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MARTIN STAIGER<br />
RETTET DIE RENTE!<br />
Seit Bundestag und Bundesrat auf Initiative des damaligen<br />
Kanzlers Konrad Adenauer die Rentenreform<br />
1957 beschlossen hatten, war der Generationenvertrag<br />
über mehrere Jahrzehnte nahe<strong>zu</strong> unumstritten.<br />
Seit 1957 werden die Renten über das Umlageverfahren<br />
bezahlt. Das heißt, sie werden paritätisch<br />
durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge finanziert,<br />
ohne dass die gesetzliche Rentenversicherung<br />
nennenswerte Rücklagen bildet. Nach zwei Währungsreformen<br />
innerhalb von nicht einmal dreißig<br />
Jahren, bei denen große Teile des Sparvermögens<br />
wertlos wurden, überzeugte dieses Konzept die Mehrheit<br />
der Bevölkerung sowie auch die Mehrheit der Gewerkschaften<br />
und der Unternehmerverbände. Die<br />
Idee der dynamischen Rente, die für die Teilhabe der<br />
Rentnerinnen und Rentner am wachsenden Wohlstand<br />
sorgte, war weitgehend unumstritten. Die so -<br />
zialpolitische Funktion der Rente war es, den im Berufsleben<br />
erreichten Lebensstandard im Alter <strong>zu</strong> sichern.<br />
Unter ethischem Blickwinkel galt die Rente als ein<br />
verdienter Lohn für die Lebensle<strong>ist</strong>ung. Unter volkswirtschaftlichem<br />
Aspekt diente sie als ein wichtiger<br />
Pfeiler der Binnennachfrage, der insbesondere in<br />
wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Konjunktur<br />
stützte. Die nach dem Krieg grassierende Altersarmut<br />
verschwand nahe<strong>zu</strong>; die Rentnerinnen und Rentner<br />
hatten am wachsenden Wohlstand teil. Obwohl manche<br />
Skeptikerinnen und Skeptiker um die Konjunktur<br />
fürchteten, waren bis in die 1970er-Jahre hinein die<br />
Wachstumsraten hoch und die Arbeitslosenquoten<br />
niedrig. Die Vollbeschäftigung, wie diese Phase der<br />
jüngeren Geschichte gerne charakterisiert wird, war<br />
jedoch eine Männer-Vollbeschäftigung. Die Frauenerwerbsquote<br />
war äußerst niedrig.<br />
<strong>Diese</strong> Zeit sollte nicht vorschnell <strong>zu</strong>m goldenen<br />
Zeitalter verklärt werden, denn es gehört auch <strong>zu</strong>r<br />
Wahrheit, dass insbesondere alte Frauen, die in ihrem<br />
Berufsleben oft wenig verdient hatten, sowie viele geschiedene<br />
Rentnerinnen und Witwen bitter arm waren.<br />
Viele Frauen- und manche Männerrenten lagen<br />
unter dem Sozialhilfesatz. Viele Betroffene trauten<br />
sich nicht, <strong>zu</strong>m Sozialamt <strong>zu</strong> gehen, um ihre karge<br />
Rente durch Sozialhilfe aufstocken <strong>zu</strong> lassen – sie<br />
schämten sich oder hatten Sorge, dass das Amt auf ihre<br />
Kinder <strong>zu</strong>rückgreifen würde.<br />
Wer jedoch <strong>zu</strong>m Sozialamt ging, war deutlich besser<br />
gestellt als heute. Zwar war die Höhe der Sozialhilfe<br />
nie ausreichend; alte Menschen bekamen aber einen<br />
zwanzig-, ja zeitweise dreißigprozentigen Zuschlag<br />
<strong>zu</strong>m Sozialhilferegelsatz. <strong>Diese</strong>r Zuschlag wurde 1997<br />
weitgehend abgeschafft. Er gilt seither nur noch für<br />
über 65-jährige Gehbehinderte mit Schwerbehindertenausweis.<br />
Die Folgen dieser Politik lassen sich heute<br />
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