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Verhandlungsschrift - Waizenkirchen

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Herr GV Faltyn fragt an, ob hier über die Vereinbarung von 1999 gesprochen wird. Herr<br />

Bürgermeister bestätigt dies. Weiters möchte GV Faltyn wissen, ob in letzter Zeit noch<br />

einmal mit den Vertragspartnern verhandelt wurde. Was ist der Grund der Ablehnung?<br />

Seiner Meinung hat es wenig Sinn, wenn dieser Kaufvertrag beschlossen wird und dann vom<br />

Vertragspartner nicht unterfertigt werden wird. Er fragt weiters, welche Schritte sich die<br />

Marktgemeinde vorbehalten wird, wenn die Vertragspartner diesen Kaufvertrag nicht<br />

unterschreiben werden.<br />

Herr GV LAbg. Mayr erklärt, dass es Gespräche mit Herrn Wachermayr gibt, aber auch Herr<br />

Mair Josef involviert ist, weil dieser noch Änderungswünsche hätte. Es ist beabsichtigt, durch<br />

diesen Grundkauf die Straße von den Grundstücken Scheuringer und Mair hinweg zu<br />

verlegen. So wird es möglich, mit Herrn Scheuringer Grund zu tauschen. Den Grund hinter<br />

der alten Volksschule, Schulberg 4 soll die Gemeinde bekommen und der Grund vor<br />

Schulberg 6 Herrn Scheuringer zufallen. Herr Mair ist bereit, den Grund auf der anderen<br />

Seite der Straße zu erwerben. Herr Wachermayr befürchtet, den Grund jetzt günstiger<br />

verkaufen zu müssen. Er will die Preisdifferenz von Mair und Scheuringer bezahlt bekommen.<br />

Seiner Information nach, ist Herr Mair bereit, Herr Scheuringer aber nicht. Herr Mair möchte<br />

jedoch noch mit Herrn Scheuringer Gespräche führen. Die nächste Forderung von Herrn<br />

Wachermayr war jene, dass er die Ausgaben für die letzten Bebauungsplanänderung im ÖEK<br />

in der Höhe von ungefähr € 2.000,-- ersetzt haben will. Weiters will er jene € 4.000,-- für die<br />

Errichtung der Parkplätze nicht bezahlen, für die er im Gegenzug die Genehmigung für die<br />

Gastwirtschaft erhalten hat.<br />

Herr Bürgermeister zählt eine weitere Forderung auf, die bereits Gegenstand einer<br />

Aufsichtsbeschwerde gegen Herrn Amtsleiter ist. Herr Wachermayr verlangt eine<br />

Entschädigung für die Grundfläche, welche für die Errichtung der Kramerstraße abgetreten<br />

werden musste.<br />

In weiterer Folge betont Herr Bürgermeister, dass es wichtig ist, dass der Gemeinderat zu<br />

dem steht, was bereits mehrfach im Gemeinderat beschlossen wurde, zB Kenntnisnahme der<br />

Vereinbarung, Grundtausch der Fläche des Wohnblockes.... Der Gemeinderat soll nun ja zum<br />

Kaufvertrag, der ausformulierten Vereinbarung sagen. Herrn Wachermayr soll dann eine Frist<br />

zur Unterfertigung gegeben werden.<br />

Mit Hilfe dieses Vertrages könnte die Gemeinde mit außenstehender Hilfe diesen Beschluss<br />

herbeiführen, wenn die Frist nicht eingehalten wird.<br />

Herr GR Ehrengruber sagt, dass die Gemeinde gezwungen ist, einen Grundpreis von fast<br />

€ 70,-- zu zahlen, wenn auf die Forderungen eingegangen wird.<br />

Herr Bürgermeister entgegnet, dass mit diesem Kaufvertrag seine Forderungen unwirksam<br />

gemacht werden sollen.<br />

Herr GR Reichert fragt an, wieso jetzt ein Kaufvertrag erstellt werden soll, wenn bereits eine<br />

unterschriebener Vertrag existiert.<br />

Herr Bürgermeister erklärt, dass eine rechtsgültige Vereinbarung über Fläche und Preis<br />

unterzeichnet von Herrn Wachermayr und seiner Tochter existiert, aber der Kaufvertrag jetzt<br />

abgeschlossen werden soll.<br />

Herr GV Faltyn ist der Meinung, dass sich die Gemeinde auf einen längeren Rechtsstreit<br />

einstellen kann.<br />

Für Herrn GR Aumayr bedeutet dies in aller Konsequenz, dass die Gemeinde die Einhaltung<br />

der Vereinbarung einklagt. Er empfindet, dass man sich nun gegenseitig einmauert.<br />

Herr Bürgermeister ruft die Gemeinderäte zum Vorschlag einer Alternative oder eines<br />

Gegenvorschlages auf.

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