GUV-I 8554 - Feuerwehr Kellinghusen
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Vorwort<br />
Das <strong>Feuerwehr</strong>haus ist ein Unfallschwerpunkt:<br />
nicht nur durch allzu sorgloses<br />
Arbeiten, sondern vielfach auch aus baulichen<br />
Gründen. Deshalb wird in dieser<br />
Broschüre das Wichtigste zum Thema<br />
„Sicherheit im <strong>Feuerwehr</strong>haus“ mit kurz<br />
gefassten Erläuterungen dargestellt.<br />
Planungsgrundlagen<br />
Für die bedarfsgerechte Neuplanung<br />
von <strong>Feuerwehr</strong>häusern wurde mit der<br />
DIN 14 092 Teil 1 „<strong>Feuerwehr</strong>häuser;<br />
Planungsgrundlagen“ eine einheitliche<br />
und verbindliche Grundlage geschaffen.<br />
Nicht nur der Sicherheitsbeauftragte ist<br />
gefordert, sondern auch der Wehrleiter/<br />
die Wehrleiterin als Dienstvorgesetzte/r<br />
und alle <strong>Feuerwehr</strong>angehörigen.<br />
Auch kleinere technische oder organisatorische<br />
Mängel, die im <strong>Feuerwehr</strong>haus<br />
auftreten, werden früher oder später zur<br />
Ursache von Unfällen. Sie können nur<br />
dann beseitigt werden, wenn ein allgemeines<br />
Sicherheitsinteresse besteht<br />
und jeder <strong>Feuerwehr</strong>angehörige bereit<br />
ist, festgestellte Mängel aufzuspüren<br />
und abzustellen. Ständiges Mitwirken<br />
aller <strong>Feuerwehr</strong>angehörigen ist dabei<br />
Voraussetzung.<br />
Der Wehrleiter/die Wehrleiterin ist als<br />
Dienstvorgesetzte/r maßgeblich an der<br />
Umsetzung sicherheitstechnischer und<br />
organisatorischer Maßnahmen entsprechend<br />
den Unfallverhütungsvorschriften<br />
(UVVen) beteiligt. Mit seinem/ihrem Engagement<br />
und der guten Beratung durch<br />
den Sicherheitsbeauftragten steht und<br />
fällt die Sicherheit im <strong>Feuerwehr</strong>dienst.<br />
Besondere Aufgaben obliegen auch dem/<br />
der Sicherheitsbeauftragten der <strong>Feuerwehr</strong>.<br />
Die Beratungstätigkeit des/der<br />
Sicherheitsbeauftragten beschränkt sich<br />
nicht nur auf Teilbereiche innerhalb der<br />
<strong>Feuerwehr</strong>, vielmehr kommt es auf ein<br />
gutes Zusammenwirken zwischen Wehrleitung,<br />
Gerätewart und Sicherheitsbeauftragten<br />
an.<br />
Bei der Planung von Neu- oder Umbaumaßnahmen<br />
sollten Wehrleitung,<br />
Sicherheitsbeauftragte/r, Planer und<br />
Baukostenträger von Anfang an eng<br />
zusammenwirken.<br />
Der moderne Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />
ist darauf ausgerichtet, den<br />
„alltäglichen“ Gefährdungen entgegenzutreten.<br />
Zu geringe Stellplatzgrößen,<br />
fehlende oder nicht freigehaltene Verkehrswege,<br />
ungenügende Beleuchtung,<br />
nicht rutschfeste Fußböden, aber auch<br />
fehlende Neben- (Lager, Werkstatt) und<br />
Sozialräume (Umkleide-, Wasch- und<br />
Toilettenräume) sind Ursachen für<br />
Arbeits- und Gesundheitsgefahren.<br />
Diese Broschüre richtet sich an Planer<br />
von <strong>Feuerwehr</strong>häusern, die Wehrleitung<br />
und nicht zuletzt an Sicherheitsbeauftragte,<br />
die den Planer in Bezug auf Abläufe<br />
und Erfordernisse im <strong>Feuerwehr</strong>dienst<br />
informieren und beraten sollen.<br />
Die Broschüre gibt Anregungen und Hinweise<br />
für den Neu- und Umbau sowie den<br />
sicheren Betrieb von <strong>Feuerwehr</strong>häusern.<br />
Die „Fragen zur Sicherheit“, die einigen<br />
Abschnitten nachgeordnet sind, sollen<br />
helfen, die „Sicherheitssituation“ im<br />
Bereich der jeweiligen <strong>Feuerwehr</strong> zu<br />
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