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L<strong>AG</strong>EBERICHT <strong>zum</strong> <strong>31</strong>.12.2011 Seite 14<br />

<strong>Vtion</strong> <strong>Wireless</strong> <strong>Technology</strong> <strong>AG</strong>, 60327 Frankfurt am Main<br />

Vorstand<br />

Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt. Der Vorstand leitet das<br />

Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Vorstand legt die strategischen Ziele, die<br />

Hauptgeschäftsstrategie, die Politik und Organisation des Konzerns fest. Hierzu zählen die<br />

Leitung des Konzerns, die Verwaltungs- und Investitionsstrategie in Verbindung mit den<br />

Finanzmitteln, die Entwicklung der Personalstrategie, die Einstellung von Führungskräften<br />

und die Präsentation des <strong>Vtion</strong>-Konzerns auf dem Kapitalmarkt und in der Öffentlichkeit.<br />

Der Vorstand der <strong>Vtion</strong> <strong>Wireless</strong> <strong>Technology</strong> <strong>AG</strong> besteht aus fünf Mitgliedern. Die aktuellen<br />

Mitglieder des Vorstands sind Herr Chen Guoping (Vorsitzender und Chief Executive<br />

Officer), Herr He Zhihong, Herr Zheng Hongbo, Frau Fei Ping und Herr Ding Chaojie.<br />

Der Vorstand ist verpflichtet, den Aufsichtsrat über alle für den <strong>Vtion</strong>-Konzern relevanten<br />

Fragen regelmäßig, zeitnah und umfassend zu informieren. Diese Informationen umfassen<br />

die geplante Geschäftsstrategie, die Rentabilität des Konzerns, die Entwicklung der<br />

Geschäftstätigkeit in der jüngsten Vergangenheit, die Finanzlage und die wirtschaftliche<br />

Position des Unternehmens, die Planung, die aktuelle Risikolage, das Risikomanagement<br />

sowie die Beachtung der Gesetze und die Einhaltung von Richtlinien. Bei bedeutenden<br />

Angelegenheiten muss der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden unverzüglich<br />

informieren.<br />

Für bestimmte geschäftliche Transaktionen und Maßnahmen, die in der Geschäftsordnung<br />

ausdrücklich für den Vorstand festgelegt sind, muss der Vorstand die vorherige<br />

Genehmigung des Aufsichtsrats einholen.<br />

Die Vorstandsmitglieder sind dazu verpflichtet, dem Aufsichtsrat Interessenkonflikte<br />

offenzulegen. Der Aufsichtsrat muss wiederum die Aktionäre über sämtliche<br />

Interessenkonflikte in Kenntnis setzen. Sämtliche Interessenkonflikte der Vorstandsmitglieder<br />

sind unter dem Kapitel „Angaben zu den Unternehmensführungspraktiken - Zusammenarbeit<br />

von Vorstand und Aufsichtsrat“ in diesem Corporate Governance Bericht aufgeführt.<br />

Die Gesellschaft hat für ihre Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder eine D&O Versicherung<br />

abgeschlossen, die den gesetzlichen Anforderungen des § 93 des deutschen Aktiengesetzes<br />

entspricht<br />

.

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