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"BHKW für Einsteiger" zum Download - Berliner Energieagentur

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Praxisbeispiel 5:<br />

U-Bahn Hauptwerkstatt der BVG<br />

Partner: <strong>Berliner</strong> Verkehrsbetriebe (BVG)<br />

Lage: Müllerstraße 50, Berlin-Mitte<br />

Größe: Werkhallen, 10.000 m 2<br />

Art der Dienstleistung: <strong>BHKW</strong>-Beistellung<br />

<strong>BHKW</strong>-Typ: Mikrogasturbine vom Typ C 50<br />

von Capstone<br />

elektrische Leistung: 50 kW<br />

thermische Leistung: 110 kW<br />

Stromerzeugung / Jahr: 364 MWh<br />

CO 2 -Einsparung / Jahr: 280 t<br />

Klein-KWK in Berlin – starker Zuwachs<br />

40,0<br />

37,5<br />

35,0<br />

32,5<br />

30,0<br />

27,5<br />

25,0<br />

22,5<br />

el. Leistung<br />

in MW / 20,0<br />

Anlagen<br />

bis 2 MW<br />

17,5<br />

el<br />

15,0<br />

12,5<br />

10,0<br />

7,5<br />

5,0<br />

2,5<br />

0,0<br />

2008 2009 2010 2011<br />

Jahr<br />

2012<br />

BEA<br />

Gesamt<br />

Quellen: Vattenfall Europe Distribution / <strong>Berliner</strong> <strong>Energieagentur</strong> GmbH<br />

13. Welche Kosten fallen sonst noch an?<br />

Damit das Kraftwerk im Keller zuverlässig Strom und Wärme<br />

liefert, braucht es Pflege. Für die Wartung eines <strong>BHKW</strong> muss<br />

man jährlich bis zu acht Prozent der Investitionskosten veranschlagen.<br />

Bei einem 70.000-Euro-Kraftwerk <strong>für</strong> ein Mehrparteien-Wohnhaus<br />

sind das aufs Jahr gerechnet etwa 5.600<br />

Euro. In die Kalkulation müssen auch weitere Positionen,<br />

<strong>zum</strong> Beispiel zusätzliche Wärmemengen- und Stromzähler,<br />

hineinfließen.<br />

14. Welche Förderung garantiert das KWK-<br />

Gesetz?<br />

Das KWK-Gesetz sichert den Betreibern <strong>für</strong> jede erzeugte<br />

Kilowattstunde Strom einen garantierten Zuschlag zu. Den<br />

Höchstsatz von 5,41 Cent / kWh gibt es <strong>für</strong> kleine Anlagen bis<br />

50 kW Leistung. Der Strom aus größeren <strong>BHKW</strong> wird gestaffelt<br />

vergütet. Für den Leistungsanteil der ersten 50 kW beträgt er<br />

5,41 Cent, <strong>für</strong> 50 bis 250 kW 4 Cent und <strong>für</strong> 250 kW bis 2<br />

MW 2,4 Cent. Diese Vergütung bekommen Betreiber zehn<br />

Jahre lang oder <strong>für</strong> 30.000 Vollbenutzungsstunden – egal, ob<br />

man den Strom ins Netz einspeist oder im eigenen Gebäude<br />

verbraucht.<br />

15. Fallen KWK-Anlagen auch unter das<br />

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)?<br />

Nur dann, wenn in einem <strong>BHKW</strong> erneuerbare Energien wie<br />

etwa Biogas eingesetzt werden. Auch in diesem Fall gibt es<br />

eine gestaffelte Vergütung <strong>für</strong> den Strom. Bis 150 kW sind es<br />

14,30 Cent / kWh, bis 500 kW 12,30 Cent / kWh, bis 5 MW<br />

11,00 Cent / kWh und bis 20 MW 6,00 Cent / kWh. Zusätzlich<br />

gibt es Aufschläge <strong>für</strong> den Einsatzbrennstoff - zwischen 2,5<br />

und 8 Cent / kWh. Er richtet sich danach, ob nachwachsende<br />

Rohstoffe – also Pflanzen – oder Reststoffe wie Gülle oder<br />

organische Abfälle zur Biogaserzeugung genutzt wurden. Im<br />

besten Fall beträgt die Gesamtvergütung mehr als 22 Cent.<br />

Aber: Man muss sich entscheiden. Entweder Förderung nach<br />

KWK-Gesetz oder nach EEG. (Stand 2013)<br />

16. Gibt es weitere staatliche Unterstützung?<br />

Ja, direkte und indirekte. Dazu gehören unter anderem die<br />

Befreiung von der Stromsteuer, die Rückerstattung von Brennstoffsteuern<br />

und auch zinsvergünstigste Darlehen über die<br />

KfW Bankengruppe. Außerdem gibt es <strong>für</strong> Mini-<strong>BHKW</strong> bis 20<br />

kW elektrischer Leistung über das Bundesamt <strong>für</strong> Wirtschaft<br />

und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen einmaligen Investitionszuschuss<br />

von maximal 3.450 Euro.<br />

17. Muss ich die Einspeisevergütung versteuern?<br />

Wer in seinem Keller ein <strong>BHKW</strong> betreibt, erzielt damit Einkünfte.<br />

Zum einen erhält er vom Netzbetreiber die Einspeisevergütung<br />

<strong>für</strong> den erzeugten Strom. Zum anderen gibt der<br />

Staat Zuschläge nach dem KWK-Gesetz und gewährt die Energiesteuerrückerstattung<br />

(früher Mineralölsteuer). All diese<br />

Einnahmen wertet das Steuerrecht als gewerbliche Einnahmen,<br />

sie müssen also in der Einkommensteuererklärung auftauchen.<br />

Wer den Strom an Mieter im Gebäude verkauft, ist<br />

darüber hinaus auch umsatzsteuerpflichtig.<br />

18. Was ist der Unterschied zwischen<br />

„wärmegeführt“ und „stromgeführt“?<br />

Den Unterschied macht hier nicht die Technik, sondern die<br />

Planung. Hinter den beiden Begriffen verbirgt sich eine grundsätzliche<br />

Überlegung: Orientiert sich die Leistung des <strong>BHKW</strong><br />

am Wärme- oder am Strombedarf?<br />

Gängige Praxis sind wärmegeführte Anlagen. Sie haben sich<br />

wirtschaftlich und ökologisch bewährt. Solche <strong>BHKW</strong> erzeugen<br />

nur dann Strom, wenn es eine ausreichende Wärmeabnahme<br />

im Gebäude gibt. Die Ingenieurskunst besteht darin, das<br />

<strong>BHKW</strong> so zu dimensionieren, dass keine überschüssige<br />

Wärme und gleichzeitig möglichst viel Strom erzeugt wird.<br />

Stromgeführte Anlagen dagegen springen nur an, wenn im<br />

Gebäude oder im Stromnetz ein Bedarf an preisgünstigem<br />

KWK-Strom besteht – etwa <strong>zum</strong> Ausgleich witterungsbedingter<br />

Schwankungen bei Strom aus Wind- oder Solaranlagen.<br />

Stromgeführte <strong>BHKW</strong> kommen unter Umständen nur auf wenige<br />

Vollbenutzungsstunden. Unter den heutigen Rahmenbedingungen<br />

sind sie deshalb schwer wirtschaftlich zu betreiben.<br />

19. Wie nutze ich den Strom wirtschaftlich<br />

sinnvoll?<br />

Entweder Sie speisen ihn ins allgemeine Stromnetz ein oder<br />

Sie nutzen ihn selbst. Oder – dritte und beste Möglichkeit –<br />

beides. Erzeugt das <strong>BHKW</strong> mehr Strom als die Abnehmer im<br />

Gebäude aktuell verbrauchen, fließt er automatisch ins Netz.<br />

So entsteht eine optimale Mischkalkulation. Wirtschaftlich ist<br />

es immer besser, so viel Strom wie möglich selbst zu verbrauchen.<br />

Die vermiedenen Strombezugskosten sind höher<br />

als die Erlöse bei Netzeinspeisung. Denn dabei richtet sich<br />

die Vergütung nach einem quartalsweise errechneten Durchschnittspreis<br />

(„üblicher Preis“) an der Leipziger Strombörse<br />

EEX. Und der ist aufgrund des hohen Angebots an Wind- und<br />

Sonnenstrom in den vergangenen Jahren kontinuierlich auf<br />

unter 5 Cent / kWh gesunken.<br />

20. Kann ich mich vom Stromnetz unabhängig<br />

machen?<br />

Nein. Das <strong>BHKW</strong> erzeugt nicht immer dann (ausreichend)<br />

Strom, wenn Sie ihn gerade brauchen. Zum Beispiel im Sommer,<br />

bei Wartungsarbeiten oder Reparaturen. Auch wenn im<br />

Gebäude mehrere Waschmaschinen oder Trockner gleichzeitig<br />

laufen, kann es eng werden. In diesen Fällen kommt der fehlende<br />

Reststrom aus dem Netz. Die Netzanbindung ist aber<br />

auch aus wirtschaftlichen Gründen unverzichtbar. Sie ist<br />

Bedingung <strong>für</strong> die Vergütung nach dem KWK-Gesetz.<br />

8 www.b-e-a.de <strong>Berliner</strong> <strong>Energieagentur</strong><br />

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