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Folge 25 - Birgit Lotz Verlag

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Auch Paul John aus Berlin beschäftigt sich mit diesem Problem. Sein Schutzanspruch betrifft<br />

eine „Nadel für Grammophone oder dergl., die an ihren beiden Enden zugespitzt und deren<br />

Schaft derart gestaltet ist, dass die Nadel mit dem einen oder dem anderen Ende im Halter<br />

eingespannt werden kann, während ein etwa angewendeter Anschlag in der Mitte zwischen<br />

beiden Spitzen und in solcher Entfernung von den Enden vorgesehen ist, dass das<br />

Einspannen nicht behindert wird".<br />

In den 50er-Jahren ergab sich übrigens erneut die<br />

Notwendigkeit, Abtastspitzen mit unterschiedlichen<br />

Verrundungsspitzen für Schellackplatten und Mikrorillen-<br />

Platten auf demselben Tonarm zu kombinieren, was<br />

zumeist mittels eines Kippschalters erreicht wurde.<br />

Julius Csajáchy aus Budapest meldete im Mai 1912 ein<br />

vergleichsweise anspruchsvolles Patent an [No.241069],<br />

das meines Wissens nie praktisch umgesetzt wurde:<br />

Genauer gesagt handelt es sich um vier Schallstifte. Der<br />

erste „bestehend aus einem zentralen Arbeitsteil (b) mit<br />

feiner Nadelspitze (a), einer die Spitze nicht ganz<br />

einschließenden Fassung (i) und einem Zwischenguss<br />

aus einer plastischen Masse von Wachs, Paraffin o.dgl.".<br />

Der zweite ist „dadurch gekennzeichnet, dass der zum Einführen in den Stiftträger bestimmte<br />

Teil (e) des zentralen Stiftes mit einem Ring (f) gegen ein mit der plastischen Masse<br />

getränktes Lederkissen (l) der Fassung anliegt und mit der oberen Hohlwand (k) der<br />

Fassung ebenfalls durch einen GUSS aus der plastischen Masse verbunden ist". Beim<br />

dritten sind die zum „Einführen in den Schallstiftträger entsprechenden Teile (k und l) in der<br />

Fassung voneinander getrennt, aber miteinander verschraubbar". Und schließlich viertens<br />

eine Version, nach der alle Auflageflächen (o, f,) der Teile (b, c) des zentralen Stiftes gegen<br />

die Fassung durch mit der plastischen Masse getränkte Lederkissen (l) abgedichtet sind".<br />

Aus der in der Phonographischen Zeitschrift vom 8.2.1912 abgebildeten Zeichnung sind für<br />

mich leider diese Schutzansprüche nicht nachvollziehbar.<br />

Die renommierte Deutsche Grammophon AG meldete den Schutz an für einen „Nadelhalter<br />

für Sprechmaschinen, dadurch gekennzeichnet, dass der Nadelhalter in seiner<br />

Arbeitsstellung um die Achse schwingt, die senkrecht zu der Schallkurvenfläche gerichtet<br />

ist", sowie für den dazu passenden„Nadelhalter, dadurch gekennzeichnet, dass sich das

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