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Personalvermittlung<br />

§ 5 Datenschutz/ Verarbeitung personenbezogener Daten<br />

a. EMOCO erfasst, speichert und übermittelt personenbezogene Daten durch elektronische Datenverarbeitung im<br />

Rahmen der privaten Arbeitsvermittlung nur an potentielle Arbeitgeber. Der Auftraggeber erteilt EMOCO zur Verarbeitung<br />

seiner personenbezogenen Daten im vorgeschriebenen gesetzlichen Rahmen (BDSG) seine Zustimmung.<br />

b. Analog zu § 298 SGB III sind beide Vertragsparteien verpflichtet, Unterlagen und Informationen eines Auftraggebers<br />

sowie von EMOCO oder eines Arbeitgebers vertraulich zu behandeln. So ist es dem Auftraggeber insbesondere untersagt,<br />

Arbeit suchende Personen an EMOCO - Kunden zu „vermitteln“ oder Informationen des Kunden z.B. über die Einstellung<br />

von Mitarbeitern weiterzugeben, ohne dass EMOCO ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese Verpflichtung besteht<br />

auch nach Beendigung dieses Vertrags fort. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzforderungen in Höhe der<br />

vereinbarten Vermittlungsprovision nach sich ziehen.<br />

c. EMOCO wird nach erfolgter Kündigung des <strong>Vermittlungsvertrag</strong>s alle vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen<br />

wie Lebenslauf oder Arbeitszeugnisse zurückgeben. Ausgenommen sind Unterlagen des Auftraggebers, mit dem der Arbeitgeber<br />

einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat oder die dem potentiellen Arbeitgeber zur Prüfung überlassen wurden.<br />

Unterlagen von Bewerbern, bei denen es nicht zu einem <strong>Vermittlungsvertrag</strong> gekommen ist, unvollständige Unterlagen oder<br />

Unterlagen von Bewerbern ohne die geforderten Qualifikationen werden bei Zusendung eines ausreichend frankierten<br />

Rückumschlags zurückgesandt oder nach angemessener, im gesetzlichen Rahmen vorgeschriebener Zeit vernichtet.<br />

§ 6 Kündigung<br />

Der <strong>Vermittlungsvertrag</strong> kann von jeder Partei mit einer Frist von einer Woche zu jedem Tag schriftlich gekündigt werden.<br />

Er erlischt nicht bei Ablauf der Gültigkeit des AVGS. Es muss dann lediglich ein neuer, gültiger AVGS vorgelegt werden. Bis<br />

dahin ruhen die Vermittlungsbemühungen durch EMOCO. Eine Kündigung oder der Ablauf oder Wegfall der Gültigkeit des<br />

AVGS entbindet nicht von der Zahlung der Vermittlungsprovision im Falle einer Einstellung des Auftraggebers durch einen<br />

von EMOCO vorgeschlagenen Arbeitgeber innerhalb der folgenden 6 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Vorschlags.<br />

Zuwiderhandlungen können Schadensersatzforderungen in Höhe der vereinbarten Vermittlungsprovision nach sich ziehen.<br />

§ 7 Zahlung/Verzug<br />

a. Bei vollständiger Abrechnung mit gültigem AVGS ist die Zahlung des Erfolgshonorars gestundet, bis die Agentur<br />

für Arbeit, das Jobcenter oder andere zuständige Behörden vollständig gezahlt haben. Die Vermittlung ist dann für den<br />

Auftraggeber kostenlos.<br />

b. Wird kein gültiger AVGS im Original übergeben oder dieser nicht vollständig ausgezahlt, so haftet der Auftraggeber<br />

persönlich für die Vermittlungsvergütung. In diesem Fall wird dem Auftraggeber die Vergütung frühestens 4 Wochen<br />

nach dem arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitsbeginn in Rechnung gestellt. Rechnungen von EMOCO sind sofort und<br />

ohne Abzüge fällig. Zahlungen sind auf das von EMOCO angegebene Konto vorzunehmen. Teilzahlungsvereinbarungen<br />

sind möglich. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann EMOCO Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen<br />

Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen; der Gesamtrestbetrag wird dann sofort fällig.<br />

§ 8 Sonstiges<br />

a. Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien sind schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.<br />

b. Der vereinbarte Gerichtsstand ist Wiesbaden.<br />

c. Betriebsinhaber ist der Kaufmann Michael H. Oertel mit der Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO in Wiesbaden;<br />

Registriernummer 06414000, Betriebsnummer 19556713. Zertifiziert nach AZAV, Registrier Nr. AT12-011<br />

§ 9 Salvatorische Klausel<br />

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieses Vertrags nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, so wird hierdurch<br />

die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Regelungen sind durch wirksame zu<br />

ersetzen, die dem wirtschaftlichen Vertragszweck am nächsten kommen.<br />

Wiesbaden, den<br />

______________________________<br />

Auftraggeber<br />

________________________________<br />

EMOCO Personalvermittlung<br />

Mitglied im IFER:International Federation for Employment and Recruitment e.V.<br />

Mitglied im VSW: Vereinigung für die Sicherheit der Wirtschaft e.V.<br />

Stand: 17.05.2013

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