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Ihr Unternehmen in Frankreich

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Kapitel 3: Expatriates <strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong><br />

Der E<strong>in</strong>wanderungsantrag wird direkt durch den Arbeitgeber<br />

bei der zuständigen regionalen ANAEM-Vertretung<br />

e<strong>in</strong>gereicht (Standort des Empfangsunternehmens).<br />

Der Antrag wird seitens der zuständigen Direktion für<br />

Arbeit, Arbeitsplätze und berufliche Fort- und Weiterbildung<br />

(DDTEFP) <strong>in</strong>nerhalb von 10 Tagen bearbeitet. Gegen<br />

diese Arbeitsplatzbestimmung kann ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>rede e<strong>in</strong>gelegt<br />

werden. Die Führungskraft muss beim zuständigen<br />

französischen Konsulat e<strong>in</strong>en Antrag auf Erteilung e<strong>in</strong>es<br />

Visums (Langzeitvisum) und e<strong>in</strong>er Aufenthaltsgenehmigung<br />

stellen. Sobald das Konsulat seitens der DDTEFP<br />

über die entsprechende Genehmigung <strong>in</strong> Kenntnis gesetzt<br />

wird, kann die Führungskraft ihr Visum <strong>in</strong> Empfang<br />

nehmen und nach <strong>Frankreich</strong> e<strong>in</strong>reisen. Nach Abschluss<br />

der amtsärztlichen Untersuchung stellt ANAEM die erforderliche<br />

Arbeitserlaubnis aus.<br />

Nähere Informationen unter:<br />

Rundschreiben Nr. 2004-143 vom 26. März 2004<br />

über die E<strong>in</strong>wanderung von leitenden Angestellten <strong>in</strong><br />

Führungspositionen und deren Angehörigen.<br />

Siehe: Benötigen Sie e<strong>in</strong> Visum oder Aufenthaltsgenehmigung?<br />

Rundschreiben Nr. 132 vom 15. März 2006.<br />

ç.2.2 Verfahren für leitende Angestellte ohne<br />

Führungsposition<br />

Für leitende Angestellte, deren E<strong>in</strong>kommen unterhalb<br />

von EUR 5.000 liegt und die ke<strong>in</strong>e Führungsposition <strong>in</strong>nehaben,<br />

erfolgt die Ausstellung der Arbeitsgenehmigung<br />

durch die DDTEFP nach Prüfung der jeweils aktuellen<br />

Arbeitsmarktlage.<br />

Der Antrag auf Erteilung e<strong>in</strong>er Arbeitserlaubnis ist<br />

durch das französische Empfangsunternehmen bei der<br />

zuständigen Arbeitsagentur (ANPE) e<strong>in</strong>zureichen, die<br />

die zu besetzende Stelle für die Dauer von 15 Tagen ausschreibt.<br />

Sollte die Stelle <strong>in</strong>nerhalb dieser Frist nicht<br />

besetzt worden se<strong>in</strong>, verfügt die zuständige Direktion<br />

für Arbeit über e<strong>in</strong>e Frist von 3 Monaten, um Stellung<br />

zu nehmen. E<strong>in</strong>e befürwortende Stellungnahme ermöglicht<br />

die Ausstellung e<strong>in</strong>es Langzeitvisums durch das<br />

Konsulat. Nach Abschluss der amtsärztlichen Untersuchung<br />

bei ANAEM kann der leitende Angestellte se<strong>in</strong>e<br />

Aufenthaltsgenehmigung mit dem Vermerk „angestellter<br />

Arbeitnehmer“ auf der für se<strong>in</strong>en Wohnsitz zuständigen<br />

Präfektur <strong>in</strong> Empfang nehmen.<br />

ç.2.3 Für Angestellte mit zeitlich begrenztem Auslandse<strong>in</strong>satz<br />

gilt e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>facheres Verfahren<br />

Arbeitnehmer mit zeitlich begrenztem Auslandse<strong>in</strong>satz<br />

aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten müssen e<strong>in</strong>e vorläufige<br />

Arbeitserlaubnis (APT) mit e<strong>in</strong>er maximalen, verlängerbaren<br />

Gültigkeitsdauer von 9 Monaten beantragen.<br />

Während der Arbeitnehmer bei dem für ihn zuständigen<br />

Konsulat e<strong>in</strong>en Antrag auf Erteilung e<strong>in</strong>es Langzeitvisums<br />

stellt, reicht das französische Empfangsunternehmen<br />

bei der zuständigen DDTEFP-Geschäftsstelle e<strong>in</strong>en APT-<br />

Antrag e<strong>in</strong>. Nach erfolgter Bestätigung leitet die DDTEFP<br />

die Unterlagen an die ANAEM weiter und <strong>in</strong>formiert das<br />

Konsulat. Bei der E<strong>in</strong>reise nach <strong>Frankreich</strong> muss sich der<br />

Arbeitnehmer e<strong>in</strong>er amtsärztlichen Untersuchung der<br />

ANAEM unterziehen. Nach Abschluss der Untersuchung<br />

kann er die APT sowie die Aufenthaltsgenehmigung <strong>in</strong><br />

Empfang nehmen. Dem APT-Inhaber ist der Arbeitgeberwechsel<br />

<strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong> untersagt.<br />

Sollte der Auslandse<strong>in</strong>satz auf e<strong>in</strong>e Dauer von weniger<br />

als 3 Monaten begrenzt se<strong>in</strong>, schaltet sich die ANAEM<br />

nicht <strong>in</strong> das Verfahren e<strong>in</strong>. E<strong>in</strong>e Anmeldung durch das<br />

Empfangsunternehmen beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt<br />

ist ausreichend. Für Angehörige gewisser<br />

Staaten kann für die E<strong>in</strong>reise nach <strong>Frankreich</strong><br />

e<strong>in</strong> Kurzzeitvisum erforderlich se<strong>in</strong>.<br />

Der Antrag auf Genehmigung von zeitlich begrenzten<br />

Auslandse<strong>in</strong>sätzen<br />

Der Antrag ist durch das französische Empfangsunternehmen<br />

bei der zuständigen DDTEFP-Vertretung e<strong>in</strong>zureichen.<br />

Dem Antrag s<strong>in</strong>d folgende Unterlagen beizufügen:<br />

– e<strong>in</strong> Schreiben des ausländischen <strong>Unternehmen</strong>s über<br />

den geplanten Auslandse<strong>in</strong>satz: Besche<strong>in</strong>igung <strong>in</strong> 3<br />

Exemplaren, aus der die berufliche Qualifikation des Arbeitnehmers,<br />

die Dauer und der Gegenstand se<strong>in</strong>er Tätigkeit,<br />

das E<strong>in</strong>kommen und die bekleidete Position sowie<br />

den Tag der Arbeitsaufnahme hervorgehen<br />

– e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>stellungsschreiben des Empfangsunternehmens:<br />

Besche<strong>in</strong>igung <strong>in</strong> 3 Exemplaren, die Angaben über<br />

den Antrag auf Erteilung der Arbeitserlaubnis, den Gegenstand<br />

und die Dauer der Tätigkeit enthält sowie e<strong>in</strong>e<br />

Bestätigung, dass der Arbeitnehmer nicht der Weisungsbefugnis<br />

des Empfangsunternehmens untersteht<br />

- Verpflichtung zur Zahlung der OMI-Gebühr (EUR 168,00)<br />

für den Fall, dass der Auslandsaufenthalt die Dauer von 3<br />

Monaten überschreitet<br />

– e<strong>in</strong> ausgefüllter Fragebogen über den betroffenen Arbeitnehmer<br />

– die Verpflichtung des Arbeitnehmers, das französische<br />

Staatsgebiet nach Beendigung des Auslandsaufenthalts<br />

zu verlassen<br />

– 3 Passbilder<br />

Nähere Informationen unter:<br />

Erlass Nr. 91-995 vom 24. September 1991.<br />

Siehe: Arbeitsgenehmigungen.<br />

ç.3 Gewisse für die französische Gesellschaft zeichnungsberechtigte<br />

Führungskräfte aus Nicht-EU-Mitgliedsländern<br />

müssen vorab die Ausstellung e<strong>in</strong>es<br />

Gewerbesche<strong>in</strong>s beantragen<br />

Für Staatsbürger aus EU-Mitgliedsländern, OECD-Staaten,<br />

dem europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz<br />

sowie Inhaber e<strong>in</strong>er langfristigen Aufenthaltserlaubnis<br />

IFA © 2007<br />

<strong>Ihr</strong> <strong>Unternehmen</strong> <strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong> – www.<strong>in</strong>vest<strong>in</strong>france.org<br />

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