Impulse aus der Straffälligenhilfe - Verein Bremische ...
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Zur Verhin<strong>der</strong>ung und Behebung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit hat die<br />
Sozialbehörde eine Zentrale Fachstelle Wohnen geschaffen, an <strong>der</strong> die <strong>Bremische</strong><br />
Straffälligenbetreuung und die Innere Mission für ihre jeweilige Klientel beteiligt sind.<br />
Wie im Arbeitsentwurf richtig festgehalten wird, fehlen in Bremen seit Jahren<br />
preisgünstige und für von Obdachlosigkeit bedrohte und betroffene Menschen<br />
zugängliche Wohnungen. Unsere Klientel hat es beson<strong>der</strong>s schwer, z. T. auch<br />
aufgrund äußerer Merkmale, wie Tattoos, zu den wenigen vorhandenen Wohnungen<br />
Zugang zu finden. Im Armutsbericht wird eine quantitative Verbesserung <strong>der</strong><br />
Wohnungsversorgung für Obdachlose mit Schufa-Eintrag avisiert, allerdings werden<br />
noch keine Angaben zur Umsetzung gemacht. Für die AG Wohnen und Arbeit gibt es<br />
unsererseits Vorschläge zur Umsetzung, wie eine Wohnraumaquise vergleichbar mit<br />
Bremerhaven <strong>aus</strong>sehen könnte. Auch wie die Bereitschaft von Vermietern zur<br />
Vermietung an schwierige Mieter geweckt und erhalten werden kann.<br />
Der Arbeitsentwurf weist hin auf das Problem des Wohnungserhaltes bei<br />
Untersuchungshaft und verspricht Verbesserungen. In <strong>der</strong> bisherigen Praxis tut sich<br />
das AfSD schwer den Wohnraum bei U-Haft zu sichern, wenn nicht geklärt werden<br />
kann, wie lange die U-Haft dauern wird und ob nach <strong>der</strong> Hauptverhandlung Strafhaft<br />
o<strong>der</strong> Entlassung anstehen. Mancher Antrag auf Wohnungserhalt von U-Häftlingen<br />
wurde mit <strong>der</strong> Begründung „Entlassungszeitpunkt unklar“ abgelehnt. Diese<br />
rechtswidrige Praxis wird hoffentlich bald beendet sein, nicht nur weil <strong>der</strong> U-Häftling<br />
vor dem Hintergrund <strong>der</strong> Unschuldsvermutung ein Recht darauf hat, son<strong>der</strong>n auch<br />
um zusätzliche personelle und finanzielle Belastungen bei Wohnungsverlust zu<br />
verhin<strong>der</strong>n.<br />
Für eine Erleichterung <strong>der</strong> Wohnungssuche bei Personen, die <strong>aus</strong> Haft entlassen<br />
werden sollen, ist die entsprechende Unterstützung durch die Haftanstalt erfor<strong>der</strong>lich.<br />
D. h. frühzeitig und <strong>aus</strong>reichend Ausgänge zur Wohnungssuche zu ermöglichen. Nur<br />
etwa 40% <strong>der</strong> Klientel unserer Sozialberatung verfügt bei Haftentlassung über eine<br />
eigene Wohnung.<br />
Als Probleme <strong>der</strong> Inhaftierten mit Armutsfolgen möchte ich das bestehende<br />
Entlohnungssystem in den Haftanstalten (nur 9% <strong>der</strong> sozialversicherungpflichtigen<br />
Bezugsgröße, d.h. des durchschnittlichen Arbeitsentgelts aller sozialversicherten<br />
Arbeiter und Angestellten des vorangegangenen Kalen<strong>der</strong>jahres) sowie den<br />
Ausschluss <strong>aus</strong> <strong>der</strong> Renten- und Krankenversicherung während <strong>der</strong> Haft benennen,<br />
die auch Thema eines Armuts- und Reichtumsberichtes sein sollten, auch wenn die<br />
Gruppe <strong>der</strong> Betroffenen in Relation zur Gesamtbevölkerung eher gering ist.<br />
Nach <strong>der</strong> Fö<strong>der</strong>alismusreform ist die Gestaltung des Strafvollzugs Län<strong>der</strong>sache. Hier<br />
wäre ein Vorschlag, den § 51 StVollzG zu än<strong>der</strong>n. Nach herrschen<strong>der</strong> Rechtslage<br />
muss <strong>der</strong> Inhaftierte <strong>aus</strong> den Arbeitsbezügen ein Überbrückungsgeld bilden, von<br />
dem er den notwendigen Lebensunterhalt samt seiner unterhaltsberechtigten<br />
Familienangehörigen in den ersten vier Wochen nach <strong>der</strong> Entlassung sichern soll.<br />
Das Strafvollzugsgesetz bestimmt somit den Verwendungszweck des<br />
Überbrückungsgeldes. Im Gegensatz zu sonstigen ALG-II Beziehern o<strong>der</strong><br />
Grundleistungsempfängern nach dem SGB XII wird den Haftentlassenen ein<br />
anrechnungsfreies Barvermögen nicht zuerkannt.<br />
Man muss jedoch zur Kenntnis nehmen, dass gerade nach Haftentlassung ein<br />
höherer Bedarf an Mitteln zur Verbesserung <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Lebenslage besteht.<br />
Eine Gesetzesän<strong>der</strong>ung zur Gleichstellung mit an<strong>der</strong>en Personen wäre ein Signal für<br />
Integration und zur Armutsreduzierung bei Haftentlassung.<br />
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