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Aufenthaltstitel für Forschende

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2. Teil: Blaue Karte EU<br />

• Bei bereits bestehender Ehe gilt der erleichterte<br />

Familiennachzug. Inhaber einer Blauen Karte EU haben<br />

Anspruch auf Kindergeld.<br />

• Ist der Antragsteller bereits im Besitz eines deutschen<br />

<strong>Aufenthaltstitel</strong>s und möchte seinen Status zur Blauen Karte<br />

wechseln, ist dies nicht während der Elternzeit möglich.<br />

Durch die Deckelung des Elterngeldes bei 1.800 Euro kann<br />

das Mindestgehaltserfordernis nicht erfüllt werden.<br />

Stand: 14.05.2013<br />

Folie 13<br />

• Phasen der Arbeitslosigkeit bedeuten nicht den sofortigen<br />

Verlust des <strong>Aufenthaltstitel</strong>s. Die ABH kann jedoch nach drei<br />

aufeinanderfolgenden Monaten bzw. mehreren<br />

Arbeitslosigkeiten innerhalb der Gültigkeit eine vorzeitige<br />

Befristung und somit den Ablauf der Blauen Karte<br />

beschließen.<br />

• Arbeitsplatzwechsel müssen in den ersten zwei Jahren von<br />

der ABH und bei Mangelberuf von zusätzlich von der BA<br />

genehmigt werden.

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