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A. Allgemeines.<br />

(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen<br />

abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten<br />

ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann,<br />

wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen<br />

des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.<br />

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages<br />

getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.<br />

(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.<br />

der Oskar Schwenk GmbH & Co.KG<br />

0 2 / 2 0 1 1<br />

A L L G E M E I N E L I E F E R B E D I N G U N G E N<br />

B. Angebot, Annahme, Vertragsinhalt.<br />

(1) Unsere Angebote sind, soweit sie nicht befristet sind, stets „freibleibend“ bzw. „unverbindlich“.<br />

Vertragsgrundlage und maßgebend für den Umfang der Lieferung sind unsere schriftlichen<br />

Auftragsbestätigungen. Dies gilt auch, wenn der Kunde die Abgabe eines konkreten Angebotes<br />

angefordert hat.<br />

(2) Bei Angeboten mit zeitlicher Befristung und einer bestimmten Annahmefrist ist das Angebot maßgebend,<br />

wenn keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. Nebenabreden und Änderungen<br />

müssen durch uns schriftlich bestätigt werden.<br />

(3) Konstruktionsänderungen, sowie sonstige Änderungen technischer Daten und Leistungsmerkmale,<br />

soweit sie technische Verbesserungen beinhalten und für den Kunden zumutbar sind, behalten wir<br />

uns vor.<br />

(4) Die der Angebotsanforderung oder der Bestellung beigefügten Unterlagen wie Zeichnungen,<br />

Muster und dergleichen, die Oskar Schwenk GmbH & Co. KG überlassen werden, bleiben Eigentum<br />

des Kunden. Diese sind verbindliche Grundlage für die Erstellung und Ausarbeitung des Angebotes<br />

von Oskar Schwenk GmbH & Co. KG. Auf jegliche nachträgliche Änderung gegenüber der erstmaligen<br />

Angebotsanforderung und dem Angebot von Oskar Schwenk GmbH & Co. KG hat der<br />

Kunde bei Bestellungen schriftlich hinzuweisen. Soweit Oskar Schwenk GmbH & Co. KG seinen<br />

Angeboten gleichartige Unterlagen der in vorstehend genannter Art und Weise beifügt, sind und<br />

bleiben diese Eigentum von Oskar Schwenk GmbH & Co. KG. Der Kunde verpflichtet sich, diese<br />

Unterlagen nicht für vertragsfremde Zwecke zu verwenden, zu vervielfältigen oder sonst dritten<br />

Personen zugänglich zu machen. Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen-, Schreib- und Kalkulationsfehler<br />

sind für Oskar Schwenk GmbH & Co. KG nicht verbindlich und geben dem Kunden<br />

keinen Anspruch auf Schadensersatz.<br />

C. Preise, Zahlung.<br />

(1) Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk, ausschließlich Verpackung, zuzüglich der am Tage der<br />

Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Es werden die am Tage der Bestellung gültigen Preise gemäß<br />

unserer Preisliste berechnet.<br />

(2) Mindermengenzuschlag: Der Wert von Kleinaufträgen steht nicht im Verhältnis zum Verwaltungsaufwand.<br />

Näheres dazu entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Preisliste.<br />

(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, lauten unsere Zahlungsbedingungen:<br />

- innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto,<br />

- innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto.<br />

Dies gilt auch für Teillieferungen. Reparaturen sind grundsätzlich netto, d.h. ohne Abzug von<br />

Skonto zu bezahlen.<br />

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag auf unserem Konto gutgeschrieben ist. Im<br />

Falle der Verwendung von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn die Schecks eingelöst<br />

worden sind.<br />

(4) Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche ist nur<br />

mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden<br />

zulässig.<br />

D. Lieferzeit, Unmöglichkeit, Verzug.<br />

(1) Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Dies gilt jedoch nur, wenn zu<br />

diesem Zeitpunkt alle technischen und kommerziellen Details geklärt sind.<br />

(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße<br />

Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt<br />

vorbehalten.<br />

Die Lieferzeit ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch Oskar<br />

Schwenk GmbH & Co. KG setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen<br />

den Vertragsparteien geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B.<br />

Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung<br />

einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.<br />

Dies gilt nicht, soweit Oskar Schwenk GmbH & Co. KG die Verzögerung zu vertreten hat.<br />

(3) Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung<br />

von Oskar Schwenk GmbH & Co. KG. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt Oskar Schwenk GmbH<br />

& Co. KG unverzüglich mit.<br />

(4) Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk von Oskar<br />

Schwenk GmbH & Co. KG in Fellbach verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist.<br />

Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung – der<br />

Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.<br />

(5) Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der<br />

Kunde zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw.<br />

der Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten verrechnet.<br />

(6) Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse,<br />

die außerhalb des Einflussbereiches von Oskar Schwenk GmbH & Co. KG liegen, zurückzuführen,<br />

so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Oskar Schwenk GmbH & Co. KG wird dem<br />

Besteller den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.<br />

(7) Der Besteller kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn Oskar Schwenk GmbH & Co.<br />

KG die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der Besteller kann darüber<br />

hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines Teils der Lieferung<br />

unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist<br />

dies nicht der Fall, so hat der Besteller den auf die Teillieferung entfallenden Vertragspreis zu bezahlen.<br />

Dasselbe gilt bei Unvermögen von Oskar Schwenk GmbH & Co. KG. Im Übrigen gelten H, M<br />

und N.<br />

(8) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten,<br />

so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen<br />

ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.<br />

(9) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (4) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs<br />

oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in<br />

dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.<br />

34<br />

E. Gefahrenübergang.<br />

(1) Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand das Werk in Fellbach verlassen<br />

hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Oskar Schwenk GmbH & Co. KG<br />

noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen<br />

hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Sie muss<br />

unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung von Oskar Schwenk GmbH & Co.<br />

KG über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Besteller darf die Abnahme bei Vorliegen<br />

eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.<br />

(2) Verzögert sich oder unterbleibt der Versand bzw. die Abnahme infolge von Umständen, die Oskar<br />

Schwenk GmbH & Co. KG nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der<br />

Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Besteller über. Oskar Schwenk GmbH & Co. KG verpflichtet<br />

sich, auf Kosten des Kunden die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt.<br />

(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit die Lieferungen teilbar sind und Teillieferungen für den<br />

Besteller zumutbar.

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