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DER BEZIRKSVERBAND - Zahnärztlicher Bezirksverband Oberbayern

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A U S - U N D F O R T B I L D U N G<br />

Kompendium ZFA<br />

gemäß des Qualitätsstandards des ZBV <strong>Oberbayern</strong><br />

Sonderregelung – Einzelzahnimplantat<br />

GKV = Implantatgestützter ZE ist Regelversorgung (Erstversorgung)<br />

➔ bei zahnbegrenzten Einzelzahnlücken, wenn keine<br />

parodontale Behandlungs-bedürftigkeit besteht, die<br />

Nachbarzähne kariesfrei und nicht überkronungsbedürftig<br />

bzw. überkront sind (Erstversorgung)- ZE Rili<br />

36a.<br />

⇨ KV = Regelversorgung innerhalb der Verblendgrenze<br />

⇨ KM = gleichartige Versorgung<br />

⇨ S – Suprakonstruktion<br />

Alle Leistungen im Zusammenhang mit den Implantaten, die Implantate selbst, die Implantataufbauten sowie die implantatbedingten<br />

Verbindungselemente gehören nicht zur Regelversorgung bei Suprakonstruktionen,<br />

➔ private Vereinbarung mit dem Patienten<br />

Beispiel:<br />

Zahn 21 Suprakonstruktion, vestibulär verblendete Verblendkrone auf Implantat<br />

Erstversorgung – Zahnersatzrichtlinie 36 wird angewendet.<br />

In der Rubrik „Nachgefragt im Kompendium-ZFA“ werden kurz und im Protokollstil Fragen aus dem Kompedium-ZFA<br />

gestellt und beantwortet – natürlich nach dem Prinzip Fachkunde + Abrechnung / Verwaltung mit der neuen GOZ<br />

Weitere Informationen: www.zbvoberbayern.de. Fragen an die Referenten: ckuerzinger@zbvobb.de<br />

6-2012 I <strong>DER</strong> <strong>BEZIRKSVERBAND</strong> 21

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