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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Wesselmann ...

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(8) Eine weitergehende Garantie durch uns o<strong>der</strong> unsere Lieferanten ist nur dann verbindlich,<br />

wenn sie schriftlich abgegeben wurde. Von <strong>der</strong> Garantie ausgeschlossen sind<br />

Komponenten, die <strong>der</strong> Besteller selbst beigestellt hat.<br />

§ 9 Rücktritt<br />

(1) Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor<br />

Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unvermögen unsererseits.<br />

Der Besteller kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung<br />

gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils <strong>der</strong> Lieferung <strong>der</strong> Anzahl nach unmöglich<br />

wird und er ein berechtigtes Interesse an <strong>der</strong> Ablehnung einer Teillieferung hat.<br />

Ist dies nicht <strong>der</strong> Fall, so kann <strong>der</strong> Besteller die Gegenleistung entsprechend min<strong>der</strong>n.<br />

(2) Liegt Leistungsverzug i. S. d. §4 dieser <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong> vor<br />

und gewährt <strong>der</strong> Besteller uns eine angemessene Nachfrist und wird die Nachfrist nicht<br />

eingehalten, so ist <strong>der</strong> Besteller zum Rücktritt berechtigt.<br />

(3) Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges o<strong>der</strong> durch Verschulden<br />

des Bestellers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.<br />

§ 10 Gerichtsstand/Anwendbares Recht<br />

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn <strong>der</strong> Besteller<br />

Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts o<strong>der</strong> ein öffentlich rechtliches<br />

Son<strong>der</strong>vermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz o<strong>der</strong><br />

die Lieferung ausführende Zweignie<strong>der</strong>lassung <strong>der</strong> Firma <strong>Wesselmann</strong> Energiesysteme GmbH<br />

zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.<br />

(2) Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht <strong>der</strong><br />

Bundespublik Deutschland.<br />

§ 11 Teilunwirksamkeit<br />

Sollten eine o<strong>der</strong> mehrere Bestimmungen dieser <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong> ganz<br />

o<strong>der</strong> teilweise unwirksam sein o<strong>der</strong> werden, so wird die Gültigkeit <strong>der</strong> übrigen Bedingungen<br />

dadurch nicht berührt. Anstelle <strong>der</strong> unwirksamen Bestimmungen tritt eine wirksame,<br />

die dem Sinn und Zweck dieser <strong>Geschäftsbedingungen</strong> unter angemessener Wahrung <strong>der</strong><br />

bei<strong>der</strong>seitigen Interessen wirtschaftlich am nächsten kommt.<br />

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