LMJ-Kalender-Download - Landesmusikjugend Hessen eV
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JUGENDLEITERINNEN-CARD<br />
eine Karte, die sich lohnt!<br />
Die Juleica, als bundesweit einheitliche Card für<br />
JugendleiterInnen, wurde aus drei wichtigen<br />
Gründen eingeführt:<br />
• Sie ist amtliches Ausweisdokument, das ihre<br />
BesitzerinIn als JugendleiterIn ausweist.<br />
• Sie soll durch die Verpflichtung zum Besuch von<br />
Weiterbildungsseminaren zur Qualifizierung von<br />
JugendleiterIn beitragen.<br />
• Sie soll ehrenamtliches-freiwilliges Engagement<br />
stärken wie auch zur Anerkennung dieses<br />
Engagements beitragen, indem sie zur Inanspruchnahme<br />
von an die Juleica geknüpften<br />
Vergünstigungen berechtigt.<br />
Die Juleica kann jede/r erhalten, der/die als JugendleiterIn<br />
in der außerschulischen Kinder- und<br />
Jugendarbeit bei einem dem Hessischen Jugendring<br />
angehörigen Jugendverband, für einen nach<br />
§ 75 KJHG anerkannten Träger der öffentlichen<br />
Jugendhilfe tätig ist.<br />
FÜR DIE AUSSTELLUNG DER CARD GELTEN<br />
FOLGENDE BESTIMMUNGEN:<br />
1. Die Card ist in erster Linie für ehrenamtliche<br />
MitarbeiterInnen in der Kinder- und Jugendarbeit<br />
bestimmt.<br />
Sie kann auch für neben- und hauptberufliche<br />
MitarbeiterInnen ausgestellt werden, soweit sie<br />
wie JugendleiterInnen tätig werden.<br />
2. Voraussetzung für die Ausstellung ist, dass<br />
der/die JugenleiterIn für einen anerkannten<br />
Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des<br />
§ 75 SGB VIII bzw. für eine nach den Richtlinien<br />
für die Anerkennung der Förderungswürdigkeit<br />
von Jugendgemeinschaften anerkannte<br />
Jugendgemeinschaft oder für einen Träger der<br />
öffentlichen Jugendhilfe tätig ist.<br />
3.Der/die JugendleiterIn muss über pädagogische<br />
und rechtliche Kenntnisse im Umgang mit Kindern<br />
und Jugendlichen verfügen und in der<br />
Lage sein, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern<br />
und Jugendlichen zu gestalten. Soweit<br />
pädagogische und rechtliche Kenntnisse nicht<br />
durch Berufsausbildung oder Studium erworben<br />
sind, ist die Teilnahme an einer JugendleiterInnenausbildung<br />
erforderlich (siehe Seite 10 Mindeststandards).<br />
ZUSTÄNDIGKEIT UND VERFAHREN<br />
1. Die Card wird auf Antrag ausgestellt. Langjährige,<br />
ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit<br />
tätige Personen, können bei Bestätigung<br />
ihres Engagements durch den<br />
anerkannten Träger der Jugendhilfe (z.B. <strong>Landesmusikjugend</strong><br />
<strong>Hessen</strong> e.V.) einen Antrag auf<br />
Ausstellung der Card bei ihrem zuständigen<br />
Kreisjugendamt stellen.<br />
2. Die Card besitzt eine Gültigkeitsdauer von<br />
3 Jahren. Nach Ablauf dieser Dauer ist eine<br />
Neubeantragung möglich. Grundlage hierfür ist<br />
die Teilnahme an einem Fortbildungsangebot.<br />
3. Die Card ist an das jeweilige Kreisjugendamt<br />
zurückzugeben, wenn die für die Ausstellung<br />
gegebenen Voraussetzungen weggefallen sind.<br />
Dasselbe gilt bei Missbrauch durch die/den InhaberIn<br />
oder bei bekannt werden von Tatsachen,<br />
die die Annahme rechtfertigen, dass die<br />
Ausstellung der Card auf unrichtigen Feststellungen<br />
oder Angaben beruht.<br />
Welche Vergünstigungen wünschen sich JugendleiterInnen?<br />
Wünsche und Anregungen zu diesem<br />
Thema können schriftlich bei der Geschäftsstelle<br />
der <strong>Landesmusikjugend</strong> <strong>Hessen</strong> e.V. eingebracht<br />
werden. Diese Informationen gehen dann gesammelt<br />
an den Hessischen Jugendring.<br />
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