Sicherheitsbelehrung nach der Schießsportordnung des ... - RK Leer
Sicherheitsbelehrung nach der Schießsportordnung des ... - RK Leer
Sicherheitsbelehrung nach der Schießsportordnung des ... - RK Leer
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 2 -<br />
10. Munition an Nichtberechtigte darf nur zum sofortigen Verbrauch in <strong>der</strong> entsprechenden<br />
Menge überlassen werden, ggf. Rücknahme.<br />
11. Der Genuss von alkoholischen Getränken o<strong>der</strong> sonstiger berauschen<strong>der</strong> Mittel<br />
ist grundsätzlich verboten.<br />
12. Die Sportwaffen und Munition sind gem § 36 WaffG und § 13 AWaffV getrennt<br />
ineinem zugelassenen Sicherheitsbehältnis aufzubewahren. Diese Sicherungsmaßnahmen,<br />
damit ein unberechtigter Zugriff Dritter und von Familienmitglie<strong>der</strong><br />
ausgeschlossen ist, habe ich eingehalten.<br />
Die jährliche Teilnahme an <strong>der</strong> <strong>Sicherheitsbelehrung</strong> und die<br />
Kenntnisnahme <strong>der</strong> obengenannten Grundsätze werden durch<br />
eigenhändige Unterschrift in beigefügter Liste bestätigt und<br />
ins Schießbuch eingetragen<br />
<strong>Sicherheitsbelehrung</strong> am .. .. ....<br />
Name Vorname Unterschrift<br />
RAG-Schießsport<br />
Verband <strong>der</strong> Reservisten <strong>der</strong> Deutschen Bun<strong>des</strong>wehr e.V.