Aufenthaltstitel für Forschende
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2. Teil: Blaue Karte EU<br />
• Bei bereits bestehender Ehe gilt der erleichterte<br />
Familiennachzug. Inhaber einer Blauen Karte EU haben<br />
Anspruch auf Kindergeld.<br />
• Ist der Antragsteller bereits im Besitz eines deutschen<br />
<strong>Aufenthaltstitel</strong>s und möchte seinen Status zur Blauen Karte<br />
wechseln, ist dies nicht während der Elternzeit möglich.<br />
Durch die Deckelung des Elterngeldes bei 1.800 Euro kann<br />
das Mindestgehaltserfordernis nicht erfüllt werden.<br />
Stand: 14.05.2013<br />
Folie 13<br />
• Phasen der Arbeitslosigkeit bedeuten nicht den sofortigen<br />
Verlust des <strong>Aufenthaltstitel</strong>s. Die ABH kann jedoch nach drei<br />
aufeinanderfolgenden Monaten bzw. mehreren<br />
Arbeitslosigkeiten innerhalb der Gültigkeit eine vorzeitige<br />
Befristung und somit den Ablauf der Blauen Karte<br />
beschließen.<br />
• Arbeitsplatzwechsel müssen in den ersten zwei Jahren von<br />
der ABH und bei Mangelberuf von zusätzlich von der BA<br />
genehmigt werden.