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im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Ware zu den anderen<br />

verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt,<br />

wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen<br />

vermischt wird.<br />

6.6 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang<br />

weiterzuveräußern oder zu vermieten. Er tritt uns bereits jetzt<br />

alle Forderungen in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-<br />

Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm durch die<br />

Weiterveräußerung oder Vermietung gegen andere erwachsen.<br />

Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde die Ware ohne oder nach<br />

Verarbeitung, Vermischung bzw. Umbildung weiterveräußert oder<br />

vermietet hat. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung<br />

bleibt der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Unsere<br />

Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt.<br />

Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen,solange<br />

der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber<br />

ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät.<br />

Ferner verpflichten wir uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf<br />

Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert<br />

unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20<br />

% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt<br />

uns.<br />

7<br />

AGB<br />

Mängelansprüche<br />

7.1 Für Mängel der Ware leisten wir dem Kunden zunächst nach seiner<br />

Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.<br />

Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu<br />

verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist<br />

und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für<br />

den Kunden bleibt.<br />

7.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl<br />

insbesondere Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder<br />

Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur<br />

geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen<br />

Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu Der Kunde<br />

muss offensichtliche Mängel der Ware innerhalb einer Frist von 2<br />

Wochen ab Empfang der Ware uns gegenüber schriftlich anzeigen;<br />

andernfalls ist die Geltendmachung etwaiger Mängelansprüche,<br />

7.3 insbesondere auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt<br />

ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige<br />

Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche<br />

Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für<br />

den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit<br />

der Mängelrüge.<br />

7.4 Wählt der Kunde wegen eines Mangels der Ware nach gescheiterter<br />

Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein<br />

Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde<br />

nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware<br />

beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist.<br />

Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen<br />

Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir<br />

die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.<br />

7.5 Soweit der Kunde die Ware selber gebraucht oder die Ware<br />

ausschließlich an Unternehmer weiterverkauft wird, beträgt die<br />

Verjährungsfrist für Mängelansprüche - unter dem Vorbehalt, dass<br />

der Kunde uns den Mangel gemäß Absatz 3. dieser Bestimmung<br />

rechtzeitig anzeigte - ein Jahr ab Ablieferung der Ware.<br />

7.6 Bei Zahlungsverzug und Kreditverfall des Kunden können wir die<br />

Erfüllung von Mängelansprüchen verweigern, bis der Kunde seine<br />

Zahlungspflicht in dem Umfang erfüllt hat, die dem Rechnungswert<br />

unserer gelieferten Ware abzüglich einer vorhandenen Mängeln<br />

entsprechenden Kaufpreisminderung entspricht.<br />

7.7 Die vorstehenden Absätze 1. bis 6. dieser Bestimmung stellen keine<br />

Garantieerklärungen von unserer Seite dar. Etwaige Ansprüche<br />

der Kunden aufgrund der von uns gesondert abgegebenen<br />

Garantieerklärungen bleiben unberührt.<br />

Haftungsbeschränkungen<br />

94 Detaillierte Produktinformationen finden Sie unter Angabe der Artikelnummer unter www.pressol.com<br />

8<br />

8.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich<br />

unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren,<br />

vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt<br />

auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen<br />

Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.<br />

8.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht<br />

Ansprüche der Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die<br />

Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und<br />

Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.<br />

8.3 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels<br />

verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht,<br />

wenn uns Arglist vorwerfbar ist.<br />

9<br />

10<br />

11<br />

Abtretungs- und Verpfändungsverbot<br />

Der Kunde darf Forderungen, die ihm aus der Geschäftsbeziehung<br />

gegenüber uns zustehen, ohne unsere vorherige ausdrückliche<br />

schriftliche Zustimmung weder abtreten noch verpfänden.<br />

Gerichtsstand<br />

Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der<br />

Geschäftsbeziehung ist Freiburg. Dasselbe gilt, wenn der Kunde<br />

keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz<br />

oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht<br />

bekannt sind. Wir sind jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige<br />

Gericht anzurufen.<br />

Anzuwendendes Recht<br />

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die<br />

Haager Konvention vom 01.07.1964 betreffend Einheitliche Gesetze<br />

über den internationalen Kauf und das Übereinkommen der Vereinten<br />

Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Kauf<br />

beweglicher Sachen (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.

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