Berechtigtenkreis Behindertenparkplätze - kreisseniorenrat-bsk.de
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Parkerleichterungen<br />
Dem Inhaber eines blauen o<strong>de</strong>r orangen Parkausweises wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Parkerleichterungen eingeräumt:<br />
- Parken bis zu drei Stun<strong>de</strong>n an Stellen, an <strong>de</strong>nen eingeschränktes Haltverbot angeordnet ist und im Bereich<br />
eines Zonenhaltverbots. Die Ankunftszeit muss sich aus <strong>de</strong>r Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben<br />
- Überschreitung <strong>de</strong>r zugelassenen Parkdauer im Bereich eines Zonenhaltverbots in <strong>de</strong>m durch Zusatzzeichen<br />
das Parken zugelassen ist.<br />
- Parken über die zugelassene Zeit hinaus an Stellen, die durch Zeichen „Parken“, „Parkraumbewirtschaftungszone“<br />
o<strong>de</strong>r „Parken auf Gehwegen“ gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzzeichen eine<br />
Begrenzung <strong>de</strong>r Parkzeit angeordnet ist.<br />
- Parken während <strong>de</strong>r La<strong>de</strong>zeit in Fußgängerzonen, in <strong>de</strong>nen das Be- o<strong>de</strong>r Entla<strong>de</strong>n für bestimmte Zeiten<br />
freigegeben ist.<br />
- Parken an Parkuhren o<strong>de</strong>r bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und ohne zeitliche Begrenzung.<br />
- Parken auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stun<strong>de</strong>n.<br />
- Parken in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb <strong>de</strong>r gekennzeichneten Flächen, ohne <strong>de</strong>n durchgehen<strong>de</strong>n<br />
Verkehr zu behin<strong>de</strong>rn.<br />
Sofern in zumutbarer Entfernung keine an<strong>de</strong>re Parkmöglichkeit besteht, kann <strong>de</strong>r Inhaber einer Ausnahmegenehmigung<br />
die gesetzlichen Parkerleichterungen bis zur Höchstparkdauer von 24 Stun<strong>de</strong>n in Anspruch<br />
nehmen. Voraussetzung ist auch hier, dass <strong>de</strong>r blaue o<strong>de</strong>r orange Ausweis gut sichtbar im Fahrzeug<br />
ausliegt<br />
Die neue Karte ist so gestaltet, dass die Inhaber persönliche Angaben nur auf <strong>de</strong>r Rückseite und nicht auf<br />
<strong>de</strong>r Vor<strong>de</strong>rseite machen müssen. Damit wird Besorgnissen entsprochen, dass eine sichtbare Angabe <strong>de</strong>s<br />
Namens möglicherweise zu einer Bedrohung <strong>de</strong>r persönlichen Sicherheit führen könnte. Bei <strong>de</strong>r<br />
Entgegennahme <strong>de</strong>r neuen Karte erhalten die Behin<strong>de</strong>rten auch ein Merkblatt. Dieses enthält Angaben<br />
darüber, wo sie parken können und wo nicht und auf welche Verkehrszeichen sie in <strong>de</strong>n jeweiligen<br />
Mitgliedstaaten (und <strong>de</strong>n drei beteiligten EWR-Län<strong>de</strong>rn) achten müssen.<br />
Vor<strong>de</strong>rseite<br />
Rückseite