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MARTIN STAIGER<br />

RETTET DIE RENTE!<br />

Seit Bundestag und Bundesrat auf Initiative des damaligen<br />

Kanzlers Konrad Adenauer die Rentenreform<br />

1957 beschlossen hatten, war der Generationenvertrag<br />

über mehrere Jahrzehnte nahe<strong>zu</strong> unumstritten.<br />

Seit 1957 werden die Renten über das Umlageverfahren<br />

bezahlt. Das heißt, sie werden paritätisch<br />

durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge finanziert,<br />

ohne dass die gesetzliche Rentenversicherung<br />

nennenswerte Rücklagen bildet. Nach zwei Währungsreformen<br />

innerhalb von nicht einmal dreißig<br />

Jahren, bei denen große Teile des Sparvermögens<br />

wertlos wurden, überzeugte dieses Konzept die Mehrheit<br />

der Bevölkerung sowie auch die Mehrheit der Gewerkschaften<br />

und der Unternehmerverbände. Die<br />

Idee der dynamischen Rente, die für die Teilhabe der<br />

Rentnerinnen und Rentner am wachsenden Wohlstand<br />

sorgte, war weitgehend unumstritten. Die so -<br />

zialpolitische Funktion der Rente war es, den im Berufsleben<br />

erreichten Lebensstandard im Alter <strong>zu</strong> sichern.<br />

Unter ethischem Blickwinkel galt die Rente als ein<br />

verdienter Lohn für die Lebensle<strong>ist</strong>ung. Unter volkswirtschaftlichem<br />

Aspekt diente sie als ein wichtiger<br />

Pfeiler der Binnennachfrage, der insbesondere in<br />

wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Konjunktur<br />

stützte. Die nach dem Krieg grassierende Altersarmut<br />

verschwand nahe<strong>zu</strong>; die Rentnerinnen und Rentner<br />

hatten am wachsenden Wohlstand teil. Obwohl manche<br />

Skeptikerinnen und Skeptiker um die Konjunktur<br />

fürchteten, waren bis in die 1970er-Jahre hinein die<br />

Wachstumsraten hoch und die Arbeitslosenquoten<br />

niedrig. Die Vollbeschäftigung, wie diese Phase der<br />

jüngeren Geschichte gerne charakterisiert wird, war<br />

jedoch eine Männer-Vollbeschäftigung. Die Frauenerwerbsquote<br />

war äußerst niedrig.<br />

<strong>Diese</strong> Zeit sollte nicht vorschnell <strong>zu</strong>m goldenen<br />

Zeitalter verklärt werden, denn es gehört auch <strong>zu</strong>r<br />

Wahrheit, dass insbesondere alte Frauen, die in ihrem<br />

Berufsleben oft wenig verdient hatten, sowie viele geschiedene<br />

Rentnerinnen und Witwen bitter arm waren.<br />

Viele Frauen- und manche Männerrenten lagen<br />

unter dem Sozialhilfesatz. Viele Betroffene trauten<br />

sich nicht, <strong>zu</strong>m Sozialamt <strong>zu</strong> gehen, um ihre karge<br />

Rente durch Sozialhilfe aufstocken <strong>zu</strong> lassen – sie<br />

schämten sich oder hatten Sorge, dass das Amt auf ihre<br />

Kinder <strong>zu</strong>rückgreifen würde.<br />

Wer jedoch <strong>zu</strong>m Sozialamt ging, war deutlich besser<br />

gestellt als heute. Zwar war die Höhe der Sozialhilfe<br />

nie ausreichend; alte Menschen bekamen aber einen<br />

zwanzig-, ja zeitweise dreißigprozentigen Zuschlag<br />

<strong>zu</strong>m Sozialhilferegelsatz. <strong>Diese</strong>r Zuschlag wurde 1997<br />

weitgehend abgeschafft. Er gilt seither nur noch für<br />

über 65-jährige Gehbehinderte mit Schwerbehindertenausweis.<br />

Die Folgen dieser Politik lassen sich heute<br />

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