle aus Bentheimer<br />

Sandstein wird heute noch der Roggen<br />

gereinigt, geschrotet und nach altem Rezept<br />

zu „Enking`s Pumpernickel“ verarbeitet. Das<br />

Schwarzbrot ist ein Naturprodukt und als Spezialität<br />

über die Grenzen des Emslandes hinaus<br />

bekannt. Im gemütlichen Mühlencafé werden<br />

Ihnen zum Tagesabschluss ein hausgemachtes<br />

Stück Schwarzbrottorte und eine Tasse Kaffee<br />

oder Tee serviert.<br />

Inklusivleistungen:<br />

Besuch und Führung auf einem Spargelhof<br />

Spargelbuffet zum Sattessen<br />

Führung Enking’s Mühle<br />

Kaffee/Tee und ein Stück Kuchen<br />

im Mühlencafé<br />

Preis pro Person: 32,– €<br />

Hinweise:<br />

Termine: April, Mai und Juni auf Anfrage<br />

(außer sonntags)<br />

Programmdauer: ca. 5 Stunden<br />

Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen


Feuer & Flamme<br />

„Was willst Du werden?<br />

Feuerwehrmann!“<br />

Wie viele kleine Jungs haben sich das wohl gewünscht?<br />

Jetzt ist die Gelegenheit, den Traum<br />

wahr werden zu lassen. Das Feuerwehrmuseum<br />

zeigt eine beeindruckende Sammlung zum<br />

Thema. Glanzpunkt der Ausstellung ist eine<br />

historische Dampfdruckspritze aus dem 19.<br />

Jahrhundert.<br />

Das lustige Feuerwehr-Diplom ist nicht ganz so<br />

ernst zu nehmen. Besonders Spaß machen die<br />

Übungen, die nach der Urkundenübergabe in<br />

der Emsländer Landhaus-Brauerei beim „Durst<br />

löschen“ fortgesetzt werden können. Dort weiht<br />

Sie der Braumeister in die Kunst des Bierbrauens<br />

nach deutschem Reinheitsgebot ein und lässt<br />

Sie natürlich auch kosten. Bei einem deftigen<br />

Mittag- oder Abendessen – Brauhaus-Schnitzel<br />

mit Emsländer Biersauce, Bratkartoffeln und<br />

Salat – lassen Sie den Tag ausklingen.<br />

Inklusivleistungen<br />

Besuch im Feuerwehrmuseum Salzbergen<br />

(inkl. Eintritt und Führung)<br />

Lustiges „Feuerwehr-Diplom“ mit Urkunde<br />

Besuch der Emsländer Landhaus-Brauerei<br />

(inkl. Führung und Tellergericht)<br />

Preis pro Person: 24,– €<br />

Wunschleistung:<br />

Hinweise:<br />

Armbrustschießen<br />

und „Bierathlon“<br />

Termine: ganzjährig<br />

Programmdauer: ca. 4 Stunden<br />

Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen<br />

Emsland-Tag<br />

mit Kick<br />

Treffsicher mit Fußball<br />

und Armbrust<br />

Starten Sie durch auf dem 25.000 Quadratmeter<br />

großen „Fußballgolfplatz“ und stellen Sie<br />

auf 18 Bahnen ihre Geschicklichkeit mit dem<br />

runden Leder unter Beweis. Nach dem 1,1 km<br />

langen Hindernissparcour geht es zur Stärkung<br />

in die Emsländer Landhaus-Brauerei. Das deftige<br />

Mittagessen duftet schon verführerisch. Im<br />

Anschluss lassen Sie sich zum Edelmann und<br />

zur Edelfrau küren. Zuvor aber müssen Sie als<br />

Landsknecht und Magd im Armbrustschießen<br />

Ihre Treffsicherheit unter Beweis stellen. Zielscheibe<br />

und Apfel stehen schon bereit.<br />

Inklusivleistungen:<br />

Fußballgolf<br />

Mittagessen (Tellergericht)<br />

Führung Emsländer Landhaus-Brauerei<br />

Armbrustschießen<br />

Preis pro Person: 30,50 €<br />

Wunschleistungen:<br />

Hinweise:<br />

„Ritterbankett“<br />

und „Bierathlon“<br />

Termine: April bis Oktober<br />

Programmdauer: ca. 6 - 7 Stunden<br />

Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen<br />

Ihr Direktkontakt zu unserem Serviceteam +49 (0)5931 442266<br />

NEU!<br />

<strong>Gruppen</strong><br />

5<br />

Tagestouren


6<br />

Veranstaltungshighlights<br />

<strong>2014</strong><br />

Kaum ein Monat im Emsland vergeht ohne mindestens<br />

ein großes Event! Hier eine kleine Auswahl:<br />

27. April Anradeln im Emsland Langen (Samtgemeinde Lengerich)<br />

7. - 9. Juni Historisches Kivelingsfest Lingen (Ems)<br />

27. Juli Buchweizenblütenfest im Emsland Moormuseum Geeste<br />

1. - 3. August 15. Internationales Dressurfestival Lingen (Ems)<br />

30. August Kleines Fest im großen Park Sögel<br />

12. - 14. September Historischer Korn- und Hansemarkt Haselünne<br />

Tipp:<br />

Brückentage <strong>2014</strong><br />

Tag der Arbeit (1.5.)<br />

2.5.<br />

Christi Himmelfahrt (29.5.)<br />

30.5.<br />

Pfingsten (9.6.)<br />

10. – 13.6.<br />

Tag der<br />

deutschen Einheit (3.10.)<br />

29.9. – 2.10.<br />

Reisemessen &<br />

Infomobiltouren<br />

Emsland im Netz<br />

Tipp:<br />

Das Motto der Landesgartenschau<br />

verstehen auch „Nicht-Nordlichter“<br />

sehr schnell:<br />

Bunt und fröhlich, bunt und blühend,<br />

bunt und fröhlich blühend.<br />

Termin schon mal vormerken:<br />

16. April bis 19. Oktober <strong>2014</strong><br />

www.lgs-papenburg.de<br />

Die Emsland Touristik ist ständig für Sie „auf Achse“ und präsentiert<br />

deutschlandweit auf zahlreichen Messen und Promotiontouren das<br />

touristische Angebot der Region.<br />

Mit dem „Infomobil“ sind unsere Emsland-Gästebegleiter bei rund<br />

20 Stadtfesten, Fahrradmärkten oder verkaufsoffenen Sonntagen<br />

bestimmt auch einmal in Ihrer Nähe.<br />

Auf unserer Internetseite finden Sie die Termine.<br />

Auf unserer Internetseite www.emsland.com finden Sie alle Informationen für einen<br />

perfekten Aufenthalt bei uns – für einen Tag oder länger:<br />

• aktueller Veranstaltungskalender<br />

• Übersicht unserer Veranstaltungshighlights mit den feststehenden Terminen in <strong>2014</strong><br />

• Übersichten aller Kirmessen und Schützenfeste im Emsland zum Herunterladen -<br />

und natürlich auch die Weihnachtsmärkte<br />

• Tipps zu Festen, Märkten, Ausstellungen und Tagestouren in den „Emsland-News“<br />

Für alle, die mehr wollen: www.emsland.com<br />

Bleiben Sie mit<br />

uns in Kontakt:<br />

Folgen Sie uns auf<br />

Facebook oder Twitter.


Emsland-Ritterspaß<br />

für Trinkfeste<br />

1. Tag<br />

Die Tour beginnt in der ältesten Stadt im Emsland, in Haselünne.<br />

Dort erwartet Sie das „Wacholdergymnasium“. Hier werden Sie<br />

in den Fächern Vogel- und Pflanzenkunde geprüft und müssen<br />

auch einige kleine sportliche Übungen absolvieren. Als Ansporn<br />

und Stärkung wird Ihnen ein Wacholdertrunk serviert, der in der<br />

traditionsreichen Korn- und Hansestadt nicht fehlen darf. Ihr „Abiturzeugnis“<br />

dürfen Sie natürlich mit nach Hause nehmen.<br />

Trinkfreudig geht es auch im Brauhaus zu. Hier begrüßt Sie der<br />

Braumeister und freut sich, Sie in die Kunst des Bierbrauens einzuweihen.<br />

Natürlich dürfen Sie auch kosten! Der gesellige Tag<br />

klingt dann mit einem urigen 5-gängigen „Ritterbankett“ aus.<br />

Das Besondere: Gegessen wird mit den Händen, lediglich ein<br />

Messer steht Ihnen zur Verfügung. Zwischen den Gängen probieren<br />

Sie natürlich die Spezialitäten des Hauses: den leckeren<br />

Bierlikör und die nach deutschem Reinheitsgebot gebrauten Biere<br />

(Getränke „all inclusive“!).<br />

2. Tag<br />

Heute werden Sie nach dem Frühstück beim SwinGolf in der<br />

Mehringer Heide aktiv. Diese Freizeitsportart kann auch ohne<br />

Vorkenntnisse und Platzreife gespielt werden. Je nach Lust und<br />

Laune können Sie während oder nach dem Spiel im benachbarten<br />

Bauernhofcafé verweilen, bevor Sie die Heimreise antreten.<br />

Inklusivleistungen:<br />

1 Übernachtung mit Frühstück im Komfort-Hotel<br />

Wacholder-Abitur<br />

Führung Emsländer Landhaus-Brauerei<br />

„Ritterbankett“ (5-Gänge-Menü) inkl. 5 Stunden Getränke<br />

„all inclusive“<br />

SwinGolf<br />

Preis pro Person im Doppelzimmer: 118,– €<br />

Preis pro Person im Einzelzimmer: 132,– €<br />

Hinweise:<br />

Termine: April bis Oktober<br />

Programmdauer: 2 Tage<br />

Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen<br />

Emsland-Sause:<br />

eine feucht-fröhliche<br />

Boßeltour<br />

1. Tag<br />

Nach der Anreise lernen Sie bei einem Rundgang durch das Besucherzentrum<br />

der Kornbrennerei Berentzen-Hof die Geschichte<br />

der mittelalterlichen Burgmannshöfe sowie der Branntweinherstellung<br />

gestern und heute kennen.<br />

Bevor Sie beim Boßeln aktiv werden, stärken Sie sich bei einem<br />

Eintopf-Essen. Wer das Boßeln noch nicht kennt, wird es lieben.<br />

Es ist eine „Sportart“, die überwiegend in den norddeutschen<br />

Küstenregionen gespielt wird. Beim klassischen Boßeln spielen<br />

zwei Mannschaften gegeneinander. Ziel ist es, die jeweilige<br />

Boßelstrecke mit möglichst wenigen Würfen zu überwinden, wobei<br />

jeder Werfer mit seinem Wurf am Landepunkt des Vorwerfers<br />

seiner Mannschaft ansetzt. Als Wurfbahn dienen die zahlreichen<br />

verkehrsarmen Wirtschaftswege.<br />

Natürlich gehört zu dieser Wanderung ein gut gefüllter Bollerwagen!<br />

Der gesellige Tag klingt mit einem deftigen Abendessen aus.<br />

2. Tag<br />

Nach dem reichhaltigen Frühstück lernen Sie Lingen (Ems) auf<br />

eine besondere Art und Weise näher kennen. Die Kivelinge – die<br />

unverheirateten Bürgersöhne – führen Sie in historischen Kostümen<br />

durch die Geschichte der Stadt und machen die Stadtführung<br />

zu einem wahren „Spektakulum“.<br />

Inklusivleistungen<br />

1 Übernachtung mit Frühstück im Komfort-Hotel<br />

1 x Abendessen (Tellergericht)<br />

Stammhausführung Kornbrennerei Berentzen-Hof<br />

(inkl. Produktverkostung und Erlebniseinkauf im Hofladen)<br />

1 x Eintopf-Essen auf dem Berentzen-Hof<br />

Boßelausrüstung<br />

Stadtführung „Historisches Spektakulum“ in Lingen (Ems)<br />

Preis pro Person im Doppelzimmer: 89,– €<br />

Preis pro Person im Einzelzimmer: 99,– €<br />

Wunschleistung:<br />

Hinweise:<br />

Mittagessen im Erlebnispark Emsflower<br />

Termine: ganzjährig<br />

Programmdauer: 2 Tage<br />

Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen<br />

Ihr Direktkontakt zu unserem Serviceteam +49 (0)5931 442266<br />

<strong>Gruppen</strong><br />

7<br />

Mehrtagestouren


Emsland individuell –<br />

2 Tage voller Erlebnisse<br />

8<br />

Das absolute Highlight –<br />

Besuch der Meyer Werft<br />

Für alle, die mehr wollen: www.emsland.com<br />

Richtig viel Spaß hatten wir<br />

im Feuerwehrmuseum!


Emsland-Erlebnisse –<br />

bunt & blühend<br />

1. Tag<br />

Nach Ihrer Anreise besuchen Sie den Berentzen-Hof, einer von<br />

drei Kornbrennereien in Haselünne, erleben im Brennerei-Museum<br />

eine Reise durch die Geschichte des Kornbrennens und verkosten<br />

direkt an der Destille den Edelkorn. Im Anschluss stärken Sie sich<br />

am „Schnitzel-Buffet“ im historischen Rittersaal des Westerholtschen<br />

Burgmannshofes oder im gediegenen Hansesaal in den<br />

ehemaligen Räumlichkeiten der „Alten Abfüllung“.<br />

2. Tag<br />

Heute gehen Sie auf Kreuzfahrt mit der „MS Blühende Papenburg“<br />

– so das Motto, unter dem die Landesgartenschau Papenburg<br />

gestaltet wird. Das Gartenschaugelände besteht aus zwei „Aus-<br />

stellungsräumen“: dem Stadtpark als Kerngelände und dem Forum<br />

Alte Werft für Hallenschauen und wechselnde Ausstellungen.<br />

Sie können natürlich entlang des Papenburger Hauptkanals flanieren<br />

oder mit einem Shuttle zu den „Nebenschauplätzen“ wie zum<br />

Barockgarten beim Gut Altenkamp oder der Von-Velen-Anlage nach<br />

Obenende fahren. Wir sind sicher: der Tag wird „bunt und bliede“!<br />

3. Tag<br />

Auf der Rückreise besuchen Sie noch den Erlebnispark Emsflower<br />

in Emsbüren. Europas größtes „Gewächshaus“ Emsflower gewährt<br />

im Besucherzentrum Einblicke in Produktion, Energiekreislauf und<br />

Logistik, verschiedene Themengärten (Gemüse, Schnittblumen)<br />

sowie einen tropischen Garten.<br />

Inklusivleistungen:<br />

2 Übernachtungen mit Frühstück im Komfort-Hotel<br />

1 Tagesticket für den Besuch der Landesgartenschau<br />

Papenburg <strong>2014</strong><br />

Stammhausführung Kornbrennerei Berentzen-Hof<br />

(inkl. Produktverkostung und Erlebniseinkauf im Hofladen)<br />

Essen vom „Schnitzel-Buffet“ inkl. Getränke auf dem<br />

Berentzen-Hof<br />

Eintritt inkl. Führung im Erlebnispark Emsflower<br />

Preis pro Person im Doppelzimmer: 159,– €<br />

Preis pro Person im Einzelzimmer: 199,– €<br />

Wunschleistungen: „Essen vom heißen Stein“in Papenburg und<br />

Mittagessen im Erlebnispark Emsflower<br />

Hinweise:<br />

Termine: 16. April bis 19. Oktober <strong>2014</strong><br />

Programmdauer: 3 Tage<br />

Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen<br />

Emsland-Spezial:<br />

Von Nord nach Süd<br />

1. Tag<br />

Sie beginnen Ihre Tour im Norden des Emslandes. Nach dem Mittagessen<br />

tauchen Sie ein in die Welt der Kreuzfahrtschiffe. Schon<br />

von weitem sind sie zu sehen, die gigantischen überdachten Trockendocks<br />

der Meyer Werft. Sicher werden Sie von den Erläuterungen<br />

Ihres Werftführers beeindruckt sein.<br />

Den Nachmittag verbringen Sie in einer der traditionsreichen<br />

Haselünner Kornbrennereien. Hier lernen Sie die einzelnen Produktionsabläufe<br />

näher kennen und selbstverständlich ist Probieren<br />

erwünscht. Zum Tagesabschluss genießen Sie im Hotel ein<br />

Abendessen (je nach Saison).<br />

2. Tag<br />

Am nächsten Tag werden Sie nach dem Frühstück beim Feuerwehr-Diplom<br />

ein wenig aktiv. Eine Führung im Feuerwehrmuseum<br />

rundet das Programm ab.<br />

Inklusivleistungen<br />

1 Übernachtung mit Frühstück im Komfort-Hotel<br />

1 Abendessen (3-Gang-Menü) im Hotel<br />

Führung Meyer Werft<br />

1 Mittagessen (Tellergericht)<br />

Führung und Produktverkostung in einer<br />

Haselünner Kornbrennerei<br />

Besuch im Feuerwehrmuseum Salzbergen inkl.<br />

lustigem Diplom<br />

Preis pro Person im Doppelzimmer: 99,– €<br />

Preis pro Person im Einzelzimmer: 115,– €<br />

Hinweise:<br />

Termine: ganzjährig<br />

Programmdauer: 2 Tage<br />

Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen<br />

Ihr Direktkontakt zu unserem Serviceteam +49 (0)5931 442266<br />

<strong>Gruppen</strong><br />

9<br />

Mehrtagestouren


Programmbausteine -<br />

Individuell zubuchbar<br />

10<br />

Ihr Direktkontakt zu unserem Serviceteam +49 (0)5931 442266<br />

1 Vertragsschluss<br />

1.1. Für alle Buchungsarten gilt:<br />

a) Grundlage des Angebots der ELT und der Buchung des<br />

Reisenden sind die Beschreibung des Pauschalangebots<br />

und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage<br />

soweit diese dem Reisenden bei der Buchung<br />

vorliegen.<br />

b) Reisemittler und Buchungsstellen, sind von der ELT<br />

nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte<br />

zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den<br />

vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über<br />

die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich zugesagten<br />

Leistungen der ELT hinausgehen oder im Widerspruch<br />

dazu stehen.<br />

c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen,<br />

die nicht von der ELT herausgegeben werden, sind<br />

für die ELT und deren Leistungspflicht nicht verbindlich,<br />

soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit<br />

dem Reisenden zum Inhalt der Leistungspflicht der ELT<br />

gemacht wurden.<br />

d) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt<br />

der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot der ELT vor.<br />

Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots<br />

zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche<br />

Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder<br />

die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.<br />

e) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen<br />

Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die<br />

Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine<br />

entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte<br />

Erklärung übernommen hat.<br />

f) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass bei sämtlichen<br />

Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift<br />

des § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Widerrufsrecht nach<br />

Vertragsabschluss besteht.<br />

1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich<br />

per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:<br />

a) Mit der Buchung bietet der Kunde der ELT den Abschluss<br />

des Reisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der<br />

Reisende drei Werktage gebunden.<br />

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung<br />

(Annahmeerklärung) durch die ELT zustande,<br />

die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche<br />

und telefonische Bestätigungen für den Reisenden<br />

rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen<br />

Buchungen übermittelt die ELT eine schriftliche<br />

Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Reisenden.<br />

Mündliche oder telefonische Buchungen des Reisenden<br />

führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder<br />

telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen<br />

Vertragsabschluss, wenn die entsprechende<br />

schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem<br />

Reisenden nicht zugeht.<br />

c) Unterbreitet die ELT auf Wunsch des Reisenden ein<br />

spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den<br />

vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot<br />

der ELT an den Reisenden. In diesem Fall kommt<br />

der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung<br />

der ELT (die jedoch im Regelfall erfolgt) bedarf,<br />

zu Stande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb<br />

einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne<br />

Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch<br />

ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme<br />

der Reiseleistungen annimmt.<br />

1.3. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikation<br />

über ein Online-Buchungsverfahren (Vertrag im<br />

elektronischen Geschäftsverkehr) erfolgen, gilt für den<br />

Vertragsabschluss:<br />

a) Dem Reisenden wird der Ablauf der Onlinebuchung im<br />

entsprechenden Internetauftritt der ELT erläutert.<br />

b) Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben,<br />

zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars<br />

eine entsprechende Korrekturmöglichkeit<br />

zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.<br />

c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen<br />

Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich<br />

ist ausschließlich die deutsche Sprache.<br />

d) Soweit der Vertragstext von der ELT im Onlinebuchungssystem<br />

gespeichert wird, wird der Reisende über diese<br />

Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des<br />

Vertragstextes unterrichtet.<br />

e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig<br />

buchen“ bietet der Reisende der ELT den<br />

Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An dieses<br />

Vertragsangebot ist der Reisende drei Werktage ab Absendung<br />

der elektronischen Erklärung gebunden.<br />

f) Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich<br />

auf elektronischem Weg bestätigt.<br />

g) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung<br />

des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet<br />

keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen<br />

eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben.<br />

Die ELT ist vielmehr frei in ihrer Entschei-


Reisebedingungen für Pauschalangebote der Emsland Touristik GmbH<br />

Sehr geehrter Gast,<br />

wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil<br />

des Reisevertrages, den Sie – nachstehend „Reisender“ genannt - mit der Emsland Touristik GmbH, nachstehend „ELT“ abgekürzt, als Reiseveranstalter<br />

abschließen. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalangebote der ELT. Sie gelten nicht für die Vermittlung fremder<br />

Leistungen (wie z. B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Beherbergungsleistungen bzw. deren Vermittlung.<br />

dung, das Vertragsangebot des Reisenden anzunehmen<br />

oder nicht.<br />

h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung<br />

der ELT beim Reisenden zu Stande.<br />

i) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme<br />

der Buchung des Reisenden durch Betätigung des<br />

Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende<br />

Darstellung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so<br />

kommt der Reisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser<br />

Buchungsbestätigung beim Reisenden am Bildschirm<br />

zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über<br />

den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf. In diesem Fall<br />

wird dem Reisenden die Möglichkeit zur Speicherung und<br />

zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die<br />

Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon<br />

abhängig, dass der Reisende diese Möglichkeiten zur<br />

Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Die ELT wird dem<br />

Reisenden zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung<br />

per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermitteln.<br />

2 Leistungen<br />

Die von der ELT geschuldeten Leistungen ergeben sich<br />

ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in<br />

Verbindung mit der dieser zugrunde liegenden Ausschreibung<br />

des jeweiligen Pauschalangebots und nach Maßgabe<br />

sämtlicher, in der Buchungsgrundlage enthaltenen<br />

Hinweise und Erläuterungen.<br />

Anzahlung/Restzahlung<br />

2.1. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung<br />

oder Annahme eines Angebots von ELT) und nach<br />

Übergabe eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB<br />

ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet<br />

wird. Sie beträgt 20% des Reisepreises.<br />

2.2. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein<br />

übergeben ist und feststeht, dass die Reise nicht mehr<br />

aus den in Ziffer 8. dieser Bedingungen genannten Gründen<br />

abgesagt werden kann, 2 Wochen vor Reisebeginn<br />

zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin<br />

vereinbart ist. Bei Buchungen kürzer als 2 Wochen vor<br />

Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.<br />

2.3. Abweichend von den Regelungen in Ziffer 3.1 und 3.2<br />

entfällt die Übergabe eines Sicherungsscheins als Voraussetzung<br />

für die Zahlungsfälligkeit,<br />

a) wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert,<br />

keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 75,-<br />

nicht übersteigt.<br />

b) oder wenn die ELT eine juristische Personen des öffentlichen<br />

Rechts ist, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren<br />

unzulässig ist und die somit nach der gesetzlichen<br />

Bestimmung des § 651k Abs. (6) Ziffer 3 BGB nicht zur<br />

Durchführung der gesetzlichen Kundengeldabsicherung<br />

und damit nicht zur Übergabe eines so genannten Sicherungsscheins<br />

verpflichtet.<br />

c) oder wenn das Pauschalangebot keine Beförderung<br />

zum Ort der Erbringung der Pauschale Reiseleistungen<br />

und/oder zurück enthält und abweichend von Ziffer 3.1<br />

und 3.2 vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt<br />

ist, dass der gesamte Reisepreis ohne vorherige<br />

Anzahlung zum Aufenthaltsende zahlungsfällig ist.<br />

2.4. Ist die ELT zur Erbringung der vertraglichen Leistungen<br />

bereit und in der Lage und leistet der Reisende Anzahlung<br />

oder Restzahlung nicht oder nicht vollständig zu<br />

den vereinbarten Fälligkeiten, ohne dass ein vertragliches<br />

oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden<br />

besteht, so ist die ELT berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung<br />

vom Vertrag zurückzutreten und den Reisenden<br />

mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4 dieser Bedingungen zu<br />

belasten.<br />

Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung<br />

2.5. Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit von der<br />

Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt zur<br />

Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären.<br />

Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei<br />

der ELT.<br />

2.6. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisenden<br />

steht der ELT Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen<br />

und die Aufwendungen der ELT wie folgt zu, wobei<br />

gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich<br />

mögliche anderweitige Verwendung von Reiseleistungen<br />

berücksichtigt sind:<br />

a) bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises<br />

b) vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20 % des<br />

Reisepreises<br />

c) vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 40 % des<br />

Reisepreises<br />

d) vom 11. bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 60%<br />

e) ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90<br />

% des Reisepreises<br />

2.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung<br />

sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten<br />

bei Unfall oder Krankheit wird dringend<br />

empfohlen.<br />

2.8. Dem Reisenden bleibt es vorbehalten, der ELT nachzuweisen,<br />

dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten<br />

entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalen.<br />

In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung<br />

der geringeren Kosten verpflichtet.<br />

2.9. Die ELT behält sich vor, anstelle der vorstehenden<br />

Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern,<br />

soweit die ELT nachweist, dass ihr wesentlich höhere<br />

Aufwendungen, als die jeweils anwendbare Pauschale<br />

entstanden sind. Macht die ELT einen solchen Anspruch<br />

geltend, so ist die ELT verpflichtet, die geforderte Entschädigung<br />

unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen<br />

und einer etwaigen anderweitigen Verwendung<br />

der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.<br />

2.10. Werden auf Wunsch des Reisenden nach Vertragsschluss<br />

Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der<br />

Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger Leistungen<br />

(Umbuchungen) vorgenommen, so kann die ELT,<br />

ohne dass ein Rechtsanspruch des Reisenden auf die<br />

Vornahme der Umbuchung besteht und nur, soweit dies<br />

überhaupt möglich ist, bis zum 31. Tag vor Reisebeginn<br />

ein Umbuchungsentgelt von € 15,- erheben. Spätere Umbuchungen<br />

sind nur mit Rücktritt vom Reisevertrag und<br />

Neubuchung entsprechend den vorstehenden Rücktrittsbedingungen<br />

möglich. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche,<br />

die nur geringfügige Kosten verursachen.<br />

Obliegenheiten des Reisenden, (Mängelanzeige, Kündigung,<br />

Ausschlussfrist)<br />

2.11. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende<br />

Mängel unverzüglich der ELT anzuzeigen und Abhilfe zu<br />

verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann<br />

nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet<br />

unterbleibt. Eine Mängelanzeige gegenüber dem<br />

Leistungsträger, insbesondere dem Unterkunftsbetrieb ist<br />

nicht ausreichend.<br />

2.12. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich<br />

beeinträchtigt oder ist dem Reisenden die Durchführung<br />

der infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der ELT<br />

erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der Reisende<br />

den Reisevertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen<br />

(§ 651e BGB) kündigen. Die Kündigung ist erst<br />

zulässig, wenn die ELT bzw. ihre Beauftragten eine Ihnen<br />

vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen<br />

lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung<br />

einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist<br />

oder von der ELT oder ihren Beauftragten verweigert wird<br />

oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch<br />

ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt<br />

wird.<br />

2.13. Der Reisende hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer<br />

Erbringung der Reiseleistungen innerhalb eines<br />

Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum<br />

gegenüber der ELT unter der nachfolgend angegebenen<br />

Anschrift geltend zu machen. Fällt der letzte<br />

Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort<br />

staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen<br />

Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der<br />

nächste Werktag. Ansprüche des Reisenden entfallen<br />

nur dann nicht, wenn die fristwahrende Geltendmachung<br />

durch den Reisenden unverschuldet unterbleibt. Eine<br />

fristwahrende Anmeldung kann nicht bei den Leistungsträgern,<br />

insbesondere nicht gegenüber dem Unterkunftsbetrieb<br />

erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird<br />

dringend empfohlen.<br />

3 Haftungsbeschränkung<br />

3.1. Die vertragliche Haftung der ELT für Schäden, die<br />

nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder<br />

der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis<br />

beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden<br />

weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder<br />

die ELT für einen dem Reisenden entstehenden Schaden<br />

allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers<br />

verantwortlich ist. Die ELT haftet nicht für Angaben und<br />

Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,<br />

a) die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen sind<br />

und nicht Bestandteil des Pauschalangebots der ELT sind<br />

und für den Reisenden erkennbar und in der Reiseausschreibung<br />

oder der Buchungsbestätigung als Fremdleistung<br />

bezeichnet sind, oder<br />

b) während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich<br />

vermittelt werden (z.B. Kur- und Wellnessleistungen,<br />

Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,<br />

Ausflüge usw.).<br />

Die Haftung der ELT aus dem Vermittlungsverhältnis bei<br />

Vermittlungen nach a) und b) bleibt hiervon unberührt.<br />

4 Rücktritt der ELT wegen Nichterreichen einer<br />

ausgeschriebenen Mindesteilnehmerzahl<br />

4.1. Die ELT kann, wenn in der Reiseausschreibung für die<br />

entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen<br />

wird, beim Nichterreichen einer ausgeschrieben<br />

oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, bis<br />

3 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.<br />

4.2. Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Buchungsbestätigung<br />

anzugeben oder dort auf die entsprechenden Angaben<br />

in der Reiseausschreibung zu verweisen.<br />

4.3. Die ELT ist verpflichtet, den Reisenden unverzüglich<br />

nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung<br />

der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung<br />

unverzüglich zuzuleiten.<br />

4.4. Ergibt sich schon vor Ablauf der in Ziffer 8.1 bezeichneten<br />

Frist, dass die Reise nicht durchgeführt wird, so ist<br />

die ELT verpflichtet, den Rücktritt unverzüglich zu erklären.<br />

4.5. Im Falle eines Rücktritts der ELT wegen Nichterreichen<br />

der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl kann<br />

der Reisende die Teilnahme an einer gleichwertigen Ersatzreise<br />

verlangen, soweit die ELT in der Lage ist, eine<br />

solche Reise ohne Mehrkosten aus ihrem Angebot anzubieten.<br />

Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach<br />

Mitteilung der ELT über die Absage der Reise diese gegenüber<br />

geltend zu machen. Im Falle des Rücktritts erhält<br />

der Reisende Zahlungen auf den Reisepreis unverzüglich<br />

vollständig zurück.<br />

5 Nicht in Anspruch genommene Leistungen<br />

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge<br />

vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen,<br />

nicht von der ELT zu vertretenden Gründen nicht in<br />

Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf<br />

anteilige Rückerstattung. Die ELT wird sich jedoch, soweit<br />

es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim<br />

Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und<br />

entsprechende Beträge an den Reisenden zurück bezahlen,<br />

sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern<br />

tatsächlich an die ELT zurückerstattet worden sind.<br />

6 Verjährung<br />

6.1. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c<br />

bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers<br />

oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder<br />

fahrlässigen Pflichtverletzung der ELT oder eines gesetzlichen<br />

Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der ELT beruhen,<br />

verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf<br />

den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen<br />

oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der ELT oder eines<br />

gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der<br />

ELT beruhen.<br />

6.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB<br />

verjähren in einem Jahr.<br />

6.3. Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2 beginnt mit<br />

dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen<br />

enden sollte. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen<br />

Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten<br />

allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt<br />

an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.<br />

6.4. Schweben zwischen dem Reisenden und der ELT<br />

Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch<br />

begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt,<br />

bis der Reisende oder die ELT die Fortsetzung der Verhandlungen<br />

verweigert. Die Verjährung tritt frühestens<br />

drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.<br />

7 Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung<br />

7.1. Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats<br />

der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger<br />

sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis<br />

zwischen dem Reisenden und der ELT die<br />

ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart.<br />

Solche Reisende können die ELT ausschließlich an<br />

ihrem Sitz verklagen.<br />

7.2. Für Klagen der ELT gegen Reisende bzw. Vertragspartner<br />

des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische<br />

Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder<br />

Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort<br />

im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder<br />

gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung<br />

nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der ELT<br />

vereinbart.<br />

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© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll Stuttgart,<br />

2004 – <strong>2014</strong><br />

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