Garser Infoblatt 08-2013 - Gars a. Inn
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Ausgabe <strong>08</strong>/August <strong>2013</strong><br />
5. Zuschussantrag Kath. Dorf- und Betriebshilfe GmbH in<br />
Bayern - Station Rosenheim<br />
Dem Antrag wurde nicht stattgegeben.<br />
6. Zuschussantrag der Kirchenstiftung Maria Himmelfahrt in<br />
Au a. <strong>Inn</strong> zur konstruktiven Sicherung des Hochaltars in der<br />
Pfarrkirche<br />
Der Markt <strong>Gars</strong> a. <strong>Inn</strong> gewährt einen Zuschuss in Höhe von<br />
1.207,00 €. Es ist damit die Erwartung verbunden, dass sich das<br />
Erzbischöfliche Ordinariat bei Verhandlungen insbesondere in<br />
Grundstücksangelegenheiten konzilianter verhält.<br />
7. Antrag der Krieger- und Soldatenkameradschaft Lengmoos<br />
auf Übernahme der Materialkosten zur Sanierung des Vorplatzes<br />
am Kriegerdenkmal<br />
Der Markt <strong>Gars</strong> a. <strong>Inn</strong> gewährt für die Materialkosten einen Zuschuss<br />
in Höhe von bis zu 1.400,00 €. Zur Auszahlung des Zuschusses<br />
ist die Materialkostenrechnung vorzulegen.<br />
8. Zuschussantrag der St. Ulrich Schützen Huttenstätt e.V. zum<br />
Neubau eines Schützenheimes<br />
Die Gewährung eines Zuschusses wurde grundsätzlich befürwortet<br />
und in Aussicht gestellt. Zur Festlegung der Höhe des Zuschusses<br />
wurden die Antragsteller aufgefordert, einen Finanzierungsplan<br />
vorzulegen.<br />
9. Beratung über den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre<br />
<strong>2013</strong> und 2014 und Beschlussempfehlung über die Haushaltssatzung,<br />
den Finanzplan und den Stellenplan für die Haushaltsjahre<br />
<strong>2013</strong> und 2014<br />
Der Ausschuss beschloss, den Haushaltsentwurf für die Haushaltsjahre<br />
<strong>2013</strong> und 2014, insbesondere die Haushaltssatzung, den<br />
Haushaltsplan, den Finanzplan und den Stellenplan für die Haushaltsjahre<br />
<strong>2013</strong> und 2014 dem Marktgemeinderat mit der Empfehlung<br />
zur Beschlussfassung vorzulegen.<br />
Aus der Sitzung des Marktgemeinderates vom<br />
10.07.<strong>2013</strong><br />
1. Erweiterung Bebauungsplan Gewerbegebiet Lengmoos<br />
Mit der Erweiterung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet<br />
Lengmoos um das Grundstück Fl.Nr. 276 Gmkg. Lengmoos bestand<br />
Einverständnis. Die entsprechenden Ausgleichsflächen hat<br />
der Antragsteller beizubringen. Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens<br />
hat der Antragsteller zu tragen. Mit den Architektenleistungen<br />
wird das Arch.Büro Schwarzenbeck, Schwindegg beauftragt.<br />
2. Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2009<br />
und 2010 mit Feststellung der Jahresrechnungen 2009 und<br />
2010 und Beschlussfassung über die Entlastung<br />
Die Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 wurden<br />
wie von der Verwaltung aufgestellt gemäß Art. 102 Abs. 3 GO<br />
festgestellt und die Entlastung erteilt.<br />
3. Beratung über den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre<br />
<strong>2013</strong> und 2014 und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung,<br />
den Finanzplan und den Stellenplan für die Haushaltsjahre<br />
<strong>2013</strong> und 2014<br />
Nach Beratung über den Haushaltsplan beschloss der Marktgemeinderat<br />
die Haushaltssatzung des Marktes <strong>Gars</strong> a. <strong>Inn</strong> für die<br />
Haushaltsjahre <strong>2013</strong> und 2014.<br />
Die Finanzplanung gem. Art. 70 GO, § 2 Abs. 2 Nr. 6 und § 24<br />
Abs. 1 KommHV wurde mit dem Finanzplan jeweils für die Haushaltsjahre<br />
2012 bis 2016 beschlossen.<br />
Der Stellenplan für die Haushaltsjahre <strong>2013</strong> und 2014 wurde gemäß<br />
der dieser Niederschrift beschlossen.<br />
Gemeinderatssitzung in <strong>Gars</strong> am <strong>Inn</strong><br />
Die Gemeinderatssitzungen des Marktgemeinderates <strong>Gars</strong> a. <strong>Inn</strong> finden in<br />
der Regel am 2. Mittwoch im Monat statt.<br />
Anträge, die in einer Gemeinderatssitzung behandelt werden sollen, müssen<br />
spätestens bis zum 12. Tag vor der Sitzung beim Ersten Bürgermeister<br />
eingereicht werden.<br />
Veranstaltungen 2014<br />
Damit wir in unserer Gemeinde Ihre Veranstaltungen im Jahr 2014<br />
korrekt veröffentlichen und in unserem Veranstaltungskalender<br />
eintragen können, möchten wir Sie bitten uns die relevanten Veranstaltungen<br />
mitzuteilen.<br />
Schulweghelfer gesucht!<br />
Für die Bushaltestelle in <strong>Gars</strong> a. <strong>Inn</strong>, Hauptstraße werden ab September<br />
in der Zeit von 07.15 Uhr – <strong>08</strong>.00 Uhr wieder Schulweghelfer<br />
gesucht. Grundschüler, vor allem Erstklässler sind oft noch<br />
nicht in der Lage, Gefahren des Straßenverkehrs immer richtig<br />
einzuschätzen. Ihre Kinder benötigen deshalb bei der Bewältigung<br />
des Schulweges Unterstützung von Erwachsenen. Jeder Helfer ist<br />
wichtig und erhöht die Sicherheit der Kinder. Eine Ausrüstung<br />
wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Für die Zeit der ehrenamtlichen<br />
Tätigkeit besteht Unfall- und Versicherungsschutz.<br />
Fristen nach Wohnungswechsel<br />
<strong>Inn</strong>erhalb von einer Woche nach dem Umzug muss man sich ummelden.<br />
So sieht es der Gesetzgeber vor. Ein Aufkleber auf dem<br />
Personalausweis macht dann die neue Adresse kenntlich – das gilt<br />
auch für den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat, wobei<br />
hier die neue Adresse zusätzlich auf dem Chip gespeichert wird.<br />
Mit dem aktualisierten Ausweis können Fahrzeughalter dann gleich<br />
zum Straßenverkehrsamt gehen und ihr Auto ummelden. Liegt das<br />
neue Zuhause in einem anderen Kfz-Zulassungsgebiet, dann wird<br />
auch die Versicherungsprämie neu festgelegt. Zum Ummelden<br />
benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)<br />
vom Versicherer.<br />
Nachrichten anderer Stellen<br />
und Behörden<br />
Betreuungsgeld<br />
Am 01.<strong>08</strong>.<strong>2013</strong> tritt das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes<br />
in Kraft. Dieses wird für Kinder die ab dem 01. August<br />
2012 geboren sind bezahlt und dient zur Unterstützung der Eltern,<br />
welche ihr ein- oder zweijähriges Kind selbst betreuen. Das ZBFS<br />
(Zentrum Bayern Familie und Soziales) wird allen Eltern, die in<br />
Bayern wohnen und in Bayern Elterngeld beantragt haben, das<br />
Antragsformular rechtzeitig vor dem Bezugsbeginn des Betreuungsgeldes<br />
übersenden. Die Höhe des Betreuungsgeldes beträgt ab<br />
01.<strong>08</strong>.<strong>2013</strong> 100 € pro Monat, ab 01.<strong>08</strong>.2014 150 € pro Monat und<br />
wird längstens für 22 Lebensmonate je Kind gezahlt. Es kann<br />
rückwirkend nur für drei (Lebens-)Monate vor Beginn des Monats<br />
gezahlt werden, in dem der Antrag eingegangen ist. Weitere Infos<br />
erhalten Sie auf der Internetseite www.betreuungsgeld.bayern.de.<br />
Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Servicetelefon des ZBFS:<br />
0931 32 09 09 29.<br />
Maschinenring übernimmt Einsatzleitung der<br />
Dorfhelferinnen<br />
Dem Maschinen- und Betriebshilfsring wurde die Einsatzleitung<br />
der Dorfhelferinnen in den Landkreisen Altötting und Mühldorf<br />
zum 01.06.<strong>2013</strong> übertragen. Wir freuen uns, dass jetzt die Planung<br />
für haupt- und nebenberufliche Kräfte beim MR unter einem Dach<br />
ist und sind davon überzeugt, dass es für Sie viele Vorteile bringt,<br />
wenn Sie eine Aushilfskraft benötigen. Wir sind jetzt deutlich<br />
flexibler und können Ihnen noch schneller die für Sie passende<br />
Einsatzkraft vermitteln: Je nach Art und Umfang des Einsatzes<br />
Haupt- oder Nebenberuflich. Ihre Ansprechpartnerin dafür ist<br />
beim MR Erika Unterstraßer (Tel. <strong>08</strong>631/3623-15).<br />
Melden Sie sich bei uns, wenn Sie eine Aushilfe benötigen, egal ob<br />
für Hof und Feld, für den Haushalt, für die Kinderbetreuung...<br />
Natürlich sind wir Ihnen weiterhin bei der Abwicklung der gesamten<br />
Formalitäten behilflich: Für Antragsstellung, Stundenerhöhungen,<br />
Verlängerungsmeldungen, Abrechnung usw. Wenn es sich<br />
um einen Sozialeinsatz handelt, d. h. die Kosten der Betriebs- und<br />
Haushaltshilfe werden von der Krankenkasse, Alterskasse oder<br />
Berufsgenossenschaft übernommen, muss die jeweilige Aushilfskraft<br />
umgehend gemeldet werden! Die Kosten werden erst ab<br />
Meldedatum von der Kasse übernommen! Wurde die Aushilfskraft<br />
von uns vermittelt, erledigen wir das natürlich. Probleme gibt es<br />
aber oftmals, wenn jemand selbst mit einer Aushilfe einen Einsatz<br />
vereinbart und uns nicht Bescheid gibt. Erfahren wir dies erst Tage<br />
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