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Uniformierungsrichtlinie des LFV Steiermark - Freiwillige Feuerwehr ...

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<strong>Uniformierungsrichtlinie</strong><br />

Diese Richtlinie ergeht zur näheren Ausführung <strong>des</strong> 7. Teiles<br />

(§§ 87 bis 91) der Dienstordnung gemäß § 22 StFWG über Bekleidung,<br />

Dienstgrade, Dienstgradabzeichen, Funktionsabzeichen,<br />

Funktionäre außer Dienst und Vordienstzeiten.<br />

Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen, die in dieser Richtlinie<br />

sprachlich in der männlichen Form verwendet werden, gelten<br />

sinngemäß auch in der weiblichen Form.<br />

Die nachstehende <strong>Uniformierungsrichtlinie</strong> wurde vom Lan<strong>des</strong>feuerwehrausschuss<br />

am 23.05.2013 beschlossen, tritt mit dem<br />

Datum der Beschlussfassung in Kraft und ersetzt die vormaligen<br />

Satzungen über Bekleidung, Dienstgrade, Dienstgradabzeichen,<br />

Funktionsabzeichen, Funktionäre außer Dienst und Vordienstzeiten<br />

<strong>des</strong> <strong>LFV</strong> <strong>Steiermark</strong>.<br />

Für den Lan<strong>des</strong>feuerwehrverband<br />

Der Lan<strong>des</strong>feuerwehrkommandant<br />

LBD Albert Kern<br />

Präsident <strong>des</strong> Österr. Bun<strong>des</strong>feuerwehrverban<strong>des</strong><br />

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