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A. Allgemeines.<br />
(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen<br />
abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten<br />
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann,<br />
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen<br />
des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.<br />
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages<br />
getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.<br />
(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.<br />
der Oskar Schwenk GmbH & Co.KG<br />
0 2 / 2 0 1 1<br />
A L L G E M E I N E L I E F E R B E D I N G U N G E N<br />
B. Angebot, Annahme, Vertragsinhalt.<br />
(1) Unsere Angebote sind, soweit sie nicht befristet sind, stets „freibleibend“ bzw. „unverbindlich“.<br />
Vertragsgrundlage und maßgebend für den Umfang der Lieferung sind unsere schriftlichen<br />
Auftragsbestätigungen. Dies gilt auch, wenn der Kunde die Abgabe eines konkreten Angebotes<br />
angefordert hat.<br />
(2) Bei Angeboten mit zeitlicher Befristung und einer bestimmten Annahmefrist ist das Angebot maßgebend,<br />
wenn keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. Nebenabreden und Änderungen<br />
müssen durch uns schriftlich bestätigt werden.<br />
(3) Konstruktionsänderungen, sowie sonstige Änderungen technischer Daten und Leistungsmerkmale,<br />
soweit sie technische Verbesserungen beinhalten und für den Kunden zumutbar sind, behalten wir<br />
uns vor.<br />
(4) Die der Angebotsanforderung oder der Bestellung beigefügten Unterlagen wie Zeichnungen,<br />
Muster und dergleichen, die Oskar Schwenk GmbH & Co. KG überlassen werden, bleiben Eigentum<br />
des Kunden. Diese sind verbindliche Grundlage für die Erstellung und Ausarbeitung des Angebotes<br />
von Oskar Schwenk GmbH & Co. KG. Auf jegliche nachträgliche Änderung gegenüber der erstmaligen<br />
Angebotsanforderung und dem Angebot von Oskar Schwenk GmbH & Co. KG hat der<br />
Kunde bei Bestellungen schriftlich hinzuweisen. Soweit Oskar Schwenk GmbH & Co. KG seinen<br />
Angeboten gleichartige Unterlagen der in vorstehend genannter Art und Weise beifügt, sind und<br />
bleiben diese Eigentum von Oskar Schwenk GmbH & Co. KG. Der Kunde verpflichtet sich, diese<br />
Unterlagen nicht für vertragsfremde Zwecke zu verwenden, zu vervielfältigen oder sonst dritten<br />
Personen zugänglich zu machen. Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen-, Schreib- und Kalkulationsfehler<br />
sind für Oskar Schwenk GmbH & Co. KG nicht verbindlich und geben dem Kunden<br />
keinen Anspruch auf Schadensersatz.<br />
C. Preise, Zahlung.<br />
(1) Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk, ausschließlich Verpackung, zuzüglich der am Tage der<br />
Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Es werden die am Tage der Bestellung gültigen Preise gemäß<br />
unserer Preisliste berechnet.<br />
(2) Mindermengenzuschlag: Der Wert von Kleinaufträgen steht nicht im Verhältnis zum Verwaltungsaufwand.<br />
Näheres dazu entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Preisliste.<br />
(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, lauten unsere Zahlungsbedingungen:<br />
- innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto,<br />
- innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto.<br />
Dies gilt auch für Teillieferungen. Reparaturen sind grundsätzlich netto, d.h. ohne Abzug von<br />
Skonto zu bezahlen.<br />
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag auf unserem Konto gutgeschrieben ist. Im<br />
Falle der Verwendung von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn die Schecks eingelöst<br />
worden sind.<br />
(4) Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche ist nur<br />
mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden<br />
zulässig.<br />
D. Lieferzeit, Unmöglichkeit, Verzug.<br />
(1) Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Dies gilt jedoch nur, wenn zu<br />
diesem Zeitpunkt alle technischen und kommerziellen Details geklärt sind.<br />
(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße<br />
Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt<br />
vorbehalten.<br />
Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch Oskar<br />
Schwenk GmbH & Co. KG setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen<br />
den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B.<br />
Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung<br />
einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.<br />
Dies gilt nicht, soweit Oskar Schwenk GmbH & Co. KG die Verzögerung zu vertreten hat.<br />
(3) Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung<br />
von Oskar Schwenk GmbH & Co. KG. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt Oskar Schwenk GmbH<br />
& Co. KG unverzüglich mit.<br />
(4) Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk von Oskar<br />
Schwenk GmbH & Co. KG in Fellbach verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.<br />
Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung – der<br />
Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.<br />
(5) Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der<br />
Kunde zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw.<br />
der Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten verrechnet.<br />
(6) Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse,<br />
die außerhalb des Einflussbereiches von Oskar Schwenk GmbH & Co. KG liegen, zurückzuführen,<br />
so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Oskar Schwenk GmbH & Co. KG wird dem<br />
Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.<br />
(7) Der Besteller kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn Oskar Schwenk GmbH & Co.<br />
KG die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der Besteller kann darüber<br />
hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines Teils der Lieferung<br />
unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist<br />
dies nicht der Fall, so hat der Besteller den auf die Teillieferung entfallenden Vertragspreis zu bezahlen.<br />
Dasselbe gilt bei Unvermögen von Oskar Schwenk GmbH & Co. KG. Im Übrigen gelten H, M<br />
und N.<br />
(8) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten,<br />
so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen<br />
ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.<br />
(9) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (4) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs<br />
oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in<br />
dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.<br />
34<br />
E. Gefahrenübergang.<br />
(1) Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk in Fellbach verlassen<br />
hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Oskar Schwenk GmbH & Co. KG<br />
noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen<br />
hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss<br />
unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung von Oskar Schwenk GmbH & Co.<br />
KG über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen<br />
eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.<br />
(2) Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die Oskar<br />
Schwenk GmbH & Co. KG nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der<br />
Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller über. Oskar Schwenk GmbH & Co. KG verpflichtet<br />
sich, auf Kosten des Kunden die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt.<br />
(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit die Lieferungen teilbar sind und Teillieferungen für den<br />
Besteller zumutbar.