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Download - Besteuerung von Hochschulen

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Leistungsbezüge<br />

ge<br />

Rechnung<br />

Eine Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV berechtigt zum<br />

Vorsteuerabzug, wenn sie folgende Angaben enthält:<br />

10 Jahre<br />

‣ Name und Anschrift des Leistungsgebers<br />

‣ Ausstellungsdatum<br />

‣ bei Liefergegenständen: Menge und handelsübliche Bezeichnung<br />

‣ bei sonstigen Leistungen: Art und Umfang<br />

‣ Bruttoentgelt<br />

‣ Steuersatz<br />

‣ (Hinweis auf eine Steuerbefreiung)<br />

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