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EZB - Bergamasker-Hirtenhunde Klub Schweiz

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~~~~~Eßeneralversammlung<br />

d'~'~;~.~~f'~~A$I(ER-HIRTENHUNPEKLUaSCliWEIZ<br />

:van1..:7]:~:"ärz.2009 ...' .<br />

. .<br />

~u(;htreglementsanpassung Dfi!ueff-endYn,zug eines Züchters<br />

Ergänzungen unter folgenden Artikeln:<br />

13. Zuchtstätten j Wurfkontrollen<br />

Gemäss "'" der Kontrolle betrauen.<br />

Bei umzug hat der Züchter vor der ersten Belegung einer Hündin am neuen<br />

Wohnort eine ZuChtstätten-VorkontroJle mit dem Formular der SKG "Bericht<br />

Zuchtstätten-vorkontrolle" vornehmen zu lassen. Diese muss der ersten<br />

Wurfmeldung vom neuen Wohnort beigelegt werden.<br />

Diese Regelung gilt nicht für Züchter mit dem "Goldenen Gütezeichen der SKG".<br />

Diese werden durch die SKG mit einem neuen Aufnahmeprotokoll des GGZ beim<br />

ersten Wurf nachkontrolliert. Eine Kopie des Protokolls muss vom Züchter dem<br />

Zuchtwart des BeS zugestellt werden .<br />

. i6. Gebühren und Entschädigungen<br />

Für folgende leistungen werden Gebühren erhoben:<br />

Zuchtstättenabnahme vor dem p-rstmaligen Wurf bei Neuzüchtem und nach<br />

einem Umzug<br />

BERGAMASKER~HIRTENHUNDE KLUB SCHWEIZ<br />

Die Präsidentin:<br />

Ga~y_Eiseneg9gr<br />

Die Zuchtwartin:<br />

Ursula Wirth<br />

._-~-----------<br />

Genehmigt durch den Zentralvorstand der 5KG an der Sitzung vom<br />

21• Oktober ?Mq.<br />

._---- .. __<br />

Peter Rub<br />

Präsident SKG<br />

FranV Befger<br />

F'räsident AAV

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