04.11.2013 Aufrufe

Heimvertrag - Wichernhaus

Heimvertrag - Wichernhaus

Heimvertrag - Wichernhaus

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

egründeten Erhöhungsverlangens. Der Bewohner muss rechtzeitig Gelegenheit<br />

erhalten, die Angaben der Einrichtung durch Einsichtnahme in die<br />

Kalkulationsunterlagen zu überprüfen.<br />

(3) Eine Anpassung der gemäß § 8 dieses Vertrages vereinbarten Entgelte für<br />

Zusatzleistungen erfolgt nach Maßgabe der Anlage 3 zu § 8 dieses Vertrags, soweit<br />

sie aufgrund veränderter Kosten erforderlich ist und angemessen erscheint.<br />

§ 11 Barbetragsverwaltung<br />

(1) Für die Bezahlung von Sonderleistungen nach § 7 oder persönlichen Ausgaben<br />

(z.B. Eigenanteil bei therapeutisch-rehabilitativen Maßnahmen nach ärztlicher<br />

Verordnung, Fußpflege, Friseur, chem. Reinigung, Kosten für außerhalb des Hauses<br />

stattfindende Veranstaltungen, Teilnahme an Fahrten und Ausflügen, Taxi- und<br />

sonstige Beförderungskosten), die nicht durch den Heimkostensatz abgedeckt<br />

werden können, wird für jeden Heimbewohner eine Barbetragsverwaltung<br />

eingerichtet. Die Höhe des monatlichen Betrages beträgt 40,00 Euro, falls in<br />

Ausnahmefällen nicht andere Absprachen getroffen wurden.<br />

(2) Dem Heimträger entstehen hier Buchführungs- und Verwaltungspflichten. Er<br />

haftet dem Heimbewohner für Verlust oder Schaden des Barbetrages grundsätzlich<br />

nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Kontostand und die Abrechnung kann<br />

vom Heimbewohner während der üblichen Bürozeit in der Verwaltung eingesehen<br />

werden.<br />

(3) Die Barbetragsverwaltung ist ein freiwilliges weil praktisches Angebot der<br />

Einrichtung und kann von beiden Seiten stets widerruflich beendet werden.<br />

Der Barbetrag wird in der Regel von der Heimverwaltung monatlich vom Konto des<br />

Bewohners per Einzugsermächtigung auf ein separates Konto – Volksbank Freiburg<br />

Konto-Nr. 23612925 BLZ 680 900 00 – abgebucht, bzw. vom Bewohner dorthin<br />

überwiesen.<br />

§ 12 Haftung<br />

(1) Die Bewohner und Einrichtung haften einander für Sachschäden im Rahmen<br />

dieses Vertrages nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen bleibt es<br />

dem Bewohner überlassen, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.<br />

(2) Für Personenschäden wird im Rahmen allgemeiner Bestimmungen gehaftet. Das<br />

gilt auch für sonstige Schäden. Im Übrigen bleibt es dem Bewohner überlassen, eine<br />

entsprechende Versicherung abzuschließen.<br />

(3) Über die Aufbewahrung von Wertsachen oder die Verwahrung von Geldbeträgen<br />

ist eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zu treffen, die Initiative dazu geht vom<br />

Bewohner aus.<br />

(4) Elektrogeräte, die der Bewohner in die Einrichtung mitbringt, müssen sich in<br />

sicherem Zustand befinden bzw. in sicherem Zustand erhalten bleiben. Bei<br />

Seite 10 von 25

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!