Uniformierungsrichtlinie des LFV Steiermark - Freiwillige Feuerwehr ...
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<strong>Uniformierungsrichtlinie</strong><br />
Diese Richtlinie ergeht zur näheren Ausführung <strong>des</strong> 7. Teiles<br />
(§§ 87 bis 91) der Dienstordnung gemäß § 22 StFWG über Bekleidung,<br />
Dienstgrade, Dienstgradabzeichen, Funktionsabzeichen,<br />
Funktionäre außer Dienst und Vordienstzeiten.<br />
Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen, die in dieser Richtlinie<br />
sprachlich in der männlichen Form verwendet werden, gelten<br />
sinngemäß auch in der weiblichen Form.<br />
Die nachstehende <strong>Uniformierungsrichtlinie</strong> wurde vom Lan<strong>des</strong>feuerwehrausschuss<br />
am 23.05.2013 beschlossen, tritt mit dem<br />
Datum der Beschlussfassung in Kraft und ersetzt die vormaligen<br />
Satzungen über Bekleidung, Dienstgrade, Dienstgradabzeichen,<br />
Funktionsabzeichen, Funktionäre außer Dienst und Vordienstzeiten<br />
<strong>des</strong> <strong>LFV</strong> <strong>Steiermark</strong>.<br />
Für den Lan<strong>des</strong>feuerwehrverband<br />
Der Lan<strong>des</strong>feuerwehrkommandant<br />
LBD Albert Kern<br />
Präsident <strong>des</strong> Österr. Bun<strong>des</strong>feuerwehrverban<strong>des</strong><br />
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