Gewerbesteuer? Nein, danke! (Ich bin Freiberufler)
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<strong>Gewerbesteuer</strong>? <strong>Nein</strong>, <strong>danke</strong> !<br />
Rentenversicherung-/pflicht:<br />
Nichtverkammerte <strong>Freiberufler</strong>n, die<br />
nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI über die<br />
Deutsche Rentenversicherung<br />
Bund<br />
(ehemals Bundesversicherungsanstalt<br />
für Angestellte (BfA)<br />
rentenversicherungspflichtig sind, da<br />
sie laut Gesetzgeber als sozial<br />
schutzbedürftig gelten. Zu diesem<br />
Personenkreis zählen:<br />
- Lehrer, Erzieher, wenn diese ohne<br />
versicherungspflichtigen Arbeitnehmer tätig<br />
sind<br />
- Pflegepersonen ohne<br />
versicherungspflichtigen Arbeitnehmer<br />
- Physiotherapeuten sind<br />
versicherungspflichtig, da<br />
weisungsabhängig (vom Arzt überwiesen),<br />
Logopäden sind nicht<br />
versicherungspflichtig, da selbstständig und<br />
nicht weisungsabhängig<br />
- Hebammen und Ent<strong>bin</strong>dungspfleger<br />
- Seelotsen<br />
- Künstler und Publizisten (über die<br />
Künstlersozialkasse)<br />
- Hausgewerbetreibende<br />
- Küstenschiffer und Küstenfischer<br />
- bestimmte Handwerker<br />
- Arbeitnehmerähnliche Selbstständige:<br />
Selbstständige ohne versicherungspflichtige<br />
Arbeitnehmer, die auf Dauer und im<br />
Wesentlichen nur für einen Auftraggeber<br />
tätig sind