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Die Drogenkonsumräume in Berlin Ergebnisse der Evaluation 2005

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3.2 M<strong>in</strong>deststandards: Zielgruppe /delphi<br />

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Ebenfalls entsprechend <strong>der</strong> Rechtsverordnung richten die Angebote sich an Konsument<strong>in</strong>nen und Konsumenten von Opiaten, Koka<strong>in</strong><br />

und Amphetam<strong>in</strong>en, die drogenabhängig s<strong>in</strong>d bzw. e<strong>in</strong> riskantes Konsumverhalten zeigen. Zugang zum Konsumraum haben nur Menschen,<br />

die e<strong>in</strong>en gefestigten Konsumentschluss haben und darlegen können. Ausgeschlossen von <strong>der</strong> Benutzung des Konsumraums<br />

s<strong>in</strong>d gemäß <strong>der</strong> Rechtsverordnung:<br />

Jugendliche unter 16 Jahren<br />

offenkundige Erst- und Gelegenheitskonsument<strong>in</strong>nen und -konsumenten<br />

alkoholisierte o<strong>der</strong> durch an<strong>der</strong>e Suchtmittel <strong>in</strong> ihrem Verhalten bee<strong>in</strong>trächtigte Personen<br />

Opiatabhängige, die sich erkennbar <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er substitutionsgestützten Behandlung bef<strong>in</strong>den<br />

Personen, denen erkennbar die E<strong>in</strong>sichtsfähigkeit <strong>in</strong> die durch den Konsum erfolgenden Gesundheitsschäden fehlt<br />

Personen, die sich nicht ausweisen können.<br />

Jugendliche über 16 Jahre können im E<strong>in</strong>zelfall, nach Prüfung von Alternativen bzw. e<strong>in</strong>es gefestigten Konsumentschlusses zugelassen<br />

werden. Sofern die Erziehungsberechtigten ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>willigung erteilt haben, muss die Leitung mit dem zuständigen Jugendamt zusammenarbeiten.<br />

<strong>Die</strong>se Zielgruppe nutzt die Konsumräume jedoch nur sehr selten (vgl. Kap. 4.1).<br />

Nicht zum Konsumraum zugelassene Konsumenten und Konsument<strong>in</strong>nen, wie z.B. erkennbar Substituierte, haben gleichwohl die<br />

Möglichkeit, die übrigen Angebote <strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtungen bzw. Busse <strong>in</strong> Anspruch zu nehmen. Probleme, die Def<strong>in</strong>ition „erkennbar substituiert“<br />

umzusetzen und <strong>der</strong> offenkundige Bedarf e<strong>in</strong>er Subgruppe von Substituierten (vgl. Kap. 7.2) haben wie<strong>der</strong>holt zu Diskussionen<br />

geführt, ob die Konsumräume dieser Gruppe zugänglich se<strong>in</strong> sollen. <strong>Die</strong>s gilt <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e seit im August 2007 im Gesundheitsausschuss<br />

des Bezirks Friedrichsha<strong>in</strong>-Kreuzberg e<strong>in</strong> dementsprechen<strong>der</strong> Antrag vorgelegt wurde und die Politik nun damit befasst ist.<br />

<strong>Die</strong> Zielgruppen und die Ausschlussbestimmungen entsprechen den Vorgaben <strong>der</strong> Berl<strong>in</strong>er Rechtsverordnung.<br />

<strong>Drogenkonsumräume</strong> Berl<strong>in</strong> – <strong>Ergebnisse</strong> <strong>der</strong> <strong>Evaluation</strong> <strong>der</strong> 2. Phase <strong>2005</strong> - 2007<br />

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