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LMJ-Kalender-Download - Landesmusikjugend Hessen eV

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JUGENDLEITERINNEN-CARD<br />

eine Karte, die sich lohnt!<br />

Die Juleica, als bundesweit einheitliche Card für<br />

JugendleiterInnen, wurde aus drei wichtigen<br />

Gründen eingeführt:<br />

• Sie ist amtliches Ausweisdokument, das ihre<br />

BesitzerinIn als JugendleiterIn ausweist.<br />

• Sie soll durch die Verpflichtung zum Besuch von<br />

Weiterbildungsseminaren zur Qualifizierung von<br />

JugendleiterIn beitragen.<br />

• Sie soll ehrenamtliches-freiwilliges Engagement<br />

stärken wie auch zur Anerkennung dieses<br />

Engagements beitragen, indem sie zur Inanspruchnahme<br />

von an die Juleica geknüpften<br />

Vergünstigungen berechtigt.<br />

Die Juleica kann jede/r erhalten, der/die als JugendleiterIn<br />

in der außerschulischen Kinder- und<br />

Jugendarbeit bei einem dem Hessischen Jugendring<br />

angehörigen Jugendverband, für einen nach<br />

§ 75 KJHG anerkannten Träger der öffentlichen<br />

Jugendhilfe tätig ist.<br />

FÜR DIE AUSSTELLUNG DER CARD GELTEN<br />

FOLGENDE BESTIMMUNGEN:<br />

1. Die Card ist in erster Linie für ehrenamtliche<br />

MitarbeiterInnen in der Kinder- und Jugendarbeit<br />

bestimmt.<br />

Sie kann auch für neben- und hauptberufliche<br />

MitarbeiterInnen ausgestellt werden, soweit sie<br />

wie JugendleiterInnen tätig werden.<br />

2. Voraussetzung für die Ausstellung ist, dass<br />

der/die JugenleiterIn für einen anerkannten<br />

Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des<br />

§ 75 SGB VIII bzw. für eine nach den Richtlinien<br />

für die Anerkennung der Förderungswürdigkeit<br />

von Jugendgemeinschaften anerkannte<br />

Jugendgemeinschaft oder für einen Träger der<br />

öffentlichen Jugendhilfe tätig ist.<br />

3.Der/die JugendleiterIn muss über pädagogische<br />

und rechtliche Kenntnisse im Umgang mit Kindern<br />

und Jugendlichen verfügen und in der<br />

Lage sein, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern<br />

und Jugendlichen zu gestalten. Soweit<br />

pädagogische und rechtliche Kenntnisse nicht<br />

durch Berufsausbildung oder Studium erworben<br />

sind, ist die Teilnahme an einer JugendleiterInnenausbildung<br />

erforderlich (siehe Seite 10 Mindeststandards).<br />

ZUSTÄNDIGKEIT UND VERFAHREN<br />

1. Die Card wird auf Antrag ausgestellt. Langjährige,<br />

ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit<br />

tätige Personen, können bei Bestätigung<br />

ihres Engagements durch den<br />

anerkannten Träger der Jugendhilfe (z.B. <strong>Landesmusikjugend</strong><br />

<strong>Hessen</strong> e.V.) einen Antrag auf<br />

Ausstellung der Card bei ihrem zuständigen<br />

Kreisjugendamt stellen.<br />

2. Die Card besitzt eine Gültigkeitsdauer von<br />

3 Jahren. Nach Ablauf dieser Dauer ist eine<br />

Neubeantragung möglich. Grundlage hierfür ist<br />

die Teilnahme an einem Fortbildungsangebot.<br />

3. Die Card ist an das jeweilige Kreisjugendamt<br />

zurückzugeben, wenn die für die Ausstellung<br />

gegebenen Voraussetzungen weggefallen sind.<br />

Dasselbe gilt bei Missbrauch durch die/den InhaberIn<br />

oder bei bekannt werden von Tatsachen,<br />

die die Annahme rechtfertigen, dass die<br />

Ausstellung der Card auf unrichtigen Feststellungen<br />

oder Angaben beruht.<br />

Welche Vergünstigungen wünschen sich JugendleiterInnen?<br />

Wünsche und Anregungen zu diesem<br />

Thema können schriftlich bei der Geschäftsstelle<br />

der <strong>Landesmusikjugend</strong> <strong>Hessen</strong> e.V. eingebracht<br />

werden. Diese Informationen gehen dann gesammelt<br />

an den Hessischen Jugendring.<br />

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