Erste Hilfe - Gilles Arbeitsschutz...
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Normen, Vorschriften und Gesetze in der <strong>Erste</strong>n <strong>Hilfe</strong><br />
Allgemeine Pflichten des Unternehmers §2(1)<br />
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass:<br />
1. zur <strong>Erste</strong>n <strong>Hilfe</strong> und zur Rettung aus Gefahr<br />
für Leben und Gesundheit<br />
a) die erforderlichen Einrichtungen, insbesondere<br />
Meldeeinrichtungen, Sanitätsräume,<br />
<strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Material, Rettungsgeräte und<br />
Rettungstransportmittel und<br />
b) das erforderliche Personal, insbesondere<br />
Ersthelfer und Betriebssanitäter, zur<br />
Verfügung stehen sowie<br />
2. nach einem Unfall sofort <strong>Erste</strong> <strong>Hilfe</strong> geleistet<br />
und eine erforderliche ärztliche Versorgung<br />
veranlasst wird.<br />
<strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Material<br />
§5 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das<br />
<strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Material jederzeit schnell erreichbar<br />
und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen,<br />
gegen schädigende Einfl üsse geschützt, in<br />
ausreichender Menge bereit<br />
gehalten sowie rechtzeitig ergänzt und erneuert<br />
wird.<br />
Zu§5: Zum <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Material zählen Verbandstoffe,<br />
alle sonstigen Hilfsmittel und medizinischen<br />
Geräte sowie Arzneimittel, soweit sie der<br />
Durchführung der <strong>Erste</strong>n <strong>Hilfe</strong> dienen. Schädigende<br />
Einfl üsse sind z.B. Verunreinigungen, Nässe und<br />
hohe Temperaturen. Das <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Material ist<br />
auch bei Ablauf der Verfallsdaten zu erneuern.<br />
Durch die in der Tabelle dargestellten Richtwerte<br />
werden die Festlegungen der Arbeitsstätten-<br />
Richtlinie ASR39/1, 3„Mittel und Einrichtungen<br />
zur <strong>Erste</strong>n <strong>Hilfe</strong>“ ergänzt.<br />
2 Verbandkästen mit Füllung nach<br />
DIN 13157 können einen Verband -<br />
kasten nach DIN 13169 ersetzen.<br />
Je nach Größe des Betriebes müssen zur Verfügung stehen<br />
Der Preis bezieht sich auf die angegebene Verpackungseinheit (VE).<br />
1. <strong>Hilfe</strong><br />
Sanitätsräume<br />
§4(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass mindestens ein Sanitätsraum oder eine vergleichbare<br />
Einrichtung vorhanden ist, in:<br />
1. einem Betrieb mit mehr als 1000 Versicherten.<br />
2. einem Betrieb mit mehr als 100 Versicherten, wenn seine Art und das Unfallgeschehen nach Art,<br />
Schwere und Zahl der Unfälle einen gesonderten Raum für die <strong>Erste</strong> <strong>Hilfe</strong> erfordern.<br />
3. auf einer Baustelle mit mehr als 50 Versicherten.<br />
Augenspülungen<br />
Augenverletzungen sind gefährlich, sie sind oft zeitkritisch (bei Verätzungen)<br />
und oft sind bereitstehende <strong>Hilfe</strong>n nicht gefüllt, unsteril oder schlicht nicht<br />
vorhanden. Nicht umsonst verschwinden nachfüllbare Augenspülfl aschen<br />
mehr und mehr vom Markt.<br />
Deshalb gilt:<br />
Stationäre Augenspülstationen sind gut, aber zusätzlich sollten in leicht erreichbaren Abständen sterile<br />
Flüssigkeiten bereitstehen. Diese Flüssigkeiten (in Flaschen oder dauerhaft steril und damit langfristig<br />
einsetzbar in Sprühdose) sind der menschlichen Tränenfl üssigkeit nachempfunden, sie enthalten meist<br />
0,9% Kochsalz (NaCl). Damit ist der osmotische Druck im Augeninneren mit dem Außendruck gleich und<br />
nichts diffundiert hinein. Besonders bei Augenverätzungen haben sich so genannte Pufferlösungen als<br />
Mittel der Wahl erwiesen, da sie sowohl Säuren als auch Laugen neutralisieren. Dies ist sogar einer stationären<br />
Augenspülung vorzuziehen, allerdings muss das Augenumfeld von Lauge/Säure befreit werden,<br />
damit diese nicht nachläuft(Spülen zur Seite–nicht über das Gesicht). Pufferlösungen neutralisieren bis zu<br />
millionenfach höher als reines Wasser. Bei Ungelöschtem Brandkalk ist eine Behandlung mit Wasser nicht<br />
empfohlen.<br />
Betriebsart Zahl der Versicherten<br />
Verwaltungs- und<br />
Handelsbetriebe<br />
Herstellungs-,<br />
Verarbeitungs- und<br />
vergleichbare<br />
Betriebe<br />
Baustellen und<br />
baustellenähnliche<br />
Einrichtungen<br />
1-50<br />
51-300<br />
ab 301<br />
dann jede weitere 300<br />
1-20<br />
21-100<br />
ab 100<br />
für je weitere 100 1x DIN 13169<br />
1-10<br />
11-50<br />
ab 51<br />
für je weitere 500 1x DIN 13169<br />
Anzahl Verbandkästen<br />
nach DIN 13157 nach DIN 13169<br />
1<br />
1<br />
2<br />
1<br />
1<br />
1<br />
2<br />
1<br />
1<br />
6-15<br />
Betriebsbedarf Absturzsicherung Fußschutz Bekleidung Hand- und Hautschutz Kopf- und Atemschutz