download Vermittlungsvertrag - emoco
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Personalvermittlung<br />
§ 5 Datenschutz/ Verarbeitung personenbezogener Daten<br />
a. EMOCO erfasst, speichert und übermittelt personenbezogene Daten durch elektronische Datenverarbeitung im<br />
Rahmen der privaten Arbeitsvermittlung nur an potentielle Arbeitgeber. Der Auftraggeber erteilt EMOCO zur Verarbeitung<br />
seiner personenbezogenen Daten im vorgeschriebenen gesetzlichen Rahmen (BDSG) seine Zustimmung.<br />
b. Analog zu § 298 SGB III sind beide Vertragsparteien verpflichtet, Unterlagen und Informationen eines Auftraggebers<br />
sowie von EMOCO oder eines Arbeitgebers vertraulich zu behandeln. So ist es dem Auftraggeber insbesondere untersagt,<br />
Arbeit suchende Personen an EMOCO - Kunden zu „vermitteln“ oder Informationen des Kunden z.B. über die Einstellung<br />
von Mitarbeitern weiterzugeben, ohne dass EMOCO ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese Verpflichtung besteht<br />
auch nach Beendigung dieses Vertrags fort. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzforderungen in Höhe der<br />
vereinbarten Vermittlungsprovision nach sich ziehen.<br />
c. EMOCO wird nach erfolgter Kündigung des <strong>Vermittlungsvertrag</strong>s alle vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen<br />
wie Lebenslauf oder Arbeitszeugnisse zurückgeben. Ausgenommen sind Unterlagen des Auftraggebers, mit dem der Arbeitgeber<br />
einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat oder die dem potentiellen Arbeitgeber zur Prüfung überlassen wurden.<br />
Unterlagen von Bewerbern, bei denen es nicht zu einem <strong>Vermittlungsvertrag</strong> gekommen ist, unvollständige Unterlagen oder<br />
Unterlagen von Bewerbern ohne die geforderten Qualifikationen werden bei Zusendung eines ausreichend frankierten<br />
Rückumschlags zurückgesandt oder nach angemessener, im gesetzlichen Rahmen vorgeschriebener Zeit vernichtet.<br />
§ 6 Kündigung<br />
Der <strong>Vermittlungsvertrag</strong> kann von jeder Partei mit einer Frist von einer Woche zu jedem Tag schriftlich gekündigt werden.<br />
Er erlischt nicht bei Ablauf der Gültigkeit des AVGS. Es muss dann lediglich ein neuer, gültiger AVGS vorgelegt werden. Bis<br />
dahin ruhen die Vermittlungsbemühungen durch EMOCO. Eine Kündigung oder der Ablauf oder Wegfall der Gültigkeit des<br />
AVGS entbindet nicht von der Zahlung der Vermittlungsprovision im Falle einer Einstellung des Auftraggebers durch einen<br />
von EMOCO vorgeschlagenen Arbeitgeber innerhalb der folgenden 6 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Vorschlags.<br />
Zuwiderhandlungen können Schadensersatzforderungen in Höhe der vereinbarten Vermittlungsprovision nach sich ziehen.<br />
§ 7 Zahlung/Verzug<br />
a. Bei vollständiger Abrechnung mit gültigem AVGS ist die Zahlung des Erfolgshonorars gestundet, bis die Agentur<br />
für Arbeit, das Jobcenter oder andere zuständige Behörden vollständig gezahlt haben. Die Vermittlung ist dann für den<br />
Auftraggeber kostenlos.<br />
b. Wird kein gültiger AVGS im Original übergeben oder dieser nicht vollständig ausgezahlt, so haftet der Auftraggeber<br />
persönlich für die Vermittlungsvergütung. In diesem Fall wird dem Auftraggeber die Vergütung frühestens 4 Wochen<br />
nach dem arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitsbeginn in Rechnung gestellt. Rechnungen von EMOCO sind sofort und<br />
ohne Abzüge fällig. Zahlungen sind auf das von EMOCO angegebene Konto vorzunehmen. Teilzahlungsvereinbarungen<br />
sind möglich. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann EMOCO Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen<br />
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen; der Gesamtrestbetrag wird dann sofort fällig.<br />
§ 8 Sonstiges<br />
a. Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien sind schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.<br />
b. Der vereinbarte Gerichtsstand ist Wiesbaden.<br />
c. Betriebsinhaber ist der Kaufmann Michael H. Oertel mit der Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO in Wiesbaden;<br />
Registriernummer 06414000, Betriebsnummer 19556713. Zertifiziert nach AZAV, Registrier Nr. AT12-011<br />
§ 9 Salvatorische Klausel<br />
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieses Vertrags nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, so wird hierdurch<br />
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Regelungen sind durch wirksame zu<br />
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Vertragszweck am nächsten kommen.<br />
Wiesbaden, den<br />
______________________________<br />
Auftraggeber<br />
________________________________<br />
EMOCO Personalvermittlung<br />
Mitglied im IFER:International Federation for Employment and Recruitment e.V.<br />
Mitglied im VSW: Vereinigung für die Sicherheit der Wirtschaft e.V.<br />
Stand: 17.05.2013