EZB - Bergamasker-Hirtenhunde Klub Schweiz
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~~~~~Eßeneralversammlung<br />
d'~'~;~.~~f'~~A$I(ER-HIRTENHUNPEKLUaSCliWEIZ<br />
:van1..:7]:~:"ärz.2009 ...' .<br />
. .<br />
~u(;htreglementsanpassung Dfi!ueff-endYn,zug eines Züchters<br />
Ergänzungen unter folgenden Artikeln:<br />
13. Zuchtstätten j Wurfkontrollen<br />
Gemäss "'" der Kontrolle betrauen.<br />
Bei umzug hat der Züchter vor der ersten Belegung einer Hündin am neuen<br />
Wohnort eine ZuChtstätten-VorkontroJle mit dem Formular der SKG "Bericht<br />
Zuchtstätten-vorkontrolle" vornehmen zu lassen. Diese muss der ersten<br />
Wurfmeldung vom neuen Wohnort beigelegt werden.<br />
Diese Regelung gilt nicht für Züchter mit dem "Goldenen Gütezeichen der SKG".<br />
Diese werden durch die SKG mit einem neuen Aufnahmeprotokoll des GGZ beim<br />
ersten Wurf nachkontrolliert. Eine Kopie des Protokolls muss vom Züchter dem<br />
Zuchtwart des BeS zugestellt werden .<br />
. i6. Gebühren und Entschädigungen<br />
Für folgende leistungen werden Gebühren erhoben:<br />
Zuchtstättenabnahme vor dem p-rstmaligen Wurf bei Neuzüchtem und nach<br />
einem Umzug<br />
BERGAMASKER~HIRTENHUNDE KLUB SCHWEIZ<br />
Die Präsidentin:<br />
Ga~y_Eiseneg9gr<br />
Die Zuchtwartin:<br />
Ursula Wirth<br />
._-~-----------<br />
Genehmigt durch den Zentralvorstand der 5KG an der Sitzung vom<br />
21• Oktober ?Mq.<br />
._---- .. __<br />
Peter Rub<br />
Präsident SKG<br />
FranV Befger<br />
F'räsident AAV