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Garser Infoblatt 08-2013 - Gars a. Inn

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Ausgabe <strong>08</strong>/August <strong>2013</strong><br />

5. Zuschussantrag Kath. Dorf- und Betriebshilfe GmbH in<br />

Bayern - Station Rosenheim<br />

Dem Antrag wurde nicht stattgegeben.<br />

6. Zuschussantrag der Kirchenstiftung Maria Himmelfahrt in<br />

Au a. <strong>Inn</strong> zur konstruktiven Sicherung des Hochaltars in der<br />

Pfarrkirche<br />

Der Markt <strong>Gars</strong> a. <strong>Inn</strong> gewährt einen Zuschuss in Höhe von<br />

1.207,00 €. Es ist damit die Erwartung verbunden, dass sich das<br />

Erzbischöfliche Ordinariat bei Verhandlungen insbesondere in<br />

Grundstücksangelegenheiten konzilianter verhält.<br />

7. Antrag der Krieger- und Soldatenkameradschaft Lengmoos<br />

auf Übernahme der Materialkosten zur Sanierung des Vorplatzes<br />

am Kriegerdenkmal<br />

Der Markt <strong>Gars</strong> a. <strong>Inn</strong> gewährt für die Materialkosten einen Zuschuss<br />

in Höhe von bis zu 1.400,00 €. Zur Auszahlung des Zuschusses<br />

ist die Materialkostenrechnung vorzulegen.<br />

8. Zuschussantrag der St. Ulrich Schützen Huttenstätt e.V. zum<br />

Neubau eines Schützenheimes<br />

Die Gewährung eines Zuschusses wurde grundsätzlich befürwortet<br />

und in Aussicht gestellt. Zur Festlegung der Höhe des Zuschusses<br />

wurden die Antragsteller aufgefordert, einen Finanzierungsplan<br />

vorzulegen.<br />

9. Beratung über den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre<br />

<strong>2013</strong> und 2014 und Beschlussempfehlung über die Haushaltssatzung,<br />

den Finanzplan und den Stellenplan für die Haushaltsjahre<br />

<strong>2013</strong> und 2014<br />

Der Ausschuss beschloss, den Haushaltsentwurf für die Haushaltsjahre<br />

<strong>2013</strong> und 2014, insbesondere die Haushaltssatzung, den<br />

Haushaltsplan, den Finanzplan und den Stellenplan für die Haushaltsjahre<br />

<strong>2013</strong> und 2014 dem Marktgemeinderat mit der Empfehlung<br />

zur Beschlussfassung vorzulegen.<br />

Aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom<br />

10.07.<strong>2013</strong><br />

1. Erweiterung Bebauungsplan Gewerbegebiet Lengmoos<br />

Mit der Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet<br />

Lengmoos um das Grundstück Fl.Nr. 276 Gmkg. Lengmoos bestand<br />

Einverständnis. Die entsprechenden Ausgleichsflächen hat<br />

der Antragsteller beizubringen. Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens<br />

hat der Antragsteller zu tragen. Mit den Architektenleistungen<br />

wird das Arch.Büro Schwarzenbeck, Schwindegg beauftragt.<br />

2. Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2009<br />

und 2010 mit Feststellung der Jahresrechnungen 2009 und<br />

2010 und Beschlussfassung über die Entlastung<br />

Die Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 wurden<br />

wie von der Verwaltung aufgestellt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO<br />

festgestellt und die Entlastung erteilt.<br />

3. Beratung über den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre<br />

<strong>2013</strong> und 2014 und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung,<br />

den Finanzplan und den Stellenplan für die Haushaltsjahre<br />

<strong>2013</strong> und 2014<br />

Nach Beratung über den Haushaltsplan beschloss der Marktgemeinderat<br />

die Haushaltssatzung des Marktes <strong>Gars</strong> a. <strong>Inn</strong> für die<br />

Haushaltsjahre <strong>2013</strong> und 2014.<br />

Die Finanzplanung gem. Art. 70 GO, § 2 Abs. 2 Nr. 6 und § 24<br />

Abs. 1 KommHV wurde mit dem Finanzplan jeweils für die Haushaltsjahre<br />

2012 bis 2016 beschlossen.<br />

Der Stellenplan für die Haushaltsjahre <strong>2013</strong> und 2014 wurde gemäß<br />

der dieser Niederschrift beschlossen.<br />

Gemeinderatssitzung in <strong>Gars</strong> am <strong>Inn</strong><br />

Die Gemeinderatssitzungen des Marktgemeinderates <strong>Gars</strong> a. <strong>Inn</strong> finden in<br />

der Regel am 2. Mittwoch im Monat statt.<br />

Anträge, die in einer Gemeinderatssitzung behandelt werden sollen, müssen<br />

spätestens bis zum 12. Tag vor der Sitzung beim Ersten Bürgermeister<br />

eingereicht werden.<br />

Veranstaltungen 2014<br />

Damit wir in unserer Gemeinde Ihre Veranstaltungen im Jahr 2014<br />

korrekt veröffentlichen und in unserem Veranstaltungskalender<br />

eintragen können, möchten wir Sie bitten uns die relevanten Veranstaltungen<br />

mitzuteilen.<br />

Schulweghelfer gesucht!<br />

Für die Bushaltestelle in <strong>Gars</strong> a. <strong>Inn</strong>, Hauptstraße werden ab September<br />

in der Zeit von 07.15 Uhr – <strong>08</strong>.00 Uhr wieder Schulweghelfer<br />

gesucht. Grundschüler, vor allem Erstklässler sind oft noch<br />

nicht in der Lage, Gefahren des Straßenverkehrs immer richtig<br />

einzuschätzen. Ihre Kinder benötigen deshalb bei der Bewältigung<br />

des Schulweges Unterstützung von Erwachsenen. Jeder Helfer ist<br />

wichtig und erhöht die Sicherheit der Kinder. Eine Ausrüstung<br />

wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Für die Zeit der ehrenamtlichen<br />

Tätigkeit besteht Unfall- und Versicherungsschutz.<br />

Fristen nach Wohnungswechsel<br />

<strong>Inn</strong>erhalb von einer Woche nach dem Umzug muss man sich ummelden.<br />

So sieht es der Gesetzgeber vor. Ein Aufkleber auf dem<br />

Personalausweis macht dann die neue Adresse kenntlich – das gilt<br />

auch für den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat, wobei<br />

hier die neue Adresse zusätzlich auf dem Chip gespeichert wird.<br />

Mit dem aktualisierten Ausweis können Fahrzeughalter dann gleich<br />

zum Straßenverkehrsamt gehen und ihr Auto ummelden. Liegt das<br />

neue Zuhause in einem anderen Kfz-Zulassungsgebiet, dann wird<br />

auch die Versicherungsprämie neu festgelegt. Zum Ummelden<br />

benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)<br />

vom Versicherer.<br />

Nachrichten anderer Stellen<br />

und Behörden<br />

Betreuungsgeld<br />

Am 01.<strong>08</strong>.<strong>2013</strong> tritt das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes<br />

in Kraft. Dieses wird für Kinder die ab dem 01. August<br />

2012 geboren sind bezahlt und dient zur Unterstützung der Eltern,<br />

welche ihr ein- oder zweijähriges Kind selbst betreuen. Das ZBFS<br />

(Zentrum Bayern Familie und Soziales) wird allen Eltern, die in<br />

Bayern wohnen und in Bayern Elterngeld beantragt haben, das<br />

Antragsformular rechtzeitig vor dem Bezugsbeginn des Betreuungsgeldes<br />

übersenden. Die Höhe des Betreuungsgeldes beträgt ab<br />

01.<strong>08</strong>.<strong>2013</strong> 100 € pro Monat, ab 01.<strong>08</strong>.2014 150 € pro Monat und<br />

wird längstens für 22 Lebensmonate je Kind gezahlt. Es kann<br />

rückwirkend nur für drei (Lebens-)Monate vor Beginn des Monats<br />

gezahlt werden, in dem der Antrag eingegangen ist. Weitere Infos<br />

erhalten Sie auf der Internetseite www.betreuungsgeld.bayern.de.<br />

Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Servicetelefon des ZBFS:<br />

0931 32 09 09 29.<br />

Maschinenring übernimmt Einsatzleitung der<br />

Dorfhelferinnen<br />

Dem Maschinen- und Betriebshilfsring wurde die Einsatzleitung<br />

der Dorfhelferinnen in den Landkreisen Altötting und Mühldorf<br />

zum 01.06.<strong>2013</strong> übertragen. Wir freuen uns, dass jetzt die Planung<br />

für haupt- und nebenberufliche Kräfte beim MR unter einem Dach<br />

ist und sind davon überzeugt, dass es für Sie viele Vorteile bringt,<br />

wenn Sie eine Aushilfskraft benötigen. Wir sind jetzt deutlich<br />

flexibler und können Ihnen noch schneller die für Sie passende<br />

Einsatzkraft vermitteln: Je nach Art und Umfang des Einsatzes<br />

Haupt- oder Nebenberuflich. Ihre Ansprechpartnerin dafür ist<br />

beim MR Erika Unterstraßer (Tel. <strong>08</strong>631/3623-15).<br />

Melden Sie sich bei uns, wenn Sie eine Aushilfe benötigen, egal ob<br />

für Hof und Feld, für den Haushalt, für die Kinderbetreuung...<br />

Natürlich sind wir Ihnen weiterhin bei der Abwicklung der gesamten<br />

Formalitäten behilflich: Für Antragsstellung, Stundenerhöhungen,<br />

Verlängerungsmeldungen, Abrechnung usw. Wenn es sich<br />

um einen Sozialeinsatz handelt, d. h. die Kosten der Betriebs- und<br />

Haushaltshilfe werden von der Krankenkasse, Alterskasse oder<br />

Berufsgenossenschaft übernommen, muss die jeweilige Aushilfskraft<br />

umgehend gemeldet werden! Die Kosten werden erst ab<br />

Meldedatum von der Kasse übernommen! Wurde die Aushilfskraft<br />

von uns vermittelt, erledigen wir das natürlich. Probleme gibt es<br />

aber oftmals, wenn jemand selbst mit einer Aushilfe einen Einsatz<br />

vereinbart und uns nicht Bescheid gibt. Erfahren wir dies erst Tage<br />

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