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Sicherheitsbelehrung nach der Schießsportordnung des ... - RK Leer

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10. Munition an Nichtberechtigte darf nur zum sofortigen Verbrauch in <strong>der</strong> entsprechenden<br />

Menge überlassen werden, ggf. Rücknahme.<br />

11. Der Genuss von alkoholischen Getränken o<strong>der</strong> sonstiger berauschen<strong>der</strong> Mittel<br />

ist grundsätzlich verboten.<br />

12. Die Sportwaffen und Munition sind gem § 36 WaffG und § 13 AWaffV getrennt<br />

ineinem zugelassenen Sicherheitsbehältnis aufzubewahren. Diese Sicherungsmaßnahmen,<br />

damit ein unberechtigter Zugriff Dritter und von Familienmitglie<strong>der</strong><br />

ausgeschlossen ist, habe ich eingehalten.<br />

Die jährliche Teilnahme an <strong>der</strong> <strong>Sicherheitsbelehrung</strong> und die<br />

Kenntnisnahme <strong>der</strong> obengenannten Grundsätze werden durch<br />

eigenhändige Unterschrift in beigefügter Liste bestätigt und<br />

ins Schießbuch eingetragen<br />

<strong>Sicherheitsbelehrung</strong> am .. .. ....<br />

Name Vorname Unterschrift<br />

RAG-Schießsport<br />

Verband <strong>der</strong> Reservisten <strong>der</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>wehr e.V.

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