28.10.2013 Aufrufe

Vorpommern Jagdjahr 2006/2007 - Projekt Waschbär

Vorpommern Jagdjahr 2006/2007 - Projekt Waschbär

Vorpommern Jagdjahr 2006/2007 - Projekt Waschbär

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Tab. 8/1: Ergebnisse aller Jägerprüfungen <strong>2006</strong><br />

9 Jagdhundehaltung<br />

Der Gesetzgeber verlangt das Mitführen und die Verwendung brauchbarer<br />

Jagdhunde für jede Such-, Drück- und Treibjagd, bei jeder Jagd<br />

auf Schnepfen und Wasserwild sowie bei jeder Nachsuche auf Wild.<br />

Die jeweilige Brauchbarkeit des Jagdhundes ist durch eine erfolgreich<br />

abgelegte Prüfung nachzuweisen und durch die untere Jagdbehörde<br />

zu bestätigen. Abgelegte Verbandsprüfungen gelten als gleichwertig,<br />

wenn sie den Anforderungen der Brauchbarkeitsprüfungsordnung entsprechen.<br />

Eine abgelegte gleichwertige Verbandsprüfung entbindet<br />

jedoch den jeweiligen Jagdhundeführer nicht, sich diese Brauchbarkeit<br />

durch die untere Jagdbehörde bestätigen zu lassen.<br />

Insgesamt haben 201 Jagdhunde die Brauchbarkeitsprüfung im <strong>Jagdjahr</strong><br />

<strong>2006</strong>/<strong>2007</strong> bestanden, wovon 92 Jagdhunde eine Brauchbarkeit<br />

für die Schweißarbeit nachgewiesen haben. Insgesamt wurden durch<br />

die unteren Jagdbehörden insgesamt 1029 Brauchbarkeitsnachweise<br />

ausgestellt. Die Abbildung 9/1 zeigt, wie viele Jagdhunde in den einzelnen<br />

Landkreisen die Brauchbarkeitsprüfung bestanden haben.<br />

Abb. 9/1: Bestandene Brauchbarkeitsprüfungen der Jagdhunde in <strong>2006</strong>/07<br />

10 Jagdabgabe und deren Verwendung<br />

Bei der Erteilung eines Jagdscheines in M-V und bei der Abschussplanbestätigung<br />

für Jagdpächter, die nicht in M-V ihren Jagdschein<br />

erwerben, wird eine Jagdabgabe erhoben. Die Jagdabgabe ist eine<br />

zweckgebundene Sonderabgabe, die die Jägerschaft des Landes<br />

Meck lenburg-<strong>Vorpommern</strong> aufbringt und die nach § 16 des Landesjagdgesetzes<br />

für das Jagdwesen zu verwenden ist.<br />

Die Jagdabgabe dient insbesondere der Förderung:<br />

– von Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen<br />

des Wildes; Förderung der Biotopgestaltung zur Erhaltung<br />

und Wiederherstellung der einheimischen Artenvielfalt,<br />

– der Erforschung der Lebens- und Umweltbedingungen der Wildarten,<br />

– der Erforschung von Möglichkeiten zur Verhütung und Verminderung<br />

von Wildschäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft,<br />

– der Aus- und Weiterbildung der Jäger,<br />

– der Errichtung und der Betrieb von Muster- und Lehrrevieren<br />

sowie sonstige Maßnahmen und Einrichtungen zur Aus- und<br />

Fortbildung der Jäger, der Jagdvorsteher sowie der für den<br />

Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften zuständigen Organe und<br />

– der Öffentlichkeitsarbeit für das Jagdwesen unter Berücksichtigung<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege.<br />

Die Einnahmen aus der Jagdabgabe betrugen im Jahr <strong>2006</strong> insgesamt<br />

258,6 T3; 354,8 T3 wurden verausgabt. Da die Einnahmen aus der<br />

Jagdabgabe in einem Zyklus von drei Jahren stark variieren, ist die<br />

Mehrausgabe insgesamt finanziell abgesichert. Die Tabelle 10/1 listet<br />

die Einzelpositionen auf, die im Jahr <strong>2006</strong> aus der Jagdabgabe finanziert<br />

wurden.<br />

Tab. 10/1: Verwendung der Jagdabgabe im Jahr <strong>2006</strong><br />

Jagdbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong> 17

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!