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Gewerbesteuer? Nein, danke! (Ich bin Freiberufler)

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<strong>Gewerbesteuer</strong>? <strong>Nein</strong>, <strong>danke</strong> !<br />

Rentenversicherung-/pflicht:<br />

Nichtverkammerte <strong>Freiberufler</strong>n, die<br />

nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI über die<br />

Deutsche Rentenversicherung<br />

Bund<br />

(ehemals Bundesversicherungsanstalt<br />

für Angestellte (BfA)<br />

rentenversicherungspflichtig sind, da<br />

sie laut Gesetzgeber als sozial<br />

schutzbedürftig gelten. Zu diesem<br />

Personenkreis zählen:<br />

- Lehrer, Erzieher, wenn diese ohne<br />

versicherungspflichtigen Arbeitnehmer tätig<br />

sind<br />

- Pflegepersonen ohne<br />

versicherungspflichtigen Arbeitnehmer<br />

- Physiotherapeuten sind<br />

versicherungspflichtig, da<br />

weisungsabhängig (vom Arzt überwiesen),<br />

Logopäden sind nicht<br />

versicherungspflichtig, da selbstständig und<br />

nicht weisungsabhängig<br />

- Hebammen und Ent<strong>bin</strong>dungspfleger<br />

- Seelotsen<br />

- Künstler und Publizisten (über die<br />

Künstlersozialkasse)<br />

- Hausgewerbetreibende<br />

- Küstenschiffer und Küstenfischer<br />

- bestimmte Handwerker<br />

- Arbeitnehmerähnliche Selbstständige:<br />

Selbstständige ohne versicherungspflichtige<br />

Arbeitnehmer, die auf Dauer und im<br />

Wesentlichen nur für einen Auftraggeber<br />

tätig sind

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