Vorpommern Jagdjahr 2006/2007 - Projekt Waschbär
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Tab. 8/1: Ergebnisse aller Jägerprüfungen <strong>2006</strong><br />
9 Jagdhundehaltung<br />
Der Gesetzgeber verlangt das Mitführen und die Verwendung brauchbarer<br />
Jagdhunde für jede Such-, Drück- und Treibjagd, bei jeder Jagd<br />
auf Schnepfen und Wasserwild sowie bei jeder Nachsuche auf Wild.<br />
Die jeweilige Brauchbarkeit des Jagdhundes ist durch eine erfolgreich<br />
abgelegte Prüfung nachzuweisen und durch die untere Jagdbehörde<br />
zu bestätigen. Abgelegte Verbandsprüfungen gelten als gleichwertig,<br />
wenn sie den Anforderungen der Brauchbarkeitsprüfungsordnung entsprechen.<br />
Eine abgelegte gleichwertige Verbandsprüfung entbindet<br />
jedoch den jeweiligen Jagdhundeführer nicht, sich diese Brauchbarkeit<br />
durch die untere Jagdbehörde bestätigen zu lassen.<br />
Insgesamt haben 201 Jagdhunde die Brauchbarkeitsprüfung im <strong>Jagdjahr</strong><br />
<strong>2006</strong>/<strong>2007</strong> bestanden, wovon 92 Jagdhunde eine Brauchbarkeit<br />
für die Schweißarbeit nachgewiesen haben. Insgesamt wurden durch<br />
die unteren Jagdbehörden insgesamt 1029 Brauchbarkeitsnachweise<br />
ausgestellt. Die Abbildung 9/1 zeigt, wie viele Jagdhunde in den einzelnen<br />
Landkreisen die Brauchbarkeitsprüfung bestanden haben.<br />
Abb. 9/1: Bestandene Brauchbarkeitsprüfungen der Jagdhunde in <strong>2006</strong>/07<br />
10 Jagdabgabe und deren Verwendung<br />
Bei der Erteilung eines Jagdscheines in M-V und bei der Abschussplanbestätigung<br />
für Jagdpächter, die nicht in M-V ihren Jagdschein<br />
erwerben, wird eine Jagdabgabe erhoben. Die Jagdabgabe ist eine<br />
zweckgebundene Sonderabgabe, die die Jägerschaft des Landes<br />
Meck lenburg-<strong>Vorpommern</strong> aufbringt und die nach § 16 des Landesjagdgesetzes<br />
für das Jagdwesen zu verwenden ist.<br />
Die Jagdabgabe dient insbesondere der Förderung:<br />
– von Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen<br />
des Wildes; Förderung der Biotopgestaltung zur Erhaltung<br />
und Wiederherstellung der einheimischen Artenvielfalt,<br />
– der Erforschung der Lebens- und Umweltbedingungen der Wildarten,<br />
– der Erforschung von Möglichkeiten zur Verhütung und Verminderung<br />
von Wildschäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft,<br />
– der Aus- und Weiterbildung der Jäger,<br />
– der Errichtung und der Betrieb von Muster- und Lehrrevieren<br />
sowie sonstige Maßnahmen und Einrichtungen zur Aus- und<br />
Fortbildung der Jäger, der Jagdvorsteher sowie der für den<br />
Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften zuständigen Organe und<br />
– der Öffentlichkeitsarbeit für das Jagdwesen unter Berücksichtigung<br />
des Naturschutzes und der Landschaftspflege.<br />
Die Einnahmen aus der Jagdabgabe betrugen im Jahr <strong>2006</strong> insgesamt<br />
258,6 T3; 354,8 T3 wurden verausgabt. Da die Einnahmen aus der<br />
Jagdabgabe in einem Zyklus von drei Jahren stark variieren, ist die<br />
Mehrausgabe insgesamt finanziell abgesichert. Die Tabelle 10/1 listet<br />
die Einzelpositionen auf, die im Jahr <strong>2006</strong> aus der Jagdabgabe finanziert<br />
wurden.<br />
Tab. 10/1: Verwendung der Jagdabgabe im Jahr <strong>2006</strong><br />
Jagdbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong> 17