Ihr Unternehmen in Frankreich
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Kapitel 3: Expatriates <strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong><br />
Der E<strong>in</strong>wanderungsantrag wird direkt durch den Arbeitgeber<br />
bei der zuständigen regionalen ANAEM-Vertretung<br />
e<strong>in</strong>gereicht (Standort des Empfangsunternehmens).<br />
Der Antrag wird seitens der zuständigen Direktion für<br />
Arbeit, Arbeitsplätze und berufliche Fort- und Weiterbildung<br />
(DDTEFP) <strong>in</strong>nerhalb von 10 Tagen bearbeitet. Gegen<br />
diese Arbeitsplatzbestimmung kann ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>rede e<strong>in</strong>gelegt<br />
werden. Die Führungskraft muss beim zuständigen<br />
französischen Konsulat e<strong>in</strong>en Antrag auf Erteilung e<strong>in</strong>es<br />
Visums (Langzeitvisum) und e<strong>in</strong>er Aufenthaltsgenehmigung<br />
stellen. Sobald das Konsulat seitens der DDTEFP<br />
über die entsprechende Genehmigung <strong>in</strong> Kenntnis gesetzt<br />
wird, kann die Führungskraft ihr Visum <strong>in</strong> Empfang<br />
nehmen und nach <strong>Frankreich</strong> e<strong>in</strong>reisen. Nach Abschluss<br />
der amtsärztlichen Untersuchung stellt ANAEM die erforderliche<br />
Arbeitserlaubnis aus.<br />
Nähere Informationen unter:<br />
Rundschreiben Nr. 2004-143 vom 26. März 2004<br />
über die E<strong>in</strong>wanderung von leitenden Angestellten <strong>in</strong><br />
Führungspositionen und deren Angehörigen.<br />
Siehe: Benötigen Sie e<strong>in</strong> Visum oder Aufenthaltsgenehmigung?<br />
Rundschreiben Nr. 132 vom 15. März 2006.<br />
ç.2.2 Verfahren für leitende Angestellte ohne<br />
Führungsposition<br />
Für leitende Angestellte, deren E<strong>in</strong>kommen unterhalb<br />
von EUR 5.000 liegt und die ke<strong>in</strong>e Führungsposition <strong>in</strong>nehaben,<br />
erfolgt die Ausstellung der Arbeitsgenehmigung<br />
durch die DDTEFP nach Prüfung der jeweils aktuellen<br />
Arbeitsmarktlage.<br />
Der Antrag auf Erteilung e<strong>in</strong>er Arbeitserlaubnis ist<br />
durch das französische Empfangsunternehmen bei der<br />
zuständigen Arbeitsagentur (ANPE) e<strong>in</strong>zureichen, die<br />
die zu besetzende Stelle für die Dauer von 15 Tagen ausschreibt.<br />
Sollte die Stelle <strong>in</strong>nerhalb dieser Frist nicht<br />
besetzt worden se<strong>in</strong>, verfügt die zuständige Direktion<br />
für Arbeit über e<strong>in</strong>e Frist von 3 Monaten, um Stellung<br />
zu nehmen. E<strong>in</strong>e befürwortende Stellungnahme ermöglicht<br />
die Ausstellung e<strong>in</strong>es Langzeitvisums durch das<br />
Konsulat. Nach Abschluss der amtsärztlichen Untersuchung<br />
bei ANAEM kann der leitende Angestellte se<strong>in</strong>e<br />
Aufenthaltsgenehmigung mit dem Vermerk „angestellter<br />
Arbeitnehmer“ auf der für se<strong>in</strong>en Wohnsitz zuständigen<br />
Präfektur <strong>in</strong> Empfang nehmen.<br />
ç.2.3 Für Angestellte mit zeitlich begrenztem Auslandse<strong>in</strong>satz<br />
gilt e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>facheres Verfahren<br />
Arbeitnehmer mit zeitlich begrenztem Auslandse<strong>in</strong>satz<br />
aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten müssen e<strong>in</strong>e vorläufige<br />
Arbeitserlaubnis (APT) mit e<strong>in</strong>er maximalen, verlängerbaren<br />
Gültigkeitsdauer von 9 Monaten beantragen.<br />
Während der Arbeitnehmer bei dem für ihn zuständigen<br />
Konsulat e<strong>in</strong>en Antrag auf Erteilung e<strong>in</strong>es Langzeitvisums<br />
stellt, reicht das französische Empfangsunternehmen<br />
bei der zuständigen DDTEFP-Geschäftsstelle e<strong>in</strong>en APT-<br />
Antrag e<strong>in</strong>. Nach erfolgter Bestätigung leitet die DDTEFP<br />
die Unterlagen an die ANAEM weiter und <strong>in</strong>formiert das<br />
Konsulat. Bei der E<strong>in</strong>reise nach <strong>Frankreich</strong> muss sich der<br />
Arbeitnehmer e<strong>in</strong>er amtsärztlichen Untersuchung der<br />
ANAEM unterziehen. Nach Abschluss der Untersuchung<br />
kann er die APT sowie die Aufenthaltsgenehmigung <strong>in</strong><br />
Empfang nehmen. Dem APT-Inhaber ist der Arbeitgeberwechsel<br />
<strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong> untersagt.<br />
Sollte der Auslandse<strong>in</strong>satz auf e<strong>in</strong>e Dauer von weniger<br />
als 3 Monaten begrenzt se<strong>in</strong>, schaltet sich die ANAEM<br />
nicht <strong>in</strong> das Verfahren e<strong>in</strong>. E<strong>in</strong>e Anmeldung durch das<br />
Empfangsunternehmen beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt<br />
ist ausreichend. Für Angehörige gewisser<br />
Staaten kann für die E<strong>in</strong>reise nach <strong>Frankreich</strong><br />
e<strong>in</strong> Kurzzeitvisum erforderlich se<strong>in</strong>.<br />
Der Antrag auf Genehmigung von zeitlich begrenzten<br />
Auslandse<strong>in</strong>sätzen<br />
Der Antrag ist durch das französische Empfangsunternehmen<br />
bei der zuständigen DDTEFP-Vertretung e<strong>in</strong>zureichen.<br />
Dem Antrag s<strong>in</strong>d folgende Unterlagen beizufügen:<br />
– e<strong>in</strong> Schreiben des ausländischen <strong>Unternehmen</strong>s über<br />
den geplanten Auslandse<strong>in</strong>satz: Besche<strong>in</strong>igung <strong>in</strong> 3<br />
Exemplaren, aus der die berufliche Qualifikation des Arbeitnehmers,<br />
die Dauer und der Gegenstand se<strong>in</strong>er Tätigkeit,<br />
das E<strong>in</strong>kommen und die bekleidete Position sowie<br />
den Tag der Arbeitsaufnahme hervorgehen<br />
– e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>stellungsschreiben des Empfangsunternehmens:<br />
Besche<strong>in</strong>igung <strong>in</strong> 3 Exemplaren, die Angaben über<br />
den Antrag auf Erteilung der Arbeitserlaubnis, den Gegenstand<br />
und die Dauer der Tätigkeit enthält sowie e<strong>in</strong>e<br />
Bestätigung, dass der Arbeitnehmer nicht der Weisungsbefugnis<br />
des Empfangsunternehmens untersteht<br />
- Verpflichtung zur Zahlung der OMI-Gebühr (EUR 168,00)<br />
für den Fall, dass der Auslandsaufenthalt die Dauer von 3<br />
Monaten überschreitet<br />
– e<strong>in</strong> ausgefüllter Fragebogen über den betroffenen Arbeitnehmer<br />
– die Verpflichtung des Arbeitnehmers, das französische<br />
Staatsgebiet nach Beendigung des Auslandsaufenthalts<br />
zu verlassen<br />
– 3 Passbilder<br />
Nähere Informationen unter:<br />
Erlass Nr. 91-995 vom 24. September 1991.<br />
Siehe: Arbeitsgenehmigungen.<br />
ç.3 Gewisse für die französische Gesellschaft zeichnungsberechtigte<br />
Führungskräfte aus Nicht-EU-Mitgliedsländern<br />
müssen vorab die Ausstellung e<strong>in</strong>es<br />
Gewerbesche<strong>in</strong>s beantragen<br />
Für Staatsbürger aus EU-Mitgliedsländern, OECD-Staaten,<br />
dem europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz<br />
sowie Inhaber e<strong>in</strong>er langfristigen Aufenthaltserlaubnis<br />
IFA © 2007<br />
<strong>Ihr</strong> <strong>Unternehmen</strong> <strong>in</strong> <strong>Frankreich</strong> – www.<strong>in</strong>vest<strong>in</strong>france.org<br />
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