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Erste Hilfe - Gilles Arbeitsschutz...

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Normen, Vorschriften und Gesetze in der <strong>Erste</strong>n <strong>Hilfe</strong><br />

Allgemeine Pflichten des Unternehmers §2(1)<br />

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass:<br />

1. zur <strong>Erste</strong>n <strong>Hilfe</strong> und zur Rettung aus Gefahr<br />

für Leben und Gesundheit<br />

a) die erforderlichen Einrichtungen, insbesondere<br />

Meldeeinrichtungen, Sanitätsräume,<br />

<strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Material, Rettungsgeräte und<br />

Rettungstransportmittel und<br />

b) das erforderliche Personal, insbesondere<br />

Ersthelfer und Betriebssanitäter, zur<br />

Verfügung stehen sowie<br />

2. nach einem Unfall sofort <strong>Erste</strong> <strong>Hilfe</strong> geleistet<br />

und eine erforderliche ärztliche Versorgung<br />

veranlasst wird.<br />

<strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Material<br />

§5 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das<br />

<strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Material jederzeit schnell erreichbar<br />

und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen,<br />

gegen schädigende Einfl üsse geschützt, in<br />

ausreichender Menge bereit<br />

gehalten sowie rechtzeitig ergänzt und erneuert<br />

wird.<br />

Zu§5: Zum <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Material zählen Verbandstoffe,<br />

alle sonstigen Hilfsmittel und medizinischen<br />

Geräte sowie Arzneimittel, soweit sie der<br />

Durchführung der <strong>Erste</strong>n <strong>Hilfe</strong> dienen. Schädigende<br />

Einfl üsse sind z.B. Verunreinigungen, Nässe und<br />

hohe Temperaturen. Das <strong>Erste</strong>-<strong>Hilfe</strong>-Material ist<br />

auch bei Ablauf der Verfallsdaten zu erneuern.<br />

Durch die in der Tabelle dargestellten Richtwerte<br />

werden die Festlegungen der Arbeitsstätten-<br />

Richtlinie ASR39/1, 3„Mittel und Einrichtungen<br />

zur <strong>Erste</strong>n <strong>Hilfe</strong>“ ergänzt.<br />

2 Verbandkästen mit Füllung nach<br />

DIN 13157 können einen Verband -<br />

kasten nach DIN 13169 ersetzen.<br />

Je nach Größe des Betriebes müssen zur Verfügung stehen<br />

Der Preis bezieht sich auf die angegebene Verpackungseinheit (VE).<br />

1. <strong>Hilfe</strong><br />

Sanitätsräume<br />

§4(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass mindestens ein Sanitätsraum oder eine vergleichbare<br />

Einrichtung vorhanden ist, in:<br />

1. einem Betrieb mit mehr als 1000 Versicherten.<br />

2. einem Betrieb mit mehr als 100 Versicherten, wenn seine Art und das Unfallgeschehen nach Art,<br />

Schwere und Zahl der Unfälle einen gesonderten Raum für die <strong>Erste</strong> <strong>Hilfe</strong> erfordern.<br />

3. auf einer Baustelle mit mehr als 50 Versicherten.<br />

Augenspülungen<br />

Augenverletzungen sind gefährlich, sie sind oft zeitkritisch (bei Verätzungen)<br />

und oft sind bereitstehende <strong>Hilfe</strong>n nicht gefüllt, unsteril oder schlicht nicht<br />

vorhanden. Nicht umsonst verschwinden nachfüllbare Augenspülfl aschen<br />

mehr und mehr vom Markt.<br />

Deshalb gilt:<br />

Stationäre Augenspülstationen sind gut, aber zusätzlich sollten in leicht erreichbaren Abständen sterile<br />

Flüssigkeiten bereitstehen. Diese Flüssigkeiten (in Flaschen oder dauerhaft steril und damit langfristig<br />

einsetzbar in Sprühdose) sind der menschlichen Tränenfl üssigkeit nachempfunden, sie enthalten meist<br />

0,9% Kochsalz (NaCl). Damit ist der osmotische Druck im Augeninneren mit dem Außendruck gleich und<br />

nichts diffundiert hinein. Besonders bei Augenverätzungen haben sich so genannte Pufferlösungen als<br />

Mittel der Wahl erwiesen, da sie sowohl Säuren als auch Laugen neutralisieren. Dies ist sogar einer stationären<br />

Augenspülung vorzuziehen, allerdings muss das Augenumfeld von Lauge/Säure befreit werden,<br />

damit diese nicht nachläuft(Spülen zur Seite–nicht über das Gesicht). Pufferlösungen neutralisieren bis zu<br />

millionenfach höher als reines Wasser. Bei Ungelöschtem Brandkalk ist eine Behandlung mit Wasser nicht<br />

empfohlen.<br />

Betriebsart Zahl der Versicherten<br />

Verwaltungs- und<br />

Handelsbetriebe<br />

Herstellungs-,<br />

Verarbeitungs- und<br />

vergleichbare<br />

Betriebe<br />

Baustellen und<br />

baustellenähnliche<br />

Einrichtungen<br />

1-50<br />

51-300<br />

ab 301<br />

dann jede weitere 300<br />

1-20<br />

21-100<br />

ab 100<br />

für je weitere 100 1x DIN 13169<br />

1-10<br />

11-50<br />

ab 51<br />

für je weitere 500 1x DIN 13169<br />

Anzahl Verbandkästen<br />

nach DIN 13157 nach DIN 13169<br />

1<br />

1<br />

2<br />

1<br />

1<br />

1<br />

2<br />

1<br />

1<br />

6-15<br />

Betriebsbedarf Absturzsicherung Fußschutz Bekleidung Hand- und Hautschutz Kopf- und Atemschutz

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